AOK Die Abzock-Kasse <3!

10 Antworten

Die Forderung ist berechtigt, da wir in Deutschland seit 01.04.09 Versicherungspflicht haben. Das heißt, Du hast die Pflicht, Dich zu versichern, egal, ob Du die Versicherung in Anspruch nimmst oder nicht. Eine Versicherung kann ja auch nur funktionieren, wenn alle einzahlen, auch die, die gerade keine Versicherungsleistungen bekommen, da sonst die Versicherung die Leistungsfälle nicht bezahlen könnte, logisch, oder? Daher gibts gesetzlich die Versicherungspflicht- ist also keine reine AOK-Sache.

Die 5% Säumniszuschläge pro Monat für alle Forderungen, die älter als 2 Monate sind (ein Monat alte Forderungen haben nur 1%) sind auch gesetzlich vorgeschrieben, also auch keine Erfindung der AOK, jede gesetzliche Krankenkasse hätte so handeln müssen.

Soviel zum gesetzlichen Hintergrund. Was Du jetzt tun kannst: Vereinbare mit der AOK eine Ratenzahlungsvereinbahrung bevor die Vollstreckung eingeleitet wird. Wird erst vollstreckt (macht das Hauptzollamt), darf die Krankenkasse nicht mehr über eine Ratenzahlung entscheiden, nur noch das Hauptzollamt- und die haben noch strengere Vorgaben. Denk nach, wieviel Du in der Lage sein könntest, monatlich abzuzahlen und ruf die AOK mit diesem Vorschlag der Ratenhöhe an- dort sitzen auch Menschen, die auf Deinen Vorschlag eingehen können. Bitte halte Dir vor Augen, dass die AOK gezwungen ist, die Gesetze einzuhalten und die Nachzahlung der Beiträge nicht erfunden hat, es bringt also nichts, die Menschen der AOK anzupampen- da würdest Du Dir eher eine gute Gesprächsbasis für eine Ratenzahlungsvereinbahrung verbauen.

Ansonsten viel Glück!

die 5% Zinsen sind gerechtfertigt. Damit will der Staat den Bürger "zwingen" seine Gebühren zu zahlen, da wir versicherungspflicht haben. hast du mal mit deiner KK gesprochen? Ich bin selbst bei der AOK und weiß das die sehr Kulant sein können. Warum zweifelst du an dem System? Jeder ist für sein leben selbst verantwortlich. Spätestens bei der Sanktion hättest du dich informieren können, wozu gibt es Sozialgerichte? Zumindest Miete und Krankenkassenbeiträge wären mittels einer einstweiligen verfügung spätestens nach 3 Wochen bezahlt worden, da diese dank einem urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Sanktioniert werden dürfen und nach SGBII dich das Amt nicht verleiten darf Schulden zu machen weder bei deinem Vermieter noch bei der KK. Wer so lange braucht aufzuwachen der ist selber Schuld dran. Du hättest nach deinen Depressionen (??) einen Arzt aufsuchen können, du warst noch versichert. Du hättest krankmeldungen gehabt, die beim Amt vorlegen können udn wärst erst gar nciht sanktioniert worden.

Sry, aber wenn man 2 jahre die Post nich aufmacht, ist es doch fast abzusehen das so etwas passiert.

"Hab nen Brief von der AOK bekommen die von mir 1200 € wollen für die Zeit wo ich NICHT Versichert war!!!" In Deutschland besteht mittlerweile tatsäschlich versicherungspflich,demnach kann dies durchaus der Fall sein.

Ich nehme an das du einfach beim JC keine Weiterbewilligungsanträge ( antrag gilt immer 6 MOnate) gestellt hast, und Miete und versciherung wird normalerweise rückwirkend zum1 des Monats der Antragsstellung übernommen. Vielleicht hättest du zumindest statt einem Arzt eine beratungsstelle aufsuchen sollen.

Da du unter 25 bist ist es sogar üblich das bei der 1 Sanktion 100% Reglsatz gestrichen werden und bei der 2ten alles ,also auch miete und KV, die kv hättest du evtl umgehen können, wenn du dir Lebensmittelmarken geholt hättest.

Und warum nciht jeder schulden bei der aok hat, weil nciht jeder bei der aok versichert ist und weil ärzte ohne grenzen meist ohne großen verdienst arbeiten.

Am besten klärst du die Rückzahlung mit der aok direkt, dann kannst du auch alle ungreimtheiten ansprechen.

Soweit ich weiß darf nur der Regelsatz sanktioniert werden. Demnach müsste Miete und Krankenkasse vom Amt gezahlt werden müssen.

Wende dich doch mal an einen Gemeinnützigen Verein für Alg2, die haben Anwälte und gegebenfalls geh vor das Sozialgericht.

JohannesJ54  11.10.2012, 23:22

Man muss den Antrag alle 6 Monate stellen. Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, gibt es auch keinen Krankenkassenbeitrag mehr.

Die Sanktion ( z.B. 3 Monate) kann man ja klären, Krankenkassenbeiträge werden dann vom Jobcenter nachentrichtet. Dann fehlt aber trotzdem der Versicherungsschutz für fast zwei Jahre ( Nachzahlung wird etwas geringer , z.B. 1.000 statt 1.200 Euro)

CalypsoGyal  12.10.2012, 21:40
@JohannesJ54

Okay. Das meinte ich damit, dass das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge nachentrichtet.

Bei der restlichen Zeit kann man dann wohl nichts machen.

Wenn du zwei Jahre die Pst nicht öffnest, bekommst du u.a. Sanktionen vom Jobcenter. ( eventuell erfolgte die Streichung der Krankenkassenbeiträge zu Unrecht) Du hat aber auch keinen neuen Antrag gestellt, also werden nach Ende des Bewilligungszeitraumes keinerlei Leistungen gewährt.


Du kannst mit dem Jobcenter klären, dass für den Bewilligungszeitraum auch die Krankenkassenbeiträge nachentrichtet werden Damit sind ca. 6 von den 24 fehlenden Monaten bezahlt.

Die Krankenkassen verlangen bei Unterbrechung für den unversicherten Zeitraum die Beiträge nach, maximal 5 Jahre ?, ( kannst du googlen).


1.200 Euro Schulden müssen vermutlich mit 5% Tilgung ( monatlch 60.- Euro) zurückgezahlt werden. Bearbeitungsgebühr gibt es vermutlich nicht, sondern Zinsen


Zinssätze über ca. 20% sind Wucher, vermutklich sind es bei dir unter 10 %

. Tilgung ist was anderes als Zinssatz.