Darf das Jobcenter bei VERDACHT auf Sozialbetrug meine gesamten Leistungen einbehalten?
Nur weil der Nachname meines Ex Freundes noch auf meinem Klingelschild steht wird mir Sozialbetrug vorgeworfen! Habe auch schon mehrmals der Sachbearbeiterin gesagt das ich mir keine neuen Schilder leisten kann und ich ja eh vor habe auszuziehen, hat das wenig Sinn neue Schilder zu bestellen und zu bezahlen. Ich habe der Sachbearbeiterin auch gesagt das ich diesen Namen immer abklebe dieser aber immer wieder runtergerissen wird. Nun habe ich kein Geld bekommen, ihre Aussage war bis ich eine Stellungnahme und die Ummeldung meines Ex Freundes ihr vorlege, hat sie schon alles seit 21.12.2013..... bis jetzt keine Reaktion. Darf man auf Verdacht der noch nicht mal bestätigt wurde einfach meine Leistungen einbehalten. Habe jetzt schon viele Probleme und das Jobcenter macht mir mein Leben zur Hölle, möchte nur raus aber mir werden immer wieder neue steine in den Weg gelegt, hatte einen Wohnungseinbruch was ich auch zur Anzeige gebracht habe, nur kurz zur info bin weiblich und wohne im EG mit einem Balkon wo es kein Problem ist immer wieder einzusteigen. Ich werde nur verarscht meine Sachbearbeiterin behauptet bei ihr würde es keinen Kaution und Provision Schein geben. Wer hat einen Rat ???
8 Antworten
Wieso ist es kein Problem in eine EG-Wohnung mit Balkon einzusteigen? Balkon- und Terrassentüren kann sichern.
Wenn dem Amt doch die Ummeldung Deines Freundes vorliegt, dürfte doch auch der Verdacht des Sozialbetruges aus dem Weg geräumt sein.
Du kannst schon ausziehen, ab er du bekommst den Umzug bezahlt.
Da wäre ich mir nicht so sicher, mit vorherigem Arztbesuch sollte dem bezahlten Umzug nichts im Wege stehen, In die Wohnung wurde eingebrochen, sie lebt dort als alleinstehende Frau, ist noch vom Einbruch her traumatisiert, somit ist der Umzug medizinisch notwendig um die Angstattacken los zu werden und wieder unbeschwert leben zu können. ;)
Wenn du nach mehreren Aufforderungen den Sachverhalt AUFZUKLÄREN; nicht nachkommst, und zu belegen, dass du tatsächlich dort alleine lebst, wird die Leistung "vorsorglich" zurück behalten. Es soll ja nicht dazu kommen, dass du hinterher große Summen zurück zahlen musst. Allerdings muss dir ein Minimum zum Leben bleiben. Zur Not auch in Form von Gutscheinen.
Hat sie aber, sie schreibt ja, sie hast es der Sachbearbeiterin mehrfach erklärt, dies ist nichts anderes als wenn sie es ihr schriftlich mitgeteilt hätte, wenn die Sachbearbeiterin ihren Pflichten nicht nachkommt und diese zur Niederschrift mitgeteilte Info aufnimmt, kann das nicht zum Nachteil des Bedürftigen gewertet werden.
Da gab es nur ein mündliches Gespräch. Vermutlich ist es nicht möglich eine Sachbearbeiterin zu überzeugen, dass sie alles was sie entschieden hat und dokumentiert herausrückt.
Der Nachteil eines BEdürftigen entsteht bei Jobcenter durch das Schweigen der Sachbearbeiter und die Untätigkeit und Hilflosigkeit der Bedürftigen.
Sobal Du einen Sperrzetbescheid erhalten hast mußt Du widersprechen. Wird Dein Widerspruch abgelehnt kannst Du beim Sozialgericht klagen.
Du bist nicht für HAndlungen oder Unterlassungen Deines Ex-Freundes verantwortlich. Wenn Du eine BEdarfsgemeinschaft lebst, dann mußt Du es Deinem Jobcenter mitteilen. Das Einkommen Deines Lebenspartner könnte mitzählen.
Ich weis jetzt nicht, was Du mit Kaution und Provision Schein meinst. Beim Jobcenter kannst Du nachfragen, ob Du ein Darlehen bekommst, damit Du finanzielle Dinge regeln kannst.
Auf Verdacht dürfte da garnichts gehen und man sollte eh alles wichtige schriftlich machen.
wende dich an den Leiter dieser Arge
die stecken doch alle unter einer Decke! weiss mir echt nicht zu helfen, und das weiss das Jobcenter auch kann mir keinen Rechtsanwalt leisten, es muss doch noch andere Wege geben gegen diese Schweine vorzugehen
Du bekommst einen Rechtsbeistand und das weiß das Amt.
Und bitte keine Beleidigungen.
Beleidigungen kann man immer in den passenden Momenten aussprechen, das ist nie ein Problem. Um den Sachverhalt zu klären, sollte die Fragestellerin klären, wo der Ex-Freund inzwischen wohnt,
dokumentieren, wann der Ex-Freud ausgezogen ist
weil es null gesichert ist! z.b keine Rollos und das im EG .... ich fühle mich in meiner Wohnung nicht mehr Wohl komme mir beobachtet vor seit dem Einbruch und auch nicht mehr sicher. Und die Balkontüre wurde im geschlossenen Zustand mit Tritten geöffnet also so sicher kanns ja nicht sein. Und mich lässt man nicht ausziehen