Trinkgeld bei ALG II anrechenbar?
Hallo zusammen,
habe eine frage, eine Freundin arbeitet bei einer Cafe und lebt zu Hause mit Ihrer Familie. Die Fam. bekommt ALG II, ihr Ausbildungsg. wird bei ALG II angerechnet aber wird auch Trinkgeld angerechnet? bzw. muss Trinkgeld auf dem Lohnnachweis stehn?
10 Antworten
trinkgelder werden auch pauschal vom finanzamt gerechnet. also ich denke mal, das rechnen die mit einem Pauschbetrag an.
Nein ist es nicht! Für die Arge ist ein Einkommensnachweis zu erstellen, auf dem nach dem durchschnittlichen Trinkgeld gefragt wird.
Ja, ist aber eine "Kann-Bestimmung", es können genausogut vorhandene Pauschbeträge angenommen werden (steht dann im Bescheid unter "in folgenden Punkten bin ich von Ihrer Einschätzung abgewichen...")
Ja, ist anzurechnen. Muß dazu auch nicht auf dem Lohnzettel stehen, sondern wird bei den entsprechenden Jobs geschätzt. Mit Pech sogar auch dann, wenn sie gar keins bekommt - dann kann sie das aber nachweisen!
Ach - und wenn sie sich verrechnet dauernd und Manko hat - wird das dann wieder gut geschrieben? Sowas kann man gar nicht schätzen. Es gibt Häuser, da wird das Trinkgeld durch zig Personen geteilt inkl. Spülhilfe und woanders hat man Trinkgelder von täglich ca. 50 Euro.........wer will sowas schätzen können`????
Ist nun mal so. Guckst Du zB auch da: http://www.arbeitslosengeld-2.de/2009/04/gottinger-sachbearbeiter-spioniert-bettler-aus-und-kurzt-den-hartz-4-bezug/
Bei Kellnern, aber auch bei Tresenkräften etc wird pauschal davon ausgegangen, daß es Trinkgelder gibt, und JEDE Zuwendung Dritter ist nun mal EInkommen. Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder, Du rechnest das freiwillig selber ab (zB in Betrieben, wo das Tip in eine gemeinsame Kasse kommt und dann geteilt wird), oder Du lebst mit dem Pauschbetrag. Wenn Du das nicht willst, mußt Du nachweisen, daß Du KEIN Tip bekommst, denn es ist ja Deine Pflicht, Dein Einkommen anzugeben.
wenn deine Freundin eine Ausbildung in einem Cafe macht, so dürfte sie von ALG II ohnehin ausgeschlossen sein. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, kann ihr Einkommen nur bei ihr selbst angerechnet werden, nicht bei den Eltern. Trinkgeld ist grundsätzlich auch Einkommen, ich habe aber noch nicht gehört, dass es auf dem Lohnzettel steht.
Guten Tag,
Klar wird Trinkgeld angerechnet.
Alles Einkommen muss angerechnet werden auf meine Steuergelder, die ich Hilfsbedürftigen gerne- verlogenen in ungerne bezahle.
Wem es schlecht geht, soll geholfen werden.
Ist ja bei einem guten Kellner auch mindest soviel wie das Eigentliche Gehalt.
Deine Freundin kann sich mit Hilfe einer Beratungsstelle ausgliedern lassen aus der Bedarfsgemeinschaft in einen Haushaltegemeinschaft.
Mein Nachbarssohn zahlt seine Eltern auch 500 WM und 400 € für Frühstück und Abendessen.
Das wird seinen Eltern auch mit ca 600 Euro angerechnet, was auch okay ist.
LG
Pumukelmia
Wenn sie es angibt, wird das Trinkgeld angerechnet. Eine Freundin von mir hat den "Fehler" gemacht. Dafür gibt es sogar eine Zeile im Formular.
Genau so ist es.