Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Hallo, eine Freundin von mir hat heute von Ihrem Jobcenter ein Angebot bekommen ( Siehe oben Frage ). Nun, jetzt weiß sie nicht genau was sie machen soll.Sie hat derzeit einen Minijob, nun bekommt sie ein Angebot zur Maßnahme die sie machen soll, sie schreibt auch zur Zeit noch Bewerbungen für eine Ausbildung. In dem Angebot auf der zweiten Seite steht allerdings eine Rechtsfolgebelehrung, dort steht sie muss dort hin gehen sonst gibt es Sanktionen. Soll sie da einfach auftauchen ab dem 6.5.? Sie weiß ja nicht mal ob die dann wissen von der Maßnahme dass sie erscheinen wird. Und soll sie den sagen sie kann nicht jeden tag kommen wegen dem Minijob. Denn wenn sie den kündigt dann bekommt sie ja Sanktionen. In Ihrer Eingliederungsvereinbarung steht nichts von einer Maßnahme und die hat sie erst vor ein paar Tagen unterschrieben. Also wie ist das, muss sie dort hin gehen?
Wäre dankbar über ein paar Antworten.
3 Antworten
Grundsätzlich ist man verpflichtet, solche Maßnahmen wahrzunehmen. Allerdings muss sie dafür weder den Minijob kündigen noch auf selbständige Bewerbungen verzichten. Sie sollte dafür freigestellt werden - das organisatorisch hinzukriegen, ist das Problem des Maßnahmeträgers. Der Maßnahmeträger wird übrigens vom Jobcenter informiert, dass sie für die Maßnahme vorgesehen ist. Sie sollte dort wie auf der Einladung steht am 6.5. vorsprechen und das Einladungsschreiben mitnehmen. Außerdem sollte sie an dem Tag nix anderes mehr vorhaben.
Ansonsten kann sie natürlich auch Jorgfrieds Rat annehmen und die Situation mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. Davon sollte sie sich allerdings keine Wunder erwarten, oft beharren die trotz allem auf der Maßnahmeteilnahme.
Sie sollte sich umgehend bei ihrem Bearbeiter melden und klären, ob sie die Maßnahme oder den Minijob machen soll. Das Ergebnis schriftlich festhalten - zB in einer Ergänzung der EGV.
Wenn der Minijob sie an der Teilnahme an der Maßnahme hindert, muss sie diesen aufgeben.
Der ist ja nicht dazu geeignet, sie von der staatlichen Hilfe unabhängig zu machen.
Wenn sie da nicht hingeht, hat sie mit den Konsequenzen zu rechnen, die in der Rechtsmittelbelehrung stehen. Natürlich erhält der Maßnahmeträger eine Teilnehmerliste, und ist verpflichtet, jeden Tag eine Anwesenheitskontrolle durchzuführen.
Du meinst also es ist besser dass der Staat lieber noch mehr Geld ausgibt, als dass er Geld einspart? Mit dem Nebenjob bekommt sie nur noch Geld für die Miete vom Amt, mehr nicht. Wenn sie den Nebenjob kündigen soll, dann muss das Geld ihr auch wieder ALG II zahlen und dann schmeißen die zusätzlich noch geld aus fenster für die Maßnahme.
Kein wunder dass so viel Gelder vom Staat flöten gehen wenn die jobcenter dass einfach so aus dem Fenster wirft.
Das ist so nicht ganz richtig, DerHans. Zuersteinmal gilt der Grundsatz, dass der Erwerbslose alles tun muss,um seine Erwerbslosiskeit zu beenden oder zumindest die Hilfsbeduerftigkeit zu verringern. Das kann auch durch einen Minijob sein,fuer den dann auch eine Massnahme zurueckstecken muss. Eine Ausnahme gibts nur fue einen Fall: Wenn aus der Massnahme nachweislich eine weitere Verringerung der Hilfsbeduerftigkeit resultiert. Das waere etwa dann der Fall, wenn man schon eine Stellenzusage in der Tasche hat,fuer die die Massnahmeteilnahme noetig ist. Genau daran hapert es bei 99% aller Massnahmen aber ganz gewaltig. Sprich: Man lernt dort nix und weiss vorher schon,dass daraus kein Job resultiert.
Und mal ehrlich: ein Kunststueck ist das nicht,wenn man sich mal die wild gemischte Zusammensetzung der Teilnehmer anschaut. Gelernte Koeche sitzen neben Kraftfahrern und Autoschlossern und alle sollen in 6 Monaten angeblich fit fuer einen Beruf gemacht werden, fuer den sie eine eigenstaendige 3,5jaehrige Ausildung braeuchten ? Wer bitte glaubt denn,das SOWAS sinnvoll sein kann ? Ich hab genau sowas schon 2x machen duerfen.