Jobcenter Datenabgleich Bausparvertrag?
Wieso fordert das Jobcenter von mir JETZT einen Nachweis meines Bausparvertrages aus dem Jahr 2017?
4 Antworten
Durch den Datenabgleich wurde angeblich festgestellt, das Du irgendwann im Jahre 2017 Zinseinnahmen in Höhe von 57,00 Euro aus einem Bausparvertrag gehabt hast.
Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip.
Bevor Du irgendetwas einreichst, ist wichtig zu klären: Warst Du denn zu dem Zeitpunkt der Zinszahlung im Bezug von ALG 2? Wenn ja, dann reiche den betreffenden Kontoauszug in Kopie ein und gleichzeitig dem Jobcenter noch mitteilen, dass ihnen der Bausparvertrag bereits vorliegt. Du bist nicht verpflichtet, deren Arbeit zu machen, indem Du noch einmal Unterlagen einreicht, die sie bereits haben. Warte ab, was das Jobcenter dann sagt.
Wenn Du zu dem Zeitpunkt der Zinszahlung allerdings nicht im ALG 2-Bezug warst, brauchst Du nichts zu tun außer einen Zweieiler an das Jobcenter zu schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben vom xx.xx.2018 teile ich Ihnen mit, dass ich zum Zeitpunkt der Zinszahlung nicht im Bezug war. Mit freundlichen Grüßen, Name."
Auch wenn du das alles bei der ersten Antragstellung angegeben und nachgewiesen hast, bist du verpflichtet Änderungen in den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen und nachzuweisen und das hast du nicht gemacht.
Denn aus dem Schreiben geht hervor das du für das Jahr 2017 Kapitalerträge von 57 € erzielt hast und diese stellen Einkommen dar und hätten somit angegeben und nachgewiesen werden müssen.
Nachweise für das komplette Jahr 2017 sind deshalb notwendig, weil man sehen muss wann wie viel Einkommen ( Zuflussprinzip ) in welchem Monat zugeflossen ist, denn nur dann kann es korrekt angerechnet werden.
Warum sie das fordern?
Weil du es sicherlich damals nicht angegeben hast, als du entsprechende Formulare vom Amt ausfüllen musstest. Ggf. hättest du die gewinne ( Einnahmen) auch nachträglich anzeigen müssen.
Ob du in der Zeit Geld vom Amt erhalten hast musst du selber wissen.
Der wurde damals bei der Anmeldung mit angegeben. Auserdem steht er auf jedem Antrag für Gerichtskosten Hilfe. Also liegt das bei denen vor
Hast Du das denn nicht angegeben?
Du wurdest halt überprüft.
Dann musst Du nichts befürchten. Legs einfach noch mal vor.
Es wurde in letzter Zeit bekannt, dass es Betrug in großem Stil gab bzgl. ALG - II - Leistungen. Kannst Du selbst mal googeln und das kam auch in den Nachrichten.
Hat mit Dir persönlich gar nichts zu tun. Du hast da einfach Pech.
Ja davon hab ich gehört aber die machen ja als wärs ganz was neues. Naja ich lass denen was zukommen und ruhe is hoffendlich
Der is angegeben und wieso jetzt wenn doch 1/4 jährlich eh überprüft wird