Verdacht auf Sozialbetrug - Androhung Hausdurchsuchung berechtigt?

10 Antworten

also mal der Reie nach eine Hausdurchsuchung kann nur durch die Polizei durchgeführt werden und das auch nur mit einer richterlichen Anordnung ( schriftlich und unterschrieben von dem Richter) oder bei einem dringenden kriminellen Verdacht durch die Kriminalpolizei, aber bestimmt nicht nur weil du ein par Brötchen und bissel Wurst verstekst, wenn der Sachbearbeiter nicht aufheurt mit den Beschuldigungen kannst du ihn auch persönlich verklagen und da kannst du dir Rat bei einem Anwalt für soziales holen, sollte der Jobcenter wirklich die Frechheit besitzen bei dir vor der Tür auftauchen kannst du die Polizei rufen und die Herschaften wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Was Lebensmittel betrifft, könntest du sie ja auch von der Tafel holen und die sind doch auch fast umsonst, was ich auch empfehlen würde ist das der Sachbearbeiter nicht alles von dir wissen muss also halte dich zurück, rede übers Wetter oder lies ihm die Bildzeitung vor das ist ausreichend mehr hat die Leute nicht zu interesieren

Wenn du Leistungen beziehst, bist du zur Mithilfe verpflichtet. Dazu kann auch die Duldung enes Hausbesuchs gehören. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, wird bei mangelnder Mithilfe die Leistung eben engestellt.

Laufende Leistungen Dritter (also auch Sachzuwendungen) können deinen Anspruch verringern. Das hat mit einer Drohung wenig gemeinsam.

Nicht das Jobcenter nimmt die Hausdurchsuchung vor, sondern die Polizei im Auftrage der Staatsanwaltschaft und mit richterlichem Durchsuchungsbefehl. Allerdings kann ich mir keinen Richter vorstellen, der wegen einer solchen Kleinigkeit derartige Maßnahmen anordnet. Da hat der Mitarbeiter des Jobcenters den Mund entschieden zu voll genommen.

Hausbesuche des Amtes sind jederzeit unangemeldet möglich. Verwehrst du den Zutritt, kommen die amtlich wieder und notieren sich das Kooperationsverhalten entsprechend :-(

Denn tatsächlich ist der regelmäßige Bezug von Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten ein geldwerter Vorteil, den du dem Amt sofort hättest melden müssen :-O

Im Verbund mit Verwehrung des Zutritts eines Außendienstlers des SozA für seinen Hausbesuch kannst du auf Bescheid mit Leistungskürzung wg. fehlender Mitwirkung und unterlassenen Meldepflicht geradezu warten :-O

G imager761

derdorfbengel  11.09.2012, 18:20

Meine Besuche bei Dir sind auch jederzeit unangemeldet möglich.

Verwehrst Du den zutritt, kann ich mir auch notieren, was ich will.

Ende aus, fertig. Das war's auch mit dem grossen "Fachwissen".

VirtualSelf  11.09.2012, 17:39

Denn tatsächlich ist der regelmäßige Bezug von Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten ein geldwerter Vorteil, den du dem Amt sofort hättest melden müssen :-O

Und diesen Vorteil setzt man wie hoch an?
Eben ... und schon ist's vorbei.

Solche Sachen interessieren das Amt schon lange nicht mehr, da es sich rechtlich und bewertungsrechtlich nicht sauber handeln lässt.

Da Frage ich mich doch eher, woher weiß das Jobcenter das Alles ?

Aber eine Hausdurchsuchung kann nur ein Richter beschließen. Wenn das Guthaben auf Deinem Konto den erlaubten Betrag ausweist, hat das auch Niemanden zu interessieren.

Wenn Du bei deiner Oma zum Essen eingeladen wirst, ist das kein Geldwerter Vorteil. Auch die Lebensmittel deines Bekannten fallen da nicht drunter. Das würde ja sonst auch bedeuten, dass alle Bedürftigen die sich Lebensmittel bei der z.B. Arche holen, auch Sozialbetrüger wären.

Dein Sachbearbeiter übertreibt da doch sehr stark. Lass Dich nicht einschüchtern und erzähle ihm nicht zu viel von Dir und über Dich und deine Familienverhältnisse..

i3asti2311 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 17:09

das Jobcenter meinte zu mir sie wollen wissen wovon ich die letzten Monate gelebt habe weil ich kein Geld abgehoben habe, also hab ich ihnen diese Geschichte erzählt. Da meinte der Sachbearbeiter sogar noch ganz frech zu mir "soviele Vorräte kann man nicht haben" und haben mir vorgewurden mein Konto sei nur ein Scheinkonto zum horten des ALG II...