Nachbar verweigert Zustimmung wg. Abweichung vom Bebauungsplan Errichtung Zaun
Es steht die Einfriedung meines Hausgrundstückes an.Nach Bebauungsplan darf der Zaun nur 1 m hoch sein; bestimmte Art des Zaunes ist ebenfalls vorgeschrieben. Wir wollen nun aber gerne Zaun in abweichenden Material und einer Höhe von 1,25 m errichten. Hierzu bedarf es eines Antrages wegen Abweichung vom Bebauungsplan.Die Gemeinde hat bereits signalisiert dem Antrag zuzustimmen, wenn die 4 angrenzenden Nachbarn einverstanden sind. 3 stimmen zu. 1 nicht ohne weitere Angabe von Gründen. Der "Witz" dabei ist, dass auf Grund der Lange seines Grundstückes (liegt höher wie unseres) er den Zaun wohl noch nicht mal sehen würde. Gibt es rechtliche Möglichkeiten die Zustimmung zu bekommen/notfalls gerichtlich ersetzen zu lassen ?
4 Antworten
Nein, eine Nachbarschaftserklärung kann man nicht erzwingen.
Entweder der Nachbar willigt ein, oder Du hast das Nachsehen.
Über Befreiungen/Abweichungewn entscheidet allein die Bauaufsicht, denn die Nachbarn können keine Baugenehmiungen erlassen. Die Bauaufsicht sichert sich durch die Anhörung der Nachbarn nur ab, dass sie später nicht erfolgreich vom Nachbarn verklagt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Nachbarn durch die Genehmigung in ihren durch das öffentliche Recht geschützten Belangen beeinträchtigt werden. Das ist nicht bei Zaunhöhen, sondern nur bei Vorschriften zu Abständen und Art der baulichen Nutzung der Fall.
Die Bauaufsicht kann also auch ohne Zustimmung der Nachbarschaft die Abweichung genehmigen, sie muss es aber nicht. Wenn sie nicht will, wird sie sich fälschlich hinter dem fehlenden Einverständnis des Nachbarn verstecken!
Das müsste durchsetzbar sein, weil der Nachbar seine Ablehnung sicher nicht plausibel begründen kann.
Haben die den Rechtsweg gesucht?
Fassen wir noch mal zusammen: Du möchtest gerne tun und lassen was Du willst, Dich nicht an bestehende Vorschriften halten und jetzt Deinen Nachbarn zwingen, daß er das gutheißen muß.^^
Leute gibts...LOL
Das ist nicht durchsetzbar. Niemand muß etwas begründen, wenn es ein Bebauungsplan oder die örtlichen Gegebenheiten nicht verlangen.
Unsere übernächsten Nachbarn durften auch jede Menge Dinge nicht, eben weil es den anderen Nachbarn einfach nicht in den Kram gepaßt hat.