Steuerrückerstattung - Bitte um Hilfe?
Guten Abend,
ich hab heute mein Steuerbescheid vom Finanzamt postalisch erhalten.
Da ich eine Steuererklärung zuvor noch nie eingereicht hatte, wollte ich fragen was denn mit „Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinaus gehende Betrag wird erstattet auf das Konto XY, SOFERN ER MINDESTENS 1€ BETRÄGT !?
Ich habe zurzeit mein Konto überzogen.
Das heißt jetzt aber nicht, dass ich das Geld deshalb nicht erhalte oder ?
Und wird mit dem Bescheid das Geld umgehend überwiesen ?
Vielen Dank im Voraus :)
10 Antworten
Dieser Teil des Steuerbescheides ist kein Pflichtteil und kein eigenständiger Verwaltungsakt; daher hat das Finanzamt hier Spielraum zur Gestaltung.
Üblichweise steht dieser Satz in Steuerbscheiden, wenn noch andere Steuerarten vorliegen, mit denen das Guthaben verrechnet werden soll oder Pfändungen bedient werden müssen.
Ich hatte vor einigen Wochen schon einmal Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten, weil dieser Satz auch erstmalig bei Steuerbescheiden 2018 von Steuerpflichtigen auftauchte, bei denen keine Verrechnung mit anderen Steuern oder Pfändungen vorlagen.
Das Finanzamt teilte mir mit, daß dieser Satz standardmäßig enthalten ist, auch wenn keine Aufrechnungen oder Pfändungen vorliegen - ggf. kann das von Oberfinanzdirektion zu Oberfinanzdirektion auch anderes gehandhabt werden.
Als ich mit der Mitarbeiterin vom Finanzamt gesprochen hatte, wünschte ich ihr viel Spaß bei den vielen Anrufen, die sie wahrscheinlich bekommen würde; sie sagte sinngemäß: "Hören Sie bloß auf - seit die ersten Steuerbescheide rausgegangen sind, habe ich am Tag 20 -30 Anrufe - man kommt kaum noch zum arbeiten..."
Einfach abwarten, ist eine Standardfloskel. Sofern du keine Steuerschulden o.ä. hast wird Dir der Betrag demnächst ausgezahlt. Das hat mit deinem Kontostand nichts zutun.
wenn Du eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern erhältst, geschieht dies oft gleichzeitig mit der Benachrichtigung. Wenn noch Forderungen des Finanzamtes zu begleichen sind, dann werden zuerst diese Forderungen mit Deinem Steuerguthaben verrechnet. Nur das Guthaben, welches danach noch besteht, wird ausgezahlt. Und nein, ob Dein Konto überzogen ist, hat damit nichts zu tun. Das ist egal.
Gibst Du mir bei Erhalt der Erstattung dafür ein Bier aus ?
- Du hast ein Restguthaben
- Das wird ggf. mit einer Steuerschuld verrechnet, sofern du eine hast
- Sollte 2 zutreffen, wird der Rest nach Verrechnung überwiesen, sofern er >= 1€ ist.
Da ich eine Steuererklärung zuvor noch nie eingereicht hatte, ...
Also wenn du doch noch nie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben hast, wie kannst du da eine Erstattung erwarten???
Gruß siola55