Verdacht auf Sozialbetrug - Androhung Hausdurchsuchung berechtigt?
Ich habe ein Problem mit dem Jobcenter:
Folgendes vor ein paar Monaten hat sich meine Oma ihren Arm gebrochen, seit dem kann sie ihn nicht wieder richtig bewegen. Sprich also ich muss für sie kochen, einkaufen ect. Für diesen Einkauf gibt sie mir Geld, dass heißt also ich kann genug kochen um auch noch etwas von essen mit abzukriegen. Dadurch musste ich die letzen Wochen kein Geld von meinem Konto abheben. Kosmetik Artikel ect.. habe ich vorrätig. Außerdem versorgt mich ein bekannter regelmäßig (alle 2 Wochen) mit Lebensmitteln. Nun wirft mir das Arbeitsamt aber vor, dass dies Sozialbetrug sei und ich Leistungen beziehen würde die mir überhaupt nicht zustehen würden und drohen mir mit einer Hausdurchsuchung - Ist dies rechtens ? Wie kann ich mich dagegen wehren?
In meinen Augen ist es eine riesengroße Sauerei Seiten des Arbeitsamtes sowas als Sozialbetrug werten zu wollen, denn immerhin habe ich außer einer warmen Mahlzeit keine weiteren finanziellen Vorteile davon.
10 Antworten
also mal der Reie nach eine Hausdurchsuchung kann nur durch die Polizei durchgeführt werden und das auch nur mit einer richterlichen Anordnung ( schriftlich und unterschrieben von dem Richter) oder bei einem dringenden kriminellen Verdacht durch die Kriminalpolizei, aber bestimmt nicht nur weil du ein par Brötchen und bissel Wurst verstekst, wenn der Sachbearbeiter nicht aufheurt mit den Beschuldigungen kannst du ihn auch persönlich verklagen und da kannst du dir Rat bei einem Anwalt für soziales holen, sollte der Jobcenter wirklich die Frechheit besitzen bei dir vor der Tür auftauchen kannst du die Polizei rufen und die Herschaften wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Was Lebensmittel betrifft, könntest du sie ja auch von der Tafel holen und die sind doch auch fast umsonst, was ich auch empfehlen würde ist das der Sachbearbeiter nicht alles von dir wissen muss also halte dich zurück, rede übers Wetter oder lies ihm die Bildzeitung vor das ist ausreichend mehr hat die Leute nicht zu interesieren
Wenn du Leistungen beziehst, bist du zur Mithilfe verpflichtet. Dazu kann auch die Duldung enes Hausbesuchs gehören. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, wird bei mangelnder Mithilfe die Leistung eben engestellt.
Laufende Leistungen Dritter (also auch Sachzuwendungen) können deinen Anspruch verringern. Das hat mit einer Drohung wenig gemeinsam.
Nicht das Jobcenter nimmt die Hausdurchsuchung vor, sondern die Polizei im Auftrage der Staatsanwaltschaft und mit richterlichem Durchsuchungsbefehl. Allerdings kann ich mir keinen Richter vorstellen, der wegen einer solchen Kleinigkeit derartige Maßnahmen anordnet. Da hat der Mitarbeiter des Jobcenters den Mund entschieden zu voll genommen.
Hausbesuche des Amtes sind jederzeit unangemeldet möglich. Verwehrst du den Zutritt, kommen die amtlich wieder und notieren sich das Kooperationsverhalten entsprechend :-(
Denn tatsächlich ist der regelmäßige Bezug von Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten ein geldwerter Vorteil, den du dem Amt sofort hättest melden müssen :-O
Im Verbund mit Verwehrung des Zutritts eines Außendienstlers des SozA für seinen Hausbesuch kannst du auf Bescheid mit Leistungskürzung wg. fehlender Mitwirkung und unterlassenen Meldepflicht geradezu warten :-O
G imager761
Meine Besuche bei Dir sind auch jederzeit unangemeldet möglich.
Verwehrst Du den zutritt, kann ich mir auch notieren, was ich will.
Ende aus, fertig. Das war's auch mit dem grossen "Fachwissen".
Denn tatsächlich ist der regelmäßige Bezug von Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten ein geldwerter Vorteil, den du dem Amt sofort hättest melden müssen :-O
Und diesen Vorteil setzt man wie hoch an?
Eben ... und schon ist's vorbei.
Solche Sachen interessieren das Amt schon lange nicht mehr, da es sich rechtlich und bewertungsrechtlich nicht sauber handeln lässt.
Da Frage ich mich doch eher, woher weiß das Jobcenter das Alles ?
Aber eine Hausdurchsuchung kann nur ein Richter beschließen. Wenn das Guthaben auf Deinem Konto den erlaubten Betrag ausweist, hat das auch Niemanden zu interessieren.
Wenn Du bei deiner Oma zum Essen eingeladen wirst, ist das kein Geldwerter Vorteil. Auch die Lebensmittel deines Bekannten fallen da nicht drunter. Das würde ja sonst auch bedeuten, dass alle Bedürftigen die sich Lebensmittel bei der z.B. Arche holen, auch Sozialbetrüger wären.
Dein Sachbearbeiter übertreibt da doch sehr stark. Lass Dich nicht einschüchtern und erzähle ihm nicht zu viel von Dir und über Dich und deine Familienverhältnisse..
das Jobcenter meinte zu mir sie wollen wissen wovon ich die letzten Monate gelebt habe weil ich kein Geld abgehoben habe, also hab ich ihnen diese Geschichte erzählt. Da meinte der Sachbearbeiter sogar noch ganz frech zu mir "soviele Vorräte kann man nicht haben" und haben mir vorgewurden mein Konto sei nur ein Scheinkonto zum horten des ALG II...