Verrechnung von Steuernachzahlung und -rückerstattung unter Ehegatten?

5 Antworten

Ok, also, Stundung war ein gutes Stichwort. Es gibt die Möglichkeit der zinslosen sog. Überbrückungsstundung. "Sie kommt in Betracht, wenn eine Schuld besteht und gleichzeitig eine vorhersehbare Möglichkeit zur Verrechnung der Abgabenschuld mit einem Steuererstattungsanspruch besteht."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stundung_(Steuerrecht)

Damit ist zwar keine direkte Verrechnung der Salden möglich, aber wir können mit der Zahlung zumindest bis zum Zahlungseingnag warten.

Das werden wir dann mal beantragen.

Vielen Dank, Lumpazi77!

Du meinst wohl die "Einzelveranlagung".

Seid Ihr sicher, dass diese Wahl richtig war?

Wenn Ihr die Steuererklärung über ein Steuerprogramm gemacht habt, gibt es dort bestimmt einen Vergleich der Veranlagungsarten.

Wenn der Steuerbescheid von Deiner Frau gekommen ist, steht da auch ein Zahlungstermin, z. B. 31.7.

Wenn Dein Steuerbescheid inzwischen kommt, kann Deine Frau Stundung beantragen mit der Begründung, dass Du ihr aus Deiner Erstattung den benötigten Betrag abtrittst (Achtung: Formular der Steuerverwaltung für die Abtretung verwenden!)

Ruebe1974 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 10:06

Noch ein sehr guter Hinweis: Abtretung! Damit wäre m.M. dann sogar die direkte Verrechnung möglich und man müsste nicht hin- und her überweisen.

Helmuthk  02.07.2016, 11:43
@Ruebe1974

Und Du hast oben sogar das richtige Abtretungsformular gefunden.

Wenn Dein Steuerbescheid innerhalb der Zahlungsfrist für Deine Ehefrau kommt: Formular ausfüllen.

Dann stellte Deine Ehefrau einen Stundungsantrag.

Der soll bis zur Umbuchung aus Deinem Guthaben gelten.

Noch ein Tipp: reich die Abtretungsanzeige jetzt schon beim Finanzamt ein.

Wenn Dein Steuerbescheid erst vorliegt, ist die Erstattung meist schon auf dem Weg.

Ok, ich fasse mal für andere Leser die Antworten zusammen:

Eine weitere Möglichkeit und sehr gutes Stichwort: die sog. Abtretungserklärung, mit der ich meine kommende Rückerstattung auf meine Frau abtreten und auch gleich die Verrechnung mit ihrer Schuld beantragen kann.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034130

Vielen Dank, Helmuthk!

Bei einer getrennten Steuerveranlagung kann ich mir eine Möglichkeit zur Verrechnung nicht vorstellen !

Allenfalls kann Deine Frau eine Stundung beantragen

Ruebe1974 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 09:51

Wie beantragt man die und unter welchen Bedingungen wird die Stundung gewährt?

Lumpazi77  02.07.2016, 09:54
@Ruebe1974

Wenn Deine Frau den Steuerbescheid hat, muss sie mit Dir zum Finanzamt gehen und die Situation schildern.

Ruebe1974 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 09:57
@Lumpazi77

Ok, werden wir nächste Woche mal angehen. Vielen Dank!

Offenbar wurdet ihr getrennt veranlagt. Dann könnt ihr nicht gegenseitig aufrechnen. Außerdem hast du noch gar keinen Steuerbescheid. Ob du die erwartete Rückzahlung von  4.700 tatsächlich bekommst, steht erst fest, wenn das im Steuerbescheid dokumentiert ist. Das Finanzamt muß deiner Steuererklärung nicht folgen, sondern kann den einen oder anderen Sachverhalt steuerlich anders beurteilen als du bzw. dein Steuerberater.

Ruebe1974 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 09:56

> Offenbar wurdet ihr getrennt veranlagt.

Nicht nur offenbar, sondern das habe ich bereits geschrieben.

Mir ist klar, dass das Finanzamt das auch anders beurteilen kann. Aber es geht darum, dass sie mit der Eintreibung einfach nur warten sollen, bis sie mit dem zweiten Steuerbescheid fertig sind und dann erst die Differenz fordern / rückerstatten sollen.

Die Frage ist, ob und wie man dies beantragen/bewirken kann. Stundung ist vielleicht ein gutes Stichwort.

Mignon4  02.07.2016, 10:00
@Ruebe1974

Rufe mal am Montag das Finanzamt an und frage nach Möglichkeiten. Eine Stundung oder Ratenzahlung sollte möglich sein. Den Antrag müßt ihr allerdings schriftlich stellen.

Ruebe1974 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 10:04
@Mignon4

Ok, machen wir. Danke!

Mignon4  02.07.2016, 10:07
@Ruebe1974

Sehr gerne und viel Erfolg. :-)