Kann mich die ARGE zwingen zu meinen Eltern zurück zu ziehen (U 25)?
Zur Erklärung:
Ich habe am 01.01.2013 eine UNBEFRISTETE auf VOLLZEIT laufende Tätigkeit angetreten. Den Arbeitsvertrag habe ich am 04.12.2012 unterschrieben.
DANACH habe ich mich um eine Wohnung gekümmert. Der Mietvertrag wurde am 31.12.2012 unterschrieben.
Also alles Gesetzeskonform gegenüber SGB II, soweit ich mich nicht irre.
Jetzt kommt aber die Crux an der ganzen Sache. Da ich zum Zeitpunkt meines Umzuges kein ALG II bezogen habe, sondern nur ALG I, brauchte ich da auch keine Zustimmung seitens der ARGE.
Die ARGE hatte sich damals geweigert jegliche Zahlung zu übernehmen, sprich Kaution, Erstmiete oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.
Zu der aktuellen Situation:
Leider habe ich die Probezeit nicht geschafft (bezogen auf meinem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag). Nun MUSS ich ALG 2 zusätzlich zum ALG 1 beantragen um über die Runden zu kommen.
Ich war heute bei der ARGE. Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!
Ich frage mich: Zurückziehen obwohl ich nicht auf die Einverständniserklärung der ARGE angewiesen war bei meinem Umzug?
Was ist wenn meine Eltern bzw. Mutter dem nicht zustimmt, da (logischerweise) mein alleiniger Wohnsitz jetzt 700 km entfernt ist?
Wenn die ARGE mich zwingen würde, würden Sie nicht gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, z. B. § 22 SGB II?
Die Sache ist, ich will nicht wieder zurück zu meiner Mutter. a) kommen wir nicht mehr soooo gut klar b) Ist die Jobsituation hier besser als bei meiner alten Heimat c) bin ich in 15 Monaten sowieso 25 und kann einen eigene Wohnung nehmen, welche DENN die ARGE stellen MÜSSTE, sofern ich noch ALG II beziehe.
Ich hoffe mir kann jemand (am besten mit einem Gesetzesleitfaden und Argumentationshilfe für die ARGE) helfen.
Danke im Vorraus
Gruß Blint
3 Antworten
Die machten dort schon die "Andeutungen" dass ich zu meinen Eltern zurück ziehen muss!
Was angedeutet und mündlich "vermittelt" wird, ist rechtlich irrelevant. Immer schön auf Schriftliches mit Angabe der konkreten Rechtsgrundlage bestehen . Manche Dinge erledigen sich dann bereits von selbst ;) Und auch eigene Anträge/ Schreiben immer nachweislich schriftlich einreichen und auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. -
Ab 18 müssen Eltern ihr "Kind" nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen (die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht endet mit Kinds Volljährigkeit -> BGB) . Insofern kann das Jobcenter es ja gerne begrüßen und auch versuchen, nett darauf "hinzuwirken", dass das Kind wieder zu seinen Eltern ziehen darf. Aber müssen muss da niemand etwas. Ein Zweizeiler von den Eltern, dass sie dich nicht mehr aufnehmen, und gut isses.
oder eben auch Erstausstattung... war ja auch klar... war ja nicht bei der ARGE gemeldet.
Auch ohne laufenden Leistungsbezug hat man grundsätzlich Anspruch auf Erstausstattung, wenn man den Bedarf nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann (§ 24 Abs.3 Satz 3 SGB II und § 31 Abs. 2 SGB XII)
Wenn du einmal in einer eigenen Wohnung bist, kann die ARGE/JobCenter dich nicht "zwingen" zu deinen Eltern zu ziehen. Wenn sie es dennoch versuchen sollten, müssten SÄMTLICHE KOSTEN in dem Zusammenhang gezahlt werden. Dann dürfte das sehr schnell unwirtschaftlich werden.
Die Arge kann dich nicht zwingen, zurück zu ziehen. Erzählen werden sie es...dann fordere ganz ruhig einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid darüber. Fakt ist, dass du zum Antragstermin eine eigene Bleibe hast. Und die kann man dir nicht nehmen.
Was sie aber können, ist eine Kostensenkungsaufforderung stellen, wenn deine Bleibe über der angemessenen mietobergrenze liegt! Und auch hier hast du erst mal 6 Monate "Karenzzeit", bevor sie das überhaupt dürfen.
Egal was man dir erzählt... IMMER schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid darüber fordern! Und IMMER zu Terminen im Jobcenter einen Beistand mitnehmen... der soll zuhören und Gedächtnisprotokolle anfertigen!
Übrigens: Wenn deine Eltern sich weigern, dich wieder im elterlichen haushalt aufzunehmen, kann das Jobcenter GAR NIX in dieser Richtung fordern! Sprich mit deinen Eltern darüber... die sollen gegenüber dem Jobcenter folgende Haltung einnehmen: Sie haben dich, nachdem du den Job gefunden hast, quasi vor die Türe gesetzt und denken nicht daran dich wieder aufzunehmen. Gründe? Geht das JC nix an!
Wissen Sie zufällig auch die gesetzliche Grundlage? Wäre sehr hilfreich.