Darf das Jobcenter bei VERDACHT auf Sozialbetrug meine gesamten Leistungen einbehalten?

8 Antworten

Wieso ist es kein Problem in eine EG-Wohnung mit Balkon einzusteigen? Balkon- und Terrassentüren kann sichern.

Wenn dem Amt doch die Ummeldung Deines Freundes vorliegt, dürfte doch auch der Verdacht des Sozialbetruges aus dem Weg geräumt sein.

natalie150488 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 14:00

weil es null gesichert ist! z.b keine Rollos und das im EG .... ich fühle mich in meiner Wohnung nicht mehr Wohl komme mir beobachtet vor seit dem Einbruch und auch nicht mehr sicher. Und die Balkontüre wurde im geschlossenen Zustand mit Tritten geöffnet also so sicher kanns ja nicht sein. Und mich lässt man nicht ausziehen

KaeteK  03.01.2014, 20:04
@natalie150488

Du kannst schon ausziehen, ab er du bekommst den Umzug bezahlt.

Urknall  04.01.2014, 07:25
@KaeteK

Da wäre ich mir nicht so sicher, mit vorherigem Arztbesuch sollte dem bezahlten Umzug nichts im Wege stehen, In die Wohnung wurde eingebrochen, sie lebt dort als alleinstehende Frau, ist noch vom Einbruch her traumatisiert, somit ist der Umzug medizinisch notwendig um die Angstattacken los zu werden und wieder unbeschwert leben zu können. ;)

Wenn du nach mehreren Aufforderungen den Sachverhalt AUFZUKLÄREN; nicht nachkommst, und zu belegen, dass du tatsächlich dort alleine lebst, wird die Leistung "vorsorglich" zurück behalten. Es soll ja nicht dazu kommen, dass du hinterher große Summen zurück zahlen musst. Allerdings muss dir ein Minimum zum Leben bleiben. Zur Not auch in Form von Gutscheinen.

Urknall  04.01.2014, 07:20

Hat sie aber, sie schreibt ja, sie hast es der Sachbearbeiterin mehrfach erklärt, dies ist nichts anderes als wenn sie es ihr schriftlich mitgeteilt hätte, wenn die Sachbearbeiterin ihren Pflichten nicht nachkommt und diese zur Niederschrift mitgeteilte Info aufnimmt, kann das nicht zum Nachteil des Bedürftigen gewertet werden.

user2492  04.01.2014, 13:42
@Urknall

Da gab es nur ein mündliches Gespräch. Vermutlich ist es nicht möglich eine Sachbearbeiterin zu überzeugen, dass sie alles was sie entschieden hat und dokumentiert herausrückt.

Der Nachteil eines BEdürftigen entsteht bei Jobcenter durch das Schweigen der Sachbearbeiter und die Untätigkeit und Hilflosigkeit der Bedürftigen.

Sobal Du einen Sperrzetbescheid erhalten hast mußt Du widersprechen. Wird Dein Widerspruch abgelehnt kannst Du beim Sozialgericht klagen.

Du bist nicht für HAndlungen oder Unterlassungen Deines Ex-Freundes verantwortlich. Wenn Du eine BEdarfsgemeinschaft lebst, dann mußt Du es Deinem Jobcenter mitteilen. Das Einkommen Deines Lebenspartner könnte mitzählen.

Ich weis jetzt nicht, was Du mit Kaution und Provision Schein meinst. Beim Jobcenter kannst Du nachfragen, ob Du ein Darlehen bekommst, damit Du finanzielle Dinge regeln kannst.

Auf Verdacht dürfte da garnichts gehen und man sollte eh alles wichtige schriftlich machen.

wende dich an den Leiter dieser Arge

natalie150488 
Beitragsersteller
 03.01.2014, 13:57

die stecken doch alle unter einer Decke! weiss mir echt nicht zu helfen, und das weiss das Jobcenter auch kann mir keinen Rechtsanwalt leisten, es muss doch noch andere Wege geben gegen diese Schweine vorzugehen

KaeteK  03.01.2014, 20:05
@natalie150488

Du bekommst einen Rechtsbeistand und das weiß das Amt.

Und bitte keine Beleidigungen.

user2492  04.01.2014, 13:47
@KaeteK

Beleidigungen kann man immer in den passenden Momenten aussprechen, das ist nie ein Problem. Um den Sachverhalt zu klären, sollte die Fragestellerin klären, wo der Ex-Freund inzwischen wohnt,

dokumentieren, wann der Ex-Freud ausgezogen ist