Reinrassiger Hund hat sich als mischling herausgestellt, was tun?
Hallo liebe Community, ein Bekannter von mir einen Hund gekauft (zwergspitz). Er erzählte mir das er den Hund nun leider verkaufen müsste. Ich schaute ihn mir an und stellte sofort fest das es definitiv kein spitz ist. Dies bestätigte mir auch mein Züchter. Es geht um sehr viel Geld, also erzählte er mir das er den Hund wieder zurück geben möchte. Ich fragte woher er den hat. Da sagte er mir von einer Familie dessen Kind allergisch ist und die haben ihn wohl vom Züchter oder je nachdem wo er hält geboren wurde. Was kann er nun tun? Er hat nur einen mündlichen Vertrag, dürfte meiner Meinung nach kein Problem sein. Wer ist jetzt hier haftbar zu machen? Der zwischenverkäufer? Oder doch der ursprüngliche? Denn vielleicht hat er ihm ja gesagt das es ein Mischling ist.
10 Antworten
Verträge mit Handschlag gelten zwar, aber man braucht Zeugen um es zu beweisen. Er kann also nur was machen, wenn ihm zugesichert wurde, dass es sich um einen reinrassigen Zwergspitz handelt und er das mit Zeugen beweisen kann. Natürlich muß er an den rantreten, der ihm den Hund verkauft hat. Denn er weiß nicht, ob der den wirklich vom Züchter hat und als was der Hund verkauft wurde.
Dazu muß er zu einem Anwalt, denn die werden ihm sicher kein Geld zurück geben.
Hat er Rechtsschutz dann sollte er gleich einen Anwalt fragen anstelle hier zu fragen.
Aber ganz ehrlich, wenn er einen Hund ohne Vertrag und ohne Papiere gekauft hat - selbst schuld. Ein reinrassiger Hund hat Papiere und die belegen, dass es ein reinrassiger Hund ist. Kauft man ohne Papiere - selbst schuld.
Hoffe mal, er behält den Hund dennoch. Denn das hier alles hört sich an als wenn es einem nur ums Geld geht. Der arme Kerl ist ja jetzt bereits beim zweiten Besitzer, wenn ich es richtig gelesen habe.
Danke das du neutral geblieben bist :)
Danke, die beste Antwort. Ja leider fiel mir auf das dass kein reinrassiger sein kann. Mein Züchter stimmte mir zu. Ich habe ihm auch erzählt das mein Züchter ziemlich sicher ist das es kein zwergspitz ist. Ich kenne mich mit dem ganzen Kram nicht aus, da mein Hund rundum komplett mit allem ausgestattet ist. Ahnentafel gechipt usw die Regeln sind streng bei den Züchtern. Ein Hund muss ja zur Zucht geprüft werden. Ich bin auch bei solchen Sachen nicht sparsam und mein Hund ist auch komplett versichert. Ich hoffe er behält ihn und kriegt einen Teil des Geldes wieder.
Ein reinrassiger Hund hat eine Ahnentafel vom Fci. Somit kann dein Bekannter gar nicht übers Ohr gehauen worden sein. Der Hund wird über einen Microchip identifiziert. Sollte dein Bekannter also vorsätzlich getäuscht worden sein , sprich falsches Papier zum Hund, ist der Verkäufer in der Haftung und muss den Hund zurücknehmen. Hat dein Bekannter aber wissentlich einen Hund ohne FCI Ahnentafel gekauft, dann hat er er wissentlich einen Mischlingshund erworben und ja keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. So ist die Rechtslage. Wir erleben selbe Situation oft, wenn Leute sich SilverLabradore kaufen, die von der Genetik gar nicht reinrassig sein können und sich dann aufregen, dass sie den Hund nicht ausstellen dürfen und im VDH nicht züchten dürfen. Das ist aber nun mal so. Jeder Käufer, egal von was, ist selber in der Informationspflicht. Rassehunde kauft man beim VDH und nicht vom Wühltisch!
Den Ausweis braucht man nur, wenn man mit dem Hund ins Ausland will. Es gibt keine generelle Kennzeichnungs-, Impf- oder Ausweispflicht für Hunde in DE! Mach dich mal schlau. für was oder wen soll ich denn einen impfsttus dokumentieren. Es gibt ja nicht mal ne Impfpflicht für Menschen, warum soll es dann eine für Hunde geben?
Ja, jeder der ein Chip Gerät hat kann das herausfinden. Tierärzte haben immer eins. Offiziell gibt es in Deutschland keine ungechipten Hunde. Selbst für Mischlinge Kennzeichnungspflicht. Ein "Rassehunde" der über einen Verein gezüchtet ist, welcher noch der FCI angehört, zählt übrigens auch als Mischling.
Als Hundetrainerin, die du ja angeblich bist, solltest du wissen, daß es keine Kennzeichnungpflicht gibt. Erzähl nicht so einen Quatsch.
* nicht der FCI*
Ja ich hab meinen vol vhd Züchter. Also wenn er gechipt ist kriegt man das raus? Also müsste der Tierarzt mehr wissen?
Hallo,
erstens sollte man eine Hund doch lieb haben - da sollte es eigentlich keine Rolle spielen, wenn er sich dann als Nicht-Rassehunde herausstellt?
Ja, okay, der Preisunterschied zwischen einem Mischling und einem Rassehund ist natürlich groß. ABER: einen Rassehund hat man nur dann, wenn man einen Hund mit echten Papieren, also einem vom VDH/FCI anerkannten Stammbaum etc. hat. Wer einen Hund ohne einen solchen Ahnennachweis kauft - der sollte von vornherein wissen, dass er KEINE Rassehund kauft und wenn er dann trotzdem einen überzogenen Preis zahlt - dann ist er selbst schuld. Es gibt ja keinen Einheitspreis für einen Hund - der Preis ist freie Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Käufer.
Und dadurch, dass der Käufer nur einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hat - was ich immer überhaupt nicht verstehen kann, denn im Zweifelsfall kann man dann noch nicht mal sein Eigentumsrecht nachweisen -, kann er die Angaben zur Rassereinheit noch nicht mal nachweisen.
Also wird man da gar nichts machen können.
Wer unbedingt einen Rassehund möchte, der muss zu einem echten Züchter gehen und bereit sein, die entsprechenden Preise zu zahlen. Alle anderen "Rassehunde" sind meist keine und mit ihnen wird nur ein Riesenreibach gemacht.
Gutes Gelingen
Daniela
Vielen Dank leite ich weiter. Mein Hund ist ein vhd Rasse Hund vom Züchter meine Mutter hat einen shih tzu kein Rassehund sieht aber aus wie ein shih tzu und war sehr günstig. Auch die Ärztin sagt das er ein toller Hund ist. Ich finde es nicht schlimm ob reinrassig oder nicht. Habe nur bei pomeranians die Befürchtung das es eben ein mischling sein könnte. Ich glaube der behält den Hund, nur sollte er einen großen Teil seines Geldes wieder kriegen.
Hall Cocoraji,
dein Bekannter kann den Hund genau an den zurückgeben, von dem er gekauft hat und erhält den Kaufpreis zurück, wenn
- er den Hund nicht schon längere Zeit (2-3 Wochen) hat,
- vorher vereinbart worden ist, dass er einen reinrassigen Hund kauft,
- er das mit Zeugen beweisen kann, dass man ihm diese Zusage gemacht hat
- er eine vorschriftsmäßige Ahnentafel erhalten hat. - Sonst nicht!
Wenn dann die Familie glaubt, dass sie ihrerseits getäuscht worden ist, dann muss die sich mit dem vorherigen Verkäufer auseinandersetzen.
wenn
- er den Hund nicht schon längere Zeit (2-3 Wochen) hat
Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund eines Sachmangels beträgt nicht nur 2-3 Wochen.
2 Jahre, § 438 (1) Nr. 3 BGB.
Niemand. Wenn er den Hund aus 2ter Hand mit Handschlag gekauft hat und dann noch ohne Ahnentafel ist es eigene Dummheit.
Den Hund aus solchem Grund wieder abgeben zu wollen zeugt von echt mangelnder Tierliebe.
Auch wenn sie ihn behalten sollten die Vorbesitzer die Ahnentafel herausgeben. Ohne Ahnentafel können Verkäufer sonst was sagen.
Ohne Ahnentafel ist der Hund rein garnichts. Außer als mischling zu beurteilen.
Ich denke mal, der Hund hat keine Ahnentafel und dann per Handschlag gekauft, das war's dann. Lt. Aussage des FS ist der Hund ja offensichtlich ein Mischling.
Die behalten ihn die wollen nur das Geld wieder haben also einen Großteil.
Kennzeichnungspflicht besteht seit 2011. Du brauchst ja für deinen Hund einen EU Heimtierausweis um den Impfstatus zu dokumentieren. Dazu muss der Hund gechipt sein. Auch ein Mischling