Darf Besuch alleine Zuhause bleiben?

6 Antworten

Du schreibst etwas von "Mitbenutzung" beim Bad. Wohnst Du in einer abgeschlossenen Wohnung, oder ist es eher eine Art WG, in der Du zwar Räume in der oberen Etage hast, aber Küche und Bad gemeinsam mit Deiner Vermieterin nutzt?

Aber selbst dann muß normaler Besuch möglich sein, und Besuch muß auch die Möglichkeit haben, auf Toilette zu gehen. Die Frage ist, wie oft und lange Dein Besuch bei Dir ist, und ob der Unmut Deiner Vermieterin nicht daher kommt, dass der Aufenthalt keinen normalen Besuchs-Charakter mehr hat.

SphynxxEU 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 10:18

ja eine Art Wg. Und ich bin nur 8 std weg wenn ich samstags Arbeiten sollte. Sie ist noch in der Schule und immer nur Wochenends da.

spelman  12.07.2021, 10:23
@SphynxxEU

Deine Freundin wohnt als regelmäßig am Wochenende bei Dir. Das ist schon etwas mehr als gelegentlicher Besuch. Da kann ich Deine Vermieterin verstehen. Sie hat an eine Person vermietet, nicht an zwei. Und durch die gemeinsame Nutzung einiger Räume ist sie ja direkt betroffen.

Ich denke, es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn da nicht explizit steht, dass du keinen Gast alleine zuhause lassen darfst, dann darfst du das.

Deine Vermieterin wird Angst haben, dass du jemanden einziehen lässt und die Pro-Kopf-Nebenkostenaufschlüsselung nicht mehr passen wird. Irgendwie sowas.

Mal eine andere Frage angesichts dieser schrägen Vorstellungen, die deine Vermieterin hat: Bist du dir sicher, dass nicht sie einen Schlüssel zu deiner Wohnung hat, um gelegentlich mal zu kontrollieren...?

Ist nur so eine Überlegung; es klingt so, als sei die Vermieterin eine von diesem Schlag.

SphynxxEU 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 10:19

Nein hat sie nicht aber sie bekommt das ja mit wenn jemand kommt da ich das obere "Abteil" vom Haus miete mit noch jemanden.

DaKaBo  12.07.2021, 10:24
@SphynxxEU

Das ist ja nicht schlimm, wenn sie das mitbekommt. Auch als Mieter darf man Besuch empfangen. Und dieser Besucher darf selbstverständlich auch das Bad benutzen. Deshalb sprach ich von "schrägen Vorstellungen" der Vermieterin.

Und dass sie einen Schüssel zurückbehalten hat, muss sie dir ja nicht sagen.

Das ist jetzt echt off topic, aber falls du das Schloss der Wohnungstür noch nicht gewechselt hast (was grundsätzlich ratsam ist), würde ich es genau JETZT tun.

Wenn es für ein paar Stunden ist, dürfte es kein Problem sein. Wenn es ständig für einige Zeit ist, könnte man eine Untervermietung vermuten. Und das muss genehmigt werden. Das hat mit "Bestimmung" nichts zu tun.

Wenn der "Besuch" ständig bei Dir wohnt, müsst ihr diesen polizeilich anmelden.

SphynxxEU 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 09:21

Mein Besuch wohnt ja noch bei ihren Eltern (hätte ich vllt erwähnen sollen) das weiß sie auch und deshalb wäre eine Untervermietung ausgeschlossen. Dennoch danke :)

Dein Bessuch darf allein in deiner Wohnung sein, selbstverstaendlich das Bad benutzen und du darfst ihm auch voruebergehend einen Schluessel ueberlassen. Eine entsprechende vertragliche Einschraenkung waere unwirksam.

Ganz anders sieht es aber aus, wenn der Besuch zum Dauergast wird, also quasi bei dir wohnt.