Bin ich Verpflichtet mich nach Krankheit/Urlaub beim Arbeitgeber zu informieren ob sich der Dienstplan geändert hat für den ersten Tag danach?

5 Antworten

Wenn Du Deinen Dienstplan nach dem Urlaub im Voraus kennst, bist Du nicht verpflichtet, vorher anzurufen und nach Änderungen zu fragen.

Wenn der Dienstplan bekannt gemacht wird, ist das Weisungsrecht des AG "verbraucht". Änderungen können jetzt nur in gegenseitigem Einvernehmen geschehen oder in absoluten Notlagen (dringende betriebliche Gründe).

Rechtlich kann der AG Dir nichts, eine Abmahnung wäre nichtig.

Abgesehen von der rechtlichen Seite, finde ich es allerdings nicht "schlimm", vor Arbeitsantritt kurz anzurufen, wenn das möglich ist.

Ich selbst rufe i.d.R. vorher kurz an (wenn ich nicht gerade erst am Wochenende heim komme), teile mit, dass ich aus dem Urlaub zurück bin und zum geplanten Termin wieder zur Arbeit komme. Das mache ich aus Höflichkeit, einen Dienstplan der sich ändern kann, habe ich nicht

Gorak888 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 11:46

Meiner Chefin war durchaus bekannt das ich an folgenden Tag wieder da bin. Darüber hab ich sie nämlich schon ein paar Tage zuvor informiert. Allerdings wurde mir zu dem Zeitpunkt noch nichts von einer Planänderung erzählt. Man ließ mich also ins offene Messer laufen. Kam trotzdem pünktlich und hab somit die Krise abgewandt. Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort:)

Hexle2  13.08.2018, 11:55
@Gorak888
Allerdings wurde mir zu dem Zeitpunkt noch nichts von einer Planänderung erzählt.

Noch ein Fehler des AG.

Du hast Dich gemeldet, Du kanntest Deinen Dienstplan, der wurde einfach geändert (was, wie gesagt, nicht geht) und dann wurde auch nicht die "Ankündigungsfrist" von vier Tagen im Voraus (ohne den Tag der Ankündigung und den Tag des Arbeitseinsatzes) die sich aus § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ableitet, eingehalten.

ich finde ein anruf beim arbeitgeber das man z.b. am montag wieder anfängt ist fair damit er entsprechend die arbeit verplanen kann.

da kann man auch nach änderungen fragen

verreisterNutzer  13.08.2018, 11:36

das ist nicht nur fair sondern unbedingt erforderlich

Familiengerd  13.08.2018, 12:43
@verreisterNutzer

Abgesehen von der Frage, was zu tun sinnvoll, vernünftig ist:

Das ist nicht "unbedingt erforderlich", wenn es für die zeit nach der Erkrankung/dem Urlaub bereits einen Dienstplan gegeben hat - siehe die richtige Antwort von Hexle2!

Ich hab mich gefragt ob ich dazu verpflichtet bin oder ob mich sogar der Arbeitgeber selbst informieren muss.

Du bist verpflichtet dich mit dem Arbeitgeber frühstmöglich in Verbindung zu setzen, ihn vom vorraussichtlichen Ende Deiner AU zu unterrichten sobald das Ende mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit absehbar ist.

So etwas macht man telefonisch und spricht auch gleichzeitig Deinen Einsatz für den betreffenden Tag ab.

"Chef, ich bin noch bis Sonntag krankgeschrieben, am Motag bin ich wieder da, wann und wo soll ich dann arbeiten?"

Das ist eine selbstverständlichkeit, woher ssoll der Arbeitgeber wissen, ab wann Du wieder arbeitetst, ob er dich dann sofort wieder voll einsetzen kann und er muss auch die Aufgaben / Urlaub / Freizeit für die Kollegen organsieren.

verreisterNutzer  13.08.2018, 16:16

Das ist schlichtweg falsch!

Wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "ausläuft" (und sich der Mitarbeiter nicht meldet), muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Mitarbeiter am Folgetag pünktlich zum Dienst erscheint. Eine Pflicht zur Meldung seitens des Arbeitnehmers existiert in dieser Konstellation im Arbeitsrecht nicht!

Anm.: Dass man (von welcher Seite auch immer) ein kurzes Telefonat führt, kann hilfreich sein - siehe hierzu auch die Antwort von @Hexle2.

Anders wäre es, denn sich die AU verlängert hätte, und der AN hätte dies nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet. Daraus könnte dann leicht ein abmahnungswürdiger Tatbestand werden.

du bist verpflichtet dich über deine Arbeitszeiten zu Informieren.

Hexle2  13.08.2018, 11:40

Der Dienstplan ist doch bekannt, also ist man informiert.

Melinda1996  13.08.2018, 11:41
@Hexle2

wo ist dieser bekannt, woher weiß man ob es Änderungen gibt ?

Hexle2  13.08.2018, 11:43
@Melinda1996

In der Frage steht doch, ob man fragen muss ob sich der Dienstplan geändert hat. Das setzt voraus, dass es einen Dienstplan gibt, sonst könnte er sich doch nicht ändern.

Melinda1996  13.08.2018, 11:44
@Hexle2

ja und woher soll man die Änderung wissen wenn man nicht da war ? also fragen, sicher ist sicher.

Hexle2  13.08.2018, 11:46
@Melinda1996

Ich habe die rechtliche Seite der Frage beantwortet. Rechtlich ist ein einmal bekanntgegebener Dienstplan für beide Seiten verpflichtend und kann einseitig nicht so einfach geändert werden (obwohl das in vielen Firmen passiert), der AG hat sein Weisungsrecht mit der Bekanntgabe verbraucht.

Wenn Du weißt,daß der Dienstplan in letzter Zeit öfter mal geändert wurde dann kann man von Dir doch verlangen,daß Du Dich informierst.Wenn das nicht so ist,dann wird sich Dich Dein Chef schon melden.

Gorak888 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 11:43

Tut sie aber nie;)