Dachterrasse und Haftung?
Hallo, bin gerade dabei eine Art Dachterrasse auf einer freistehenden Garage (ca 3 Meter hoch) zu errichten und für den privaten Zweck zu nutzen. Bin aber am Überlegen, vielleicht auch andere Leute diese benutzen zu lassen (evtl vom angrenzenden Hotel, welches keine Anlagen dieser Art hat). Alles geschieht in Eigenarbeit. Will mich aber nun erkundigen: wenn ich eine Tafel oder ein Schild mit: Benützung auf eigene Gefahr anbringe, wie weit schützt mich das in Falle eines Falles? Geländer und Barrieren sind natürlich vorhanden, sollte aber meinetwegen z.b ein Kind oder jemand darüberklettern oder etwas anderes passieren, bin ich sicher? P.s es wurde wie gesagt alles von mir errichtet. Lg
7 Antworten
Du brauchst eine Baugenehmigung dazu, ggf. eine Erlaubnis vom Bauordnungsamt.
Das sollte das klappen
Das Schild von der "eigenen Gefahr" kannst du gleich entsorgen. Es ist dein Grundstück und du bist verkehrssicherungspflichtig.
Ich bin sicher, dass du dafür gar keine Genehmigung bekommst.
Das Schild bringt dir gar nichts. Die Haftung hat immer der Eigentümer des Gebäudes.
Außerdem gehe ich auch noch davon aus, dass du für dein Vorhaben eine Baugenehmigung benötigst.
Genau wie bei deinem Spielplatz hast du als Bauherr und Betreiber die Verkehrssicherungspflicht. Die Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sachgemäße ausgeführt sein und die örtlichen Vorschriften einhalten.
Wenn jemand zu Schaden kommt, weil du etwas falsch gebaut oder nicht richtig gewartet hast, könntest du Probleme bekommen. Eine fehlende Baugenehmigung wäre ebenfalls ein Problem.
Für die Dachterrasse ist die Tragfähigkeit : je nach Größe 500 Kg/qm, der Brandschutz, und nicht zuletzt die Umwehrung, also die Geländerhöhe und -festigkeit wichtig.
Schon wieder, und immer noch ohne Baugenehmigung?
Wird also immer noch nichts.