Darf das Bauamt ohne mein Wissen das Grundstück betreten?
Hallo, wie viele andere auch, hatten wir einen sehr üblen Nachbarn, der uns irgendwann beim Bauamt anzeigte. Es ging um einen Schuppen, der etwas zu groß war. Nun erfuhren wir per Brief ( da wir dort nicht mehr wohnen ) das wohl ein Beamter dort war um sich vom Abriss des Schuppens zu überzeugen. Darf er das eigentlich ? Oder hätte er sich vorher anmelden müssen ? Danke für Hilfe.
3 Antworten
Offiziell darf er das Grundstück ohne Genehmigung nicht betreten. Aber vielleicht hat er den Abriss vom Nachbargrundstück aus gesehen.
Vielleicht begründet er die Sache damit, dass er sich vom ordnungsgemäßen Abriss des Schuppens ein Bild machen muß.
Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Ihr so wohnt, aber ein typische Wortlaut des entsprechenden Paragrafen der Landesbauordnung lautet:
(4) Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Das Betreten einer Wohnung ist nur zulässig, wenn dies zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes und aus Artikel 15 der Verfassung des Landes Brandenburg wird insoweit eingeschränkt.
Der Text finden sich meist so um die §§ 52-54 ("Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden").
Wenn es frei zugänglich war, kann er schon.
Das Grundstück ist ringsum eingezäunt.
Normalerweise nur über einen Termin, selbst wenn er eigenmächtig reingeht, ist auch nicht schlimm. Wenn das Tor allerdings abgeschlossen ist, kann´s Ärger geben.
Nein, er war dort auf dem Grundstück. Geht auch aus dem Schreiben hervor. Eine Einsicht vom Nachbarn ist auch schlecht.