Ab wann ist ein Vertrag gültig?
Ich habe in der Schule mit jemanden einen Vertrag gemacht. Es ist nichts grosses, aber ich frage mich jetzt. Ab wann ist ein Vertrag gültig? Das einzige was auf dem Paperstück steht ist , sind die Bedingungen und meine Unterschrift. Aber muss man eigentlich wirklich alles machen, damit ein Vertrag gültig ist? Ich dachte immer, man brauche die Unterschrift von beiden Parteien....
10 Antworten
Als Minderjähriger bist du beschränkt geschäftsfähig, das bedeutet, dass du nur Rechtsgeschäfte vornehmen kannst, die für dich lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Wenn du dich also zu irgendwas verpflichtet hast, dann können deine Eltern den Vertragt immer noch für unwirksam erklären.
Wenn nichts vereinbart ist, dann ist der Vertrag mit deiner Unterschrift wirksam geworden.
Kommt drauf an zu welchen vertragsmäßigen Leistung sich der Fragesteller verpflichtet hat. Unter Umständen kann dann §110 greifen.
Generell gilt: Ab 14 bis 15 müssen deine Eltern vorher zustimmen, ab 16 bis 17 ist ein Vertrag schwebend wirksam, deine Eltern können ihn widerrufen, ab 18 ist er voll gültig.
Ansonsten gilt auch was XxCHUCKNORRISxX geschrieben hat.
Nun dazu wie ein Vertrag aussehen muss. Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Für manche gibt es gesetzliche Vorschriften (Hauskauf), andere sind ganz frei (Kauf), da geht es auch mündlich. Wenn aber schriftlich, dann müssen beide Vertragspartner genannt werden, die Bedingungen und beide müssen unterschreiben.
Verträge sind IMMER ungültig, wenn sie gegen geltende Gesetze, geltende Rechtsprechung oder die guten Sitten verstoßen.
Verstanden. Aber wie kann ich das "schwebend wirksam" verstehen?
Am besten gar nicht. Der erste Absatz ist so einfach falsch.
Verstanden. Aber wie kann ich das "schwebend wirksam" verstehen?
ab der unterschrift ist er gültig. wann der andere, der ihn aufgesetzt hat unterschreibt ist unerheblich auf seinem exemplar. auf deinem vertrag, den du ausgehändigt bekommen hast muss seine unterschrift drunter sein.
es gibt KEINE vorschrift, dass verträge GRUNDSÄTZLICH schriftl. zu schliessen wären. es reicht der äussere anschein, dass sich beide vertragsparteien über etwas einig sind.
als minderjähriger darfst du nur lediglich rechtlich vorteilhafte rechtsgeschäfte tätigen
zb eine schenkung annehmen
wenn du dich nur zu irgendetwas verpflichtest, könnes es deine eltern sofort canceln
also ist das wumpe, was du da geschrieben hast
Das stimmt so nicht. §110 BGB
Das stimmt so nicht. §110 BGB