Darf der Arbeitgeber mich am Sonntag per E-mail zu einem Meeting am Montag Morgen beordern?
Die ist einem Freund von mir letztens passiert. Jetzt droht eine Abmahnung, weil er den Termin am Montag Morgen versäumt hat.
5 Antworten
mein arbeitgeber könnte mir 50 mails schreiben....am wochenende lese ich solchen müll aus prinzip nicht.
montag morgen,da bin ich wieder auf arbeit.
die abmahnung halte ich für einen witz und würde mich dagegen wehren.
Nein. Jedenfalls nicht, wenn du nicht im Schichtdienst bist.
Du musst keine Rückkopplung geben und auch nicht hingegen.
Einzig, des lieben Friedens willen könntest du es tun. Aber keiner dir, wenn du es ignorierst.
Ihr schreibt im Sekunden Takt bei WhatsApp, da wird man doch auch am Sonntag die E-Mails lesen oder sind die Geräte am Sonntag ganz ausgeschaltet. Wenn der Chef eine E-Mail am Sonntag schreibt, dann kann man sie auch lesen und ist somit informiert, zu ignorieren scheint dann wohl nicht der richtige Ansatz zu sein.
Das ist Deine Ansicht (die naturgemäß keine Allgemeingültigkeit besitzt).
Tatsache ist, dass kein Arbeitnehmer verpflichtet ist, in der Freizeit E-Mails zu lesen - es sei denn, darüber gäbe es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ihr schreibt im Sekunden Takt bei WhatsApp
Was für ein Unsinn ist diese Antwort!!!!
Wer sind denn diese "Ihr"?!?!
Ob diese "Ihr" in ihrer Freizeit, auf die der Arbeitgeber keinen Zugriff hat (!), im Sekundentakt schreiben oder nicht, ob sie Geräte abstellen oder nicht, ob sie dienstliche Mails lesen oder nicht, wie sie damit umgehen, ist alleine deren private Angelegenheit und geht weder Dich noch den Arbeitgeber etwas an.
Deine Ansichten sind einfach nur "unterirdisch" (wie man zu völlig inakzeptablen Äußerungen oder Verhaltensweisen so sagt).
Aber damit wirst Du allmählich zu einem "Dinosaurier" (und das passt so gar nicht zur "Lady"!), da es bei immer mehr verantwortungsbewussten Arbeitgebern die Tendenz gibt, private und dienstliche Sphären auch bei der Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit strikt zu trennen: Anweisungen oder Anfragen an Arbeitnehmer, in deren Freizeit an sie gerichtet, werden tabu.
Aber Deine Antwort ist doch wieder typisch blackforestlady!
Für Dich gilt wohl grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer immer, jederzeit für seinen Arbeitgeber verfügbar sein muss.
"Ihr schreibt im Sekunden Takt bei WhatsApp,..."
Woher weißt du das schon wieder? Und was hat deine Antwort mit einer rechtlich fundierten Aussage zu tun?
zu ignorieren scheint dann wohl nicht der richtige Ansatz zu sein.
Deine Ansichten zu den Rechten der Arbeitnehmer sind hinlänglich bekannt. Leider entbehrt auch diese Antwort wieder jeder rechtlichen Grundlage.
Wenn Du schon nichts zur Rechtslage sagen kannst sondern immer wieder Deine persönliche Meinung, die stark zur Arbeitgeberseite tendiert und nichts mit Kenntnissen zum Arbeitsrecht zu tun hat, äußerst, ist das nicht sehr hilfreich für den Fragesteller.
Wenn ein Arbeitnehmer Freizeit hat, ist er nicht verpflichtet Mails, SMS, Anrufe usw. des AG zu lesen/anzunehmen.
Hat Dein Freund am Montag frei gehabt oder fängt seine Arbeitszeit später als das Meeting an? Änderungen im Arbeitsplan muss der AG frühzeitig bekannt geben. Die Rechtsprechung geht hier von vier Tagen im Voraus aus.
Wenn Dein Freund hier eine Abmahnung bekommt, halte ich diese nicht für rechtens. Wenn es einen Betriebsrat gibt, soll er sich mal an diesen wenden.
Dürfen kann er alles aber es gibt für Dich keine Verpflichtung Deine Mails am Wochenende abzurufen. Die Abmahnung ist nicht rechtends.
Niemand muß der Mo-Fr arbeitet am Wochenende erreichbar für seinen Arbeitgeber sein. Kann ja sein dass Du weggefahren bist.
Er war bei einem Kundenbesuch und konnte deswegen nicht zum Meeting erscheinen und konnte auch die Mails nicht lesen. Am Wochenende hat er definitiv frei.