Kann ich mit 17 zu meinem 21jährigen Bruder ziehen?

Das ist der Zettel  - (Psychologie, Recht, Geld)

12 Antworten

In Deinem Alter wird das kein Problem mehr sein und ich hoffe, dass Dir klar ist, dass Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind und schon dafür sorgen müssen, dass Du angemessen leben kannst. Natürlich können die dann damit kommen, dass Du ja bei ihnen wohnen könntest und darum handele zukunftsweisend und wende Dich an das Jugendamt, damit das dokumentiert wird. Mit erreichen Deines 18. Lebensjahres endet diese Unterhaltspflicht auch nicht und somit sehe dem gelassen entgegen. Dann hast Du auch Anspruch auf Dein Kindergeld solange Du Dich in der Ausbildung befindest. Schön, dass Dein Bruder für Dich da ist und er wird Dich sicherlich gerne unterstützen und begleiten und vielleicht kannst Du ja schon jetzt bei ihm unterkommen, auch wenn die Wohnverhältnisse sehr beengt sind.

Hacker48  21.01.2017, 10:55

Hm, so einfach wie du das darstellst, ist es nun auch wieder nicht. Ob das klappt, hängt sehr stark vom Verhalten der Eltern ab. Wenn die sich nämlich plötzlich kooperativ zeigen, haben sie schon mal Zeit gewonnen. Und ab 18 entscheiden die Eltern, ob sie den Unterhalt in Form von Naturalien oder in Form von finanzieller Unterstützung leisten. Wenn die Eltern anbieten, dass sie bei ihnen wohnen kann, haben sie damit ihre Unterhaltspflicht erfüllt. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Zustände vom zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt als unzumutbar eingestuft werden würden. Das könnte passieren, aber einfach wird es nicht. :)

Rein rechtlich kannst du erst nach deinem 18. Geburtstag zu deinem Bruder ziehen. Aber da du im August 18 wirst und deine Eltern dich bei deinem Bruder "raus klagen" müssten, was nicht einfach und nicht schnell funktioniert, kannst du schon jetzt faktisch umziehen.

Nach deinem 18. Geburtstag kannst du von deinen Eltern Barunterhalt verlangen, der liegt bei 735€ monatlich, wobei deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld (wenn du es erhältst) abgezogen werden.

Eventuell musst du diesen Barunterhalt, mit Unterstützung des Jugendamtes, einklagen. Anspruch auf Unterhalt hast du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr während der ersten Ausbildung.

Der Zettel - das ist aber hoffentlich keine Wurst, die Du gegessen hast, ohne Deinen Eltern etwas übrig zu lassen.

Sonst sehe ich da nur Handykosten - gibt es da eine Vereinbarung, von der Du nichts erzählst?

Eltern sind nicht verpflichtet Handykosten zu tragen.

Julchen201216 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 11:44

Die Wurst hätte ich mir gewünscht und gegessen und die Handy kosten da hätte ich mit meiner Mutter besprochen das ich das nicht zahlen kann weil ich nicht so viel Geld habe und das fand sie auch ok und die einen 40 Euro die kriegen die noch wieder ja weil es da Probleme mit der Bank gab und die das erst bezahlt hatte das wissen die aber auch das die das wieder kriegen

Menuett  21.01.2017, 14:33
@Julchen201216

Also waren das Extrawürste.

Ja, die müssen meine Kinder bei mir dann halt auch mal selbst zahlen.

Das ist natürlich kein Grund zum Jugendamt zu gehen. Und zum Ausziehen auch nicht.

Das nennt man "Erziehung" und das ist sogar die Pflicht Deiner Eltern.

JasiMaus97  22.01.2017, 00:39
@Menuett

Die Handyrechnung verstehe ich ja aber Das Sie die Wurst selber zahlen muss und kaum was zu essen bekommt ist echt nicht in Ordnung und hat meiner Meinung nach auch nichts mit Erziehung zu tun , denn sie ist noch keine 18 Jahre und d.h ihre Eltern müssen für Nahrung sorgen... schließlich bekommen die Eltern das Kindergeld 

Die Vorgeschichte hinter der Geschichte wäre wichtig zu wissen. Für mich sieht es so aus, als ob du deinen Pflichten nicht nachkommst und das die Konsequenzen sind.

Hacker48  21.01.2017, 12:07

Du schon wieder ...

In erster Linie ist es Pflicht der Eltern für den Unterhalt der Tochter aufzukommen bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen hat bzw. bis zu ihrem 25. Lebensjahr. Konsequenzen dürfen natürlich ausgesprochen werden, aber der Pflicht das Kind mit ausreichend Naturalien zu versorgen, muss unter allen Umständen nachgekommen werden. Die Eltern dürfen das Kind unter keinen Umständen hungern oder frieren lassen. Und wenn sie das tun, kann sich das Kind problemlos über das Jugendamt eine neue Bleibe suchen. :)

Mit 17 wirst du nicht so einfach ausziehen können, ab August, wenn du volljährig bist schon.  Dein Bruder soll das dann mit seinem Vermieter abklären, dass du dann bei ihm wohnst. Du kannst das Kindergeld direkt beanspruchen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.  Deine Eltern sind im übrigen unterhaltsverpflichtet bis zu Ende deiner Erstausbildung.

Hacker48  21.01.2017, 10:59

Das Kindergeld kann vermutlich nicht direkt an sie ausbezahlt werden, weil sie einen Bruder hat. Und die Familienkasse kann das Kindergeld nicht splitten. Sie könnte also höchstens das Kindergeld von ihren Eltern einklagen. Wenn sie Unterhalt möchte, obwohl die Eltern ihr anbieten Zuhause zu wohnen, muss das Jugendamt dahinter stehen. Es sei denn, die Eltern schmeißen sie raus, das wäre natürlich das Beste für sie, denn dann müssen die Eltern ihr den Unterhalt zahlen. :)

mondfaenger  21.01.2017, 11:17
@Hacker48

Das Kindergeld hat nichts mit dem Bruder zu tun! Es muß ein Abzweigungsantrag gestellt werden, so dass sie das Kindergeld direkt erhalten kann, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt.

Hacker48  21.01.2017, 11:26
@mondfaenger

Aber das Kindergeld ist ohnehin das kleinere Problem. Die Frage ist eher, ob sie es durchsetzen kann, dass sie den Unterhalt von ihren Eltern bekommt. Da wird das Kindergeld ohnehin miteinberechnet ...

Menuett  21.01.2017, 11:42
@Hacker48

Doch die Familienkasse kann Kindergeld splitten.

Sie muß nur einen Abzweigungsantrag stellen, dann geht das Kindergeld direkt auf ihr Konto.

Hacker48  21.01.2017, 11:54
@Menuett

@Menuett

Die Familienkasse zahlt zurzeit vermutlich Kindergeld für sie und ihren Bruder an ihre Eltern. Die Familienkasse kann das Kindergeld für ihren Bruder nicht von ihrem Kindergeld trennen. Sofern also nicht beide einen Abzweigungsantrag stellen, wird das nicht funktionieren. Aber sie wird das ohnehin müssen, dann sieht sie es. :)

Menuett  21.01.2017, 14:35
@Hacker48

Doch, das geht.

Meine Kinder haben alle unabhängig voneinander einen Abzweigungsantrag gestellt und diesem wurde immer stattgegeben und jedes Kind bekam sein eigenes Kindergeld.

adianthum  22.01.2017, 18:24
@Menuett

Ganz genau, das geht.

Ein Kind bei mir und eines ausserhalb im Studium.

Das studierende Kind bekam sein Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse auf sein Konto und für das bei mir zuhause bekam ich das Kindergeld bis zu seinem Auszug.