Hallo,
dank einer Streitigkeit mit der Credit & Collections Service GmbH bin ich nun auch Teil dieser Community :) Die Ausgangsposition möchte ich nur kurz beschreiben.
Am 20.01.2017 habe ich einen Brief erhalten, dass der Versuch 2,99€ (Einkauf im nächsten Nahkauf) abzubuchen fehlgeschlagen ist. Dadurch wurde die Inkassofirma CSS Inkasso beauftragt, das Geld einzufordern. Forderung: 2,99€ Hauptforderung, 2,40€ Bankrücklastschriftskosten, 15€ Adressermittlungskosten, 9,90€ Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH, 33,75€ Geschätsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 BGB , NR. 2300 VV RVG) und 6,75€ Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG). Natürlich habe ich fleißig im Internet recherchiert, da mir eine Gesamtforderung von 70,79€ bei einer Hauptforderung von 2,99€ etwas zu hoch erschien. Zum Schluss gekommen bin ich, dass Verzugsschaden, Geschäftsgebühr und Auslagen gar nicht von mir getragen werden müssen (sofern noch keine Mahnung erfolgt ist). Also habe ich aufgerundet 25€ (Hauptforderung, Bankrücklastschritskosten, Adressermittlungskosten) direkt an Nahkauf überwiesen und den Fall für mich als abgeschlossen erklärt und es auch so der Inkassofirma mitgeteilt. Heute habe ich einen weiteren Brief (im Titel "2. Mahnung - Ihre girocard-Zahlung...") erhalten, dass nur eine Teilzahlung von 25€ erfolgt ist und sie deshalb den Restbetrag von 45,79€ fordern. Sollte der Betrag bis zur gesetzten Frist (15.02.2017) nicht überwiesen worden sein, werde CSS Inkasso gerichtliche Schritte gegen mich einleiten. Zudem würden sie sich vorbehalten, den Forderungsbetrag gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4 Bundesdatenschutz an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln (soweit ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und ich die Forderung nicht bestritten habe)
Da ich zum zweiten Brief keine Tipps im Internet finden konnte, erhoffe ich mir hier etwas Rat.
Vielen Dank fürs lesen!
Und ich würde folgenden Brief ans Inkasso schreiben:
"Wertes Inkasso. Ich weise die frei erfundenen Gebührenposition Verzugsschaden Ingenico zurück. Sie werden mir zudem unverzüglich eine Rechnungskopie der Bank über die behaupteten 19€ Rücklastschriftgebühren vorlegen. bei Weigerung ergeht Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges. Einstweilen habe ich überwiesen: Hauptforderung, 5€ Rücklastschrift und 18€ für Schreiben einfacher Art. Es steht Ihnen frei, mir mittels Tätigkeitsprotokoll und Vertragskopie des Vertrages zwischen Gläubiger und ihnen nachzuweisen, dass eine höhere RVG-Gebühr entstanden ist."
Danach sollten sie ruhig bleiben.
Die schwindeln regelmäßig, vor allem bei den Rücklastschriftgebühren. Dabei ertappt, werden sie sich zweimal überlegen, ob die das weiterverfolgen.