Dürfen die Eltern einen zwingen mit 18 noch Zuhause zu bleiben?

16 Antworten

Hallo,

du darfst natürlich ausziehen, denn du bist volljährig.

Du darfst allerdings nicht davon ausgehen, dass deine Eltern dann verpflichtet sind, deinen Unterhalt zu zahlen. Das können Eltern nämlich für sich selbst entscheiden, ob sie den Unterhalt in bar entrichten oder eben in Naturalien (zuhause wohnen, essen, etc.).

Es kann ja auch sein, dass du soviel Ausbildungsgehalt bekommst, dass sie überhaupt nicht mehr unterhaltspflichtig sind und auch kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

Ansonsten steht das Kindergeld erst einmal deinen Eltern zu - man kann allerdings einen Antrag stellen (wenn man nicht mehr daheim wohnt), dass man es selbst ausbezahlt bekommt - diese Anträge dauern allerdings recht lange.

Ansonsten hat man u.U. noch Anspruch auf Wohngeld.

Viele Grüße

Daniela

Goodnight  15.01.2012, 14:11

Nicht ganz, wenn die Eltern es den Kind durch ihr Verhalten verunmöglichen zu Hause zu wohnen, bezahlen sie auch Unterhalt, ob sie wollen oder nicht.

dsupper  16.01.2012, 06:00
@Goodnight

Was dann aber auch durch eine Verhandlung vor Gericht immer erst zu beweisen wäre. Wenn es nach den 18jährigen (etc.) selbst ginge, dann verunmöglichen Eltern ihren Kindern sicher immer, zu Hause zu wohnen. Es ist aber sicher nicht Sinn und Zweck, in der heutigen Zeit Elten in den Ruin zu treiben, nur damit die Kinder endlich "frei" sind.

Auch die "Kinder" tragen oft einen Großteil daran, dass ein Zusammenleben immer unerfreulicher wird (Stichwort: Anspruchsdenken).

Eifelmensch  15.01.2012, 14:09

Inzwischen werten Gerichte das Selbstbestimmungsrecht des Kindes höher als das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.

Volljährige Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Barunterhalt.

Abgesehen davon ist im vorliegenden Fall ja gar nicht klar, ob der Fragesteller überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern hat. Das wäre u.a. abhängig von der Höhe seiner Ausbildungsvergütung.

dsupper  15.01.2012, 19:57
@Eifelmensch

Ich glaube nicht, dass sich Gerichte grundsätzlich über geltendes Recht hinwegsetzen können:

In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB

Sie können dich zwingen zu Hause wohnen zu bleiben, solange sie für dich aufkommen müssen. Ihre Hausregeln musst du auch beachten, aber das wars dann auch. Wenn ihr nicht mehr miteinander auskommt, ist es auch möglich, dass sie dich auch unterstützen müssen, wenn du ausziehst. Deine Eltern tun also gut daran, dich wie einen Erwachsenen zu behandeln.

Roland1988  15.01.2012, 14:12

Nein, können sie nicht. Mit vollendung des 18en Lebensjahres erlischt das "Aufenthaltsort Bestimmungsrecht". Sie können dir lediglich Steine in den Weg legen, aber ein Gesetz das es ihnen erlaubt dich an irgendetwas zu hindern existiert nicht. Unter umständen können sie sogar dazu gezwungen werden dich finanziell zu unterstützen, sofern es (A) unzumutbar ist dich bei ihnen Wohnen zu lassen und (B) ihr Einkommen hoch genug ist.

Goodnight  15.01.2012, 14:27
@Roland1988

Nichts anderes habe ich gesagt, genauso wie Eltern zum Unterhalt verpflichtet werden können, kann ein Richter anordnen, dass es einem unterhaltspflichtigen Auszubildenden zuzumuten ist, zu Hause zu wohnen, wenn er sich nicht alleine finanzieren kann. Es ist unbestritten, dass man mit 18 volljährig ist und ausziehen kann, nur leisten muss man sich das können.

Pack Deine Sachen und geh. Wenn Dir auch bewusst ist, Du schaffst es allein. Deine Frage, ließt sich sehr kindisch, ich glaube, Du weißt nicht was da alles für ein Rattenschwanz dran hängt? Allein wenn ich ans Wäsche waschen denke, was ich da gespart habe, bis 27-28 hat meine Mutti gewaschen und dann meine Frau.

Nein. Mit vollendung des 18en Lebensjahres erlischt das "Aufenthaltsort Bestimmungsrecht", was bedeutet das du volkommen frei entscheiden kannst wo du dich aufhälst / wo du lebst / etc. Deine Eltern können dich nicht daran hindern auszuziehen. Das Problem ist nur; wenn du dir aus eigener Tasche noch keine Wohnung leisten kannst wirst du desswegen etweder unterstützung von deinen Eltern oder vom Arbeitsamt brauchen. Ob das Amt dir eine Wohnung finanziert hängt davon ab ob es noch zumutbar ist dich bei deinen Eltern leben zu lassen. Kommt es bei euch beispielsweise zu häuslicher Gewalt oder ähnlichem, stehen die Chancen recht gut... prinzipiell kann das Amt aber bis du 25 bist sagen; der kann noch bei den Eltern Wohnen, und sich daher weigern dich dabei zu unterstützen. Das hieße dann für dich wahrscheinlich das du dir einen Nebenjob suchen musst, was während einer Ausbildung auch nciht ganz einfach (aber machbar) ist.

du bist 18 dann bist frei und kannst tuen und lassen was du willst.