Darf ein Autohändler auf mein Grundstück kommen um eine Visitenkarte am PKW anzubringen?
Guten Tag.
Ich lasse es mir ja noch gefallen wenn man solche Karten nach dem Wocheneinkauf am Wagen vorfindet.
Heute habe ich aber eine solche vorgefunden als ich zu meinem auf meinem Privaten Grundstück (Betreten verboten Schild ist angebracht) abgestellten Auto gekommen bin.
Damit bin ich natürlich überhaupt nicht einverstanden!
Gibt es da Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Gruß T
5 Antworten
Auf dem eigenen Grundstück hat man das sog. Hausrecht. Es darf also nur betreten werden, wenn Sie das gestatten.
Da der „Bösewicht“ schon lange wieder vom Grundstück weg ist, erscheint ein „dagegen vorgehen“ nicht mehr sinnvoll.
Interessanter ist aber noch, dass das Anbringen dieser Kärtchen soweit ich erinnere bereits seit längerem verboten ist..
nein. aber leider gibts da keine chance, denen beizukommen... und das wissen die leider auch...
auf den karten stehen keine namen sondern nur nummern von wegwerfhandies. du kannst also keinen anzeigen.
auch den verteiler nicht, es sei denn, du erwischst ihn in flagranti und hast seine personalien... dann könntest du ihn wg. hausfriedensbruch anzeigen.
da meldet sich dann der ali oder der mehmet und kommt dann vorbei und was willst du dann machen?
vor dem termin das SEK anrufen? wenig zielführend, deine idee...
ja ich schrie ja schon : die polizei hat wichtigeres zu tun . also unter ärgerlich abhaken
ich habe auf deinen kommi von vor 31 minuten geantwortet....?! da schriebst du etwas anderes....
Selbstverständlich darf , juristisch gesehen , niemand ein fremdes Grundstück betreten.
Allerdings halte ich eine Anzeige deswegen für nicht zielführund. Die Polizei muß sich um wichtigeres kümmern
anzeige gegen wen?
entweder gegen unbekannt oder man nimmt die daten, die ja auf dem Kärtchen stehen
da stehen keine namen, nur handienr.n von wegwerfhandies, wie ich schon schrieb.. ehe die polizei den besitzer der rufnummer ermittelt hat, existiert die nummer schon nicht mehr...
Du kannst ihn auffordern, die Werbung zu entfernen, oder ihm die Entfernung und Vernichtung in Rechnung stellen. Letzeres würde wohl Kosten im 1-stelligen €-Centbereich liegen.
ihn? ihn wen?
Den Auftraggeber / Verteiler
Nein. Darf er nicht. Ruf die Firma an, von denen er die Karten verteilt und beschwere dich. Mal sehen wie es weiter geht.
Nun , man kann sie doch aber anrufen und seinen Wagen anbieten. Kommen sie nicht vorbei ?