Ab wann ist ein Vertrag gültig?

10 Antworten

Als Minderjähriger bist du beschränkt geschäftsfähig, das bedeutet, dass du nur Rechtsgeschäfte vornehmen kannst, die für dich lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Wenn du dich also zu irgendwas verpflichtet hast, dann können deine Eltern den Vertragt immer noch für unwirksam erklären.

Wenn nichts vereinbart ist, dann ist der Vertrag mit deiner Unterschrift wirksam geworden.

TETTET  31.05.2012, 09:41

Das stimmt so nicht. §110 BGB

FreiherrMark  06.06.2012, 20:34
@TETTET

Kommt drauf an zu welchen vertragsmäßigen Leistung sich der Fragesteller verpflichtet hat. Unter Umständen kann dann §110 greifen.

Generell gilt: Ab 14 bis 15 müssen deine Eltern vorher zustimmen, ab 16 bis 17 ist ein Vertrag schwebend wirksam, deine Eltern können ihn widerrufen, ab 18 ist er voll gültig.

Ansonsten gilt auch was XxCHUCKNORRISxX geschrieben hat.

Nun dazu wie ein Vertrag aussehen muss. Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Für manche gibt es gesetzliche Vorschriften (Hauskauf), andere sind ganz frei (Kauf), da geht es auch mündlich. Wenn aber schriftlich, dann müssen beide Vertragspartner genannt werden, die Bedingungen und beide müssen unterschreiben.

Verträge sind IMMER ungültig, wenn sie gegen geltende Gesetze, geltende Rechtsprechung oder die guten Sitten verstoßen.

Saram96 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 15:29

Verstanden. Aber wie kann ich das "schwebend wirksam" verstehen?

TETTET  31.05.2012, 09:40
@Saram96

Am besten gar nicht. Der erste Absatz ist so einfach falsch.

Saram96 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 15:29

Verstanden. Aber wie kann ich das "schwebend wirksam" verstehen?

ab der unterschrift ist er gültig. wann der andere, der ihn aufgesetzt hat unterschreibt ist unerheblich auf seinem exemplar. auf deinem vertrag, den du ausgehändigt bekommen hast muss seine unterschrift drunter sein.

es gibt KEINE vorschrift, dass verträge GRUNDSÄTZLICH schriftl. zu schliessen wären. es reicht der äussere anschein, dass sich beide vertragsparteien über etwas einig sind.

als minderjähriger darfst du nur lediglich rechtlich vorteilhafte rechtsgeschäfte tätigen

zb eine schenkung annehmen

wenn du dich nur zu irgendetwas verpflichtest, könnes es deine eltern sofort canceln

also ist das wumpe, was du da geschrieben hast

TETTET  31.05.2012, 09:38

Das stimmt so nicht. §110 BGB