Kann das Finanzamt auch in der Schweiz vollstrecken?

Ja ist möglich 80%
Nein 20%
Kommt drauf an 0%

5 Stimmen

5 Antworten

Ist komplizierter, aber sie können im Prinzip erstmal jeden Fussel Vermögen in Deutschland wegpfänden, der irgendwie entfernt pfändbar ist und anschließend nehmen sie sich auch Auslandskonten etc. vor. Bei der von dir erwähnten fünfstelligen Steuerschuld auf jeden Fall

Petz1900  28.04.2019, 08:33

nein, eben nicht

Natürlich können die Behörden der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz vollstrecken.

DidiWeidmann  29.04.2019, 13:53

Nein in der Schweiz ist für Vollstreckungen das Betreibungsamt zuständig, die Steuerverwaltung selbst vollstreckt gar nichts und schon gar nicht für eine ausländische Behörde, letztere muss sich daher an das Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners halten (siehe meine Antwort). 

Helefant  29.04.2019, 18:44
@DidiWeidmann

Ok. Ich hab mich zu meiner Anwort inspirieren lassen, weil der Fragesteller wohl unterstellt hat, dass Finanzamt auf gutefrage.net immer deutsches Finanzamt bedeutet, auch wenn es um Auslandssachverhalte geht. Aber sachlich ist dann meine Antwort nicht richtig.

Nein

Ich habe hier mehrere in der Sache nicht ganz korrekte Antworten gelesen. Selbstverständlich kann das deutsche Finanzamt in der Schweiz gegen eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich erst einmal gar nichts vollstrecken, das Amt kann schlicht und ergreifend in der Schweiz keine Amtshandlungen vornehmen. Verfügt das deutsche Finanzamt über eine in Deutschland vollstreckbare Schuldfeststellung und will es dieses Geld in der Schweiz eintreiben, so kann die deutsche Behörde jedoch entweder den Weg über ein Gesuch um Amtshilfe an die Schweizer Behörde beschreiten oder es kann die Schuld an einen Rechtsvertreter in der Schweiz abtreten, der diese dann wiederum auf dem ordentlichen Rechtsweg mittels Betreibung in der Schweiz eintreiben muss. Der in der Schweiz wohnhafte Schuldner kann dann die deutschen Urkunden anfechten, das Gericht wird aber hierbei lediglich prüfen, ob die Forderung vor einem Schweizer Gericht auch Bestand hätte. Das wäre bei einer Steuerschuld wohl der Fall. Tatsache ist, dass der Schuldner durch Ausnützung aller Rechtsmittel die Vollstreckung unter Umständen um mehrere Jahre verzögern kann, Fakt ist aber auch, dass er am Ende die gesamten Verfahrenskosten zu tragen hat, sollte der Schuldner also zahlungsfähig sein, so wäre er gut beraten, seine Schuld beim deutschen Finanzamt freiwillig zu begleichen oder mit der deutschen Behörde eine Zahlungsvereinbarung zu treffen,  denn Finanzämter haben in der Regel einen sehr langen Atem und zudem droht auch Ungemach, sollte es den säumigen Schuldner beispielsweise für eine Ferienreise nach Deutschland ziehen, wenn dann am Flughafen in München, Frankfurt, Berlin oder sonstwo sein Ausweis gescannt wird... - Also ist oben die korrekte Antwort: Das deutsche Finanzamt kann in der Schweiz keine Pfändung vollstrecken, hingegen kann es durch Abtretung des Guthabens an eine Institution in der Schweiz oder über ein Amtshilfegesuch, die Vollstreckung durch das Betreibungsamt in der Schweiz beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja ist möglich

Salue

Das Schweizerische Betreibungsverfahren kann von jedermann, auch aus dem Ausland, eingeleitet werden. Kann der Gläubiger seine Forderung belegen kann dies bis zur Pfändung der Habe des Zahlungspflichtigen in der Schweiz führen.

Tellensohn  

Ja ist möglich

Und vor allem bei Steuerschulden.