Darf das Jobcenter Geld, Leistungen kürzen, weil man sich zu spät polizeilich umgemeldet hat in seiner neuen Wohnung?
HILFE!!! Mein Mietvertrag begann am 1.6.17 doch habe ich die polizeiliche Anmeldung erst am 8.8.17 erhalten, da es hier in Berlin sehr lange dauert bis man einen Termin bekommt & ich sowieso erst am 1.8.18 eingezogen bin & man sich erst ummelden darf, wenn man bereits in der Whg eingezogen ist. Wurde mir von mehreren Bürgerämtern zumindest so erklärt. Nun das Problem! Seit dem 1.6.17 beziehe ich jedoch bereits ALG2 und das Jobcenter möchte nun prüfen, warum ich mich erst so spät polizeilich umgemeldet habe und ob ich überhaupt berechtigt dazu war die Leistungen zu beziehen! Dazu soll ich nun eine schriftliche Stellungnahme schreiben. Eine Frechheit finde ich das! Ich musste mich doch erstmal einrichten usw, bevor ich überhaupt einziehen konnte! Man kann doch nicht in eine leere Whg einziehen! Und das hat nunmal 2 Monate gedauert + noch, das man die Termine immer so spät erhält. Da ich das ALG2 bereits vor dem Einzug erhielt, konnte ich mich natürlich etwas besser einrichten, da die Erstausstattung sowieso nicht ausgereicht hatte!
Meine Fragen sind, reicht das als Begründung & wie waren eure Erfahrungen mit dem Jobcenter? Hattet ihr evt mal ähnliches erlebt, vllt auch von bekannten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Eine Frechheit finde ich das! Ich musste mich doch erstmal einrichten usw,
Du hast dir natürlich mit dem identischen Datum für den Beginn des Leistungsbezuges und den Umzug nicht unbedingt einen Gefallen getan, das ist ein bisschen viel auf einmal.
Wenn du am 01.06. noch gar nicht in Berlin gewohnt hast bzw. nicht im Zuständigkeitsbereich dieses JC (falls Umzug innerhalb von Berlin), dann hättest du ALG II noch am alten Wohnort beantragen müssen. Denn irgendwo musst du ja polizeilich gemeldet sein.
Das hätte noch einen Vorteil gehabt - das abgebende Jobcenter übernimmt noch einen Monat lang nach dem Auszug die Leistungen. Damit hat man genügend Zeit, sich anzumelden am neuen Wohnort.
Allerdings bekommst du wirklich erst Leistungen mit dem Tag der polizeilichen Anmeldung am Ort bzw. in Berlin beim zuständigen JC des Stadtbezirkes.
Hättest du dich im Juni noch angemeldet und dann rückwirkend zum 01.06. einen Antrag gestellt, dann hätte es gar kein Problem gegeben.
Dass man nämlich ALG II rückwirkend zum Ersten des Monats beantragen kann, kann man nun wirklich überall nachlesen.
Da haben die Mitarbeiter des JC gerade ein Problem - wenn die dir ALG II zahlen, obwohl du gar nicht gemeldet bist, dann hättest du keinen Anspruch darauf gehabt. Das hat der Gesetzgeber ganz klar geregelt - da ist mit Kann-Entscheidung nicht viel zu machen.
Du hättest, wenn du dort am Wohnort Geld und Miete kassierst, dem JC vom ersten Tag an zur Verfügung stehen müssen. Selbst wenn sie dich 14 Tage später in irgendeine Maßnahme gesteckt hätten.
Da wird die Begründung, du hast noch woanders gewohnt und musstest dich erst einrichten, ganz schlecht ankommen.
Und womit du dir ein grandioses Eigentor schießt, ist der Hinweis auf die Wartezeiten ...
Ich habe 30 Jahre in Berlin gewohnt und die letzten 13 Jahre bis 2014 als Sozialarbeiterin im Bereich SGB II gearbeitet.
Ich bin nicht nur einmal mit Klienten am Samstag losgezogen wegen Anmeldeformalitäten, die das Amt innerhalb von Tagen haben wollte.
In Berlin kannst du dich bei jedem beliebigen Bürgerbüro anmelden, egal in welchem Bezirk du wohnst. Mehr als 6 Bürgerbüros haben auch am Sa geöffnet (6 fallen mir auf Anhieb ein). Da muss man eben mal ein paar Stationen Fahrt und etwas Wartezeit in Kauf nehmen, geht da hin und hat nach 2-3 Stunden alles erledigt. An einem Samstag. So einfach ist das.
Wenn man natürlich seinen Wunschtermin vor der Haustür will, ohne Wartezeiten, das kann dauern ...
Wenn du das als Begründung anführst, dann kannst du dir die Bewilligung für die letzten Monate vermutlich gleich abschminken.
Wenn du im JC dort so auftrittst, wie du hier schreibst, (s. Zitat am Anfang), dann wirst du es mit deinem Bearbeiter vermutlich nicht leicht haben.
wenn du bereits am 1.6. vor ort warst, hättest du dich ehr ummelden müssen. auch in berlin ist eine zeitnahe ummeldung möglich und pflicht. ansonsten wird dir der mitarbeiter des ema sicher gerne eine bescheinigung ausstellen, dass du vorher nicht umgemeldet werden konntest aufgrund von kappa-gründen.
es gibt nur dann leistungen wenn du vor ort gemeldet bist und nur wenn du auch vor ort bist.