Darf meine Lohnabrechnung per E-mail an mich verschickt werden?
Mein Arbeitgeber sendet mir jeden Monat meine Lohnabrechnung auf meine E-mail Adresse zu, jedoch ist mein E-mail Anbieter nicht in der Lage meine E-mails nicht zu löschen ohne mich darüber zu informieren... Jetzt stellt sich die Frage ob es ein Gesetz gibt das beschließt dass alle Lohnabrechnungen per Post zu mir nach Hause versendet müssen werden.
Oder darf der Arbeitgeber das einfach über E-mail versenden?
2 Antworten
Der Postweg ist nicht verpflichtend. Es gibt auch digitale Plattformen.
Wichtig sind mehrere Dinge: Die Lohnabrechnung muss digital signierbar sein und vor Arbeitnehmer immer abrufbar bzw selbst speicherbar. Also so, dass du all deine Abrechnungen immer vorweisen kannst.
Das heißt, eine Abrechnung sollte als pdf-Dokument kommen.
Von einer Email ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen eher abzuraten. Es können zu schnell Tippfehler vorkommen. Die Gewährleistung, dass auch nur der vorgesehene Empfänger Zugriff auf das Dokument hat, ist unzureichend.
Ein Verbot konnte ich allerdings für die Emailform nicht finden.
Bekomme ich auch immer per Mail. Was ist das Problem? Meinen Insolvenzverwalter muß ich meine Abrechnung auch per Mail schicken. Alles rechtens, wenn von dir aus keine Einwände bestehen.
Nach meinem Wissen muss gemäß der neuen DSGVO explizit die Zustimmung des Mitarbeiters voliegen - "keine Einwände" reicht nicht.
Daraus folgt: Stimmt der Mitarbeiter nicht zu, muss der Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb die Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. des Ausdrucks schaffen - oder auf die herkömmliche Art (Papierabrechnung) zurückgehen.
richtig mit diesen bescheuerten DSGVO Schwachsinn muß der AN dafür unterschreiben. Wenn du es weißt warum fragst du dann?