Darf Arge das ganze Stipendium vom Sohn berechnen als Gesamteinkommen der ganzen Familie wenn beide Eltern ALG II erhalten?
Darf Arge das ganze Stipendium vom Sohn berechnen als Gesamteinkommen der ganzen Familie?
Student wohnt zusammen in Wohnung mit Eltern die beide ALG II erhalten. Jetzt kommt Arge und kürzt die Leistungen für die Eltern weil Sie das Stipendium vom Kind als Gesamteinkommen der Familie berechnet. Wie ist das zulässig?
Angenommen der Sohn fängt neben dem Studium arbeiten an und verdient 800,-€ pro Monat.
Und die Arge würde zu den 600,- € vom Stipendium auch den Arbeitslohn von 800,-€ berechnen als Gesamteinkommen der ganzen Familie und wieder die Leistungen kürzen, der Student hat nichts von seinem Stipendium und seiner Arbeit, weil sich Arge aus Ihrer Pflicht zurückzieht.
Wahrscheinlich würde Arge sagen jetzt haben Sie genug Geld, von uns bekommen Sie nichts mehr.
Eltern haben 30 Jahre eingezahlt und für andere Bezahlt die in Not waren, und wenn man selber im hohen Alter schwer Arbeit findet, bekommt man nicht Hilfe von anderen, sondern soll dem eigenen Kind alles nehmen.
Wie kann das Gerecht sein?
Ist es richtig das von Studierenden das Geld voll berechnet wird als Gesamteinkommen der ganzen Familie?
4 Antworten
Aus SGB II § 7 Absatz 3 ergibt sich, dass das ALG II der beiden Elternteile sinkt, wenn der Sohn genügend Einkommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, oder wenn er immatrikuliert ist, das steht dann in Absatz 5 ebenda.
Das ALG II der Elternteile sinkt dann um den Anteil, den der Sohn selbst übernehmen kann an Miete und Heizung, also um seinen Kopfteil. Bei drei Leuten in der Wohnung wäre das also ein Drittel.
Hat der Sohn ein noch höheres Einkommen, könnte SGB II § 9 Absatz 5 greifen. Das ist aber selten der Fall, und falls doch, kann man dem einfach widersprechen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn der Sohn volljährig ist und Erwerbseinkommen plus Stipendium erhält, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Dann kann er natürlich nicht kostenlos in der elterlichen Wohnung leben, sondern er muss seinen Mietanteil und seinen EIGENEN Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Wieso kommst du auf diese Frage?
Hat der Sohn bereits das Stipendium zugesagt bekommen?
So einfach kommt mabn aus der BG nun aber auch nicht raus. Weder Alter noch eigenes Einkommen schließen die BG aus- ganz im Gegenteil.
Ein volljähriges Kind muss nicht für seine Eltern aufkommen. Wenn das Kind seinen EIGENEN Bedarf decken kann, fällt es aus der BG der Eltern heraus.
Hm, schwierig.
Es gibt doch an Unis meist auch eine Sozialberatung, kann Euer Sohn sich da mal erkundigen?
Ganz leicht ist es. Siehe meine Antwort
Die ist aber falsch
Wie kann das Gerecht sein?
Ich finde es völlig gerecht. Leistungen nach dem SGB II sind Sozialleistungen die durch Steurern gezahlt wird. Es kann ja nicht sein, dass meine Steuern dafür verwendet werden, wenn es in der BG ein hohes Einkommen gibt. Also völlig gerecht oder?
Eltern haben 30 Jahre eingezahlt
Eingezahlt haben sie in die Arbeitslosenversicherung. Allerdings handelt es sich hier um eine Solidaritätsversicherung. Heißt sie haben nicht für sich selber sondern für andere eingezahlt! Das Argument ist meiner Meinung überflüssig.
Darf Arge das ganze Stipendium vom Sohn berechnen als Gesamteinkommen der ganzen Familie
Das Einkommen vom Sohn darf und MUSS mit angerechnet werden. Immerhin bildet der Sohn mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Und mit seinen Einkommen kann er doch auch für die Eltern sorgen oder?
Und die Arge würde zu den 600,- € vom Stipendium auch den Arbeitslohn von 800,-€ berechnen als Gesamteinkommen der ganzen Familie und wieder die Leistungen kürzen
Hier werden keine Leistungen gekürzt. Ich finde das ist ein falscher Ausdruck. Die Leistungen werden nur geringer, weil der Bedarf zum Teil selbständig gedeckt werden kann. Das ist doch super!
Wahrscheinlich würde Arge sagen jetzt haben Sie genug Geld
Das würden sie nur sagen, wenn der komplette Bedarf gedeckt ist. Wie hoch der Bedarf ist, kann man anhand des Bescheides ganz leicht sehen.
Mir ist völlig klar, dass meine Antwort vielleicht nicht freundlich ist oder nicht so ist, wie es gewünscht wird, allerdings entspricht sie zu 100% der Realität.
Falsch!! Das Alter ist egal! Wenn sie zusammen wohnen und eine BG bilden dann wird alles angerechnet