Kann ich meine Krankmeldung auch per E-Mail an mein Arbeitgeber schicken?
Kann ich meine Krankmeldung auch per E-Mail an mein Arbeitgeber schicken?
9 Antworten
Meinst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt oder deine Mitteilung, dass Du krank bist? Das kommt weitgehend auf Deinen Chef an. Grds. hast Du und Dein Chef bei einer email das Problem, dass die email nicht ankommen kann und dass Du die Krankmeldung nur als scan anhängst. Damit ist der Zugang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Urkunde nicht gewährleistet. Wenn das für Euch aber ok ist, dann könnt Ihr das so machen. Mir persönlich reicht eine solche email. Zum einen belaste ich meine Angestellten nicht mit Telefonieren, Porto und Brief zur Post bringen, zum anderen kann ich die email ohne weiteres an die entsprechende Personalsachbearbeiterin weiterleiten und habe Zusatzinfos, welche ich bei einem Telefonat idR. nicht habe (z.B. Erst-/Folgeerkrankung). Da die AU auch an die Krankenkasse geht, habe ich über die Rückmeldung der Krankenkasse auch immer noch eine weitere Kontrolle, ob das alles so stimmt. Man sollte als Arbeitgeber allerdings die Original-AU einsammeln, wenn der Arbeitnehmer wieder im Betrieb ist, damit man später z.B. im Falle der Entgelterstattung etwas in der Hand hat.
VG A.H.
Super Arbeitgebereinstellung.
Ok, hier bist Du nur verpflichtet, Deinem Chef unverzüglich Bescheid zu geben, wie Du das machst, ist egal. D.h., es geht per Telefon, email, fax, per Bote usw.
Bei einer Email hast Du allerdings weder die Gewissheit noch einen Beweis, dass die Nachricht angekommen ist. Daher würde ich hier mich mit meinem Chef kurzschließen.
Wenn Du ihn dennoch per email informieren willst und die Info kommt nicht oder nicht unverzüglich an, kann er Dir dafür nicht den Kopf abreißen. Es kann allerdings Dein Arbeitsverhältnis beeinträchtigen und Deinen Chef misstrauisch machen.
Verstößt Du allerdings wiederholt gegen die Pflicht, Deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden, kann das zu einer Abmahnung und auch zu finanziellen Nachteilen führen.
Das ist pauschal nicht zu beantworten. Der eine AG akzeptiert es, der andere nicht. Eine telefonische Krankmeldung reicht fürs erste. Dann Fragen ob du die AU per E-Mail oder Fax schicken kannst. Wir haben z.B eine Betriebsvereinbarung die diese Übermittlungsarten zulässt.
Wenn Du eine Lesebestätigung anforderst und auch erhälst, dann sollte die Nachricht als zugestellt gelten.
Aber es kann sein, daß der Arbeitgeber die Krankmeldung in Papierform verlangt. Also vorsichtshalber zusätzlich per Briefpost zusenden.
Ich rufe immer an. Schicke anschließend die Krankmeldung per mail (also pdf) an meinen Arbeitgeber und dann das ganze noch als Original per Post.
So ist es auch das beste !
Als erste Info schon aber die AU-Bescheinigung muß als Orginal zum Arbeitgeber. Entweder persönlich vorbei bringen, jemandem mitgeben oder als Brief schicken.
Ich meine die Mitteilung wenn ich krank bin.