Chef will letztes Gehalt vom Minijob nicht zahlen, was kann ich tun?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also einen mündlicher Aufhebungsvertrag ist eine rechtliches Nullum. Alles was zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt MUSS schriftlich erfolgt sein. Das Arbeitsverhältnis besteht also so lange fort bis es schriftlich durch Kündigung oder Aufhebung beendet wurde. Das ist das eine. Ich rate Dir daher erst mal abzuwarten. Um ihn ein wenig aufzuschrecken würde ich ihm einen Brief schreiben und Deine Arbeitskraft weiter anzubieten.

Sehr geehrter Herr.... am 29.12,2011 haben Sie mich von der Arbeit freigestellt. Mit der Freistellung bin ich nicht einverstanden. Ich biete Ihnen daher weiterhin meine Arbeitskraft an und bitte Sie mir mitzuteilen wann und wo ich meine Arbeit wieder aufnehmen kann."

So zwingst Du ihn dazu zu reagieren. Sollte er tatsächlich nicht zahlen, solltest Du ihn zunächst zur Zahlung auffordern:

Sehr geehrter Herr....mein Gehalt in Höhe von 300,00 EUR war zum 31.12.2011 fällig. Einen Zahlungseingang konnte ich bisher leider nicht feststellen. Bitte veranlassen Sie daher umgehend die Überweisung meines Guthabens auf mein Konto..... Für den Fall, dass die Zahlung nicht bis zum 06.01.2012 erfolgt ist, bin ich gezwungen meine Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Zahlt er tatsächlich nicht, gehst Du zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts und erhebst Klage. Da gibt es extra Vordrucke und die Rechtspfleger sind im Regelfall behilflich. Das kannst Du allein, dafür brauchst Du keinen Anwalt.

Viel Erfolg!

TinaTara 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 11:36

So, das habe ich nun gemacht.

geh zum arbeitsgericht, die helfen dir weiter und ein anwalt wird dir gestellt.

so einem idioten muß man mal die grenzen aufzeigen.

vlt. sagen die anderen girls ja dann auch aus.

in einer kneipe ist es leicht, zeugen zu bekommen, wenn du gearbeitet hast.

TinaTara 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 01:29

Da war nie jemand, wenn ich gearbeitet habe, außer ihm. Aber er hat mir ja den Arbeitsvertrag gegeben, wäre ich nicht zur Arbeit erschienen, hätte er mich ja abgemahnt. Aber er will nur tatsächlich geleistete Stunden zahlen und stumpf behaupten, ich sei nur die Hälfte da gewesen oder so.

veraeva12  30.12.2011, 01:46
@TinaTara

wie, ihr wart zu zweit in einer kneipe ohne gäste?

versuch es trotzdem.

wenn er den vertrag unterschrieben hat, hast du was in der hand.

Du bekommst bei zu geringem Einkommen auf Antrag einen Beratungshilfeschein von Deinem zuständigen Amtsgericht. Mit dem ist der Anwalt für Dich kostenlos.

Ich wünsche Dir von Herzen viel Erfolg!!!! Das geht ja gar nicht!!!

Du hast einen Arbeitsvertrag, in dem dein Lohn und die Arbeitszeit stehen müssen. Der Lohn steht dir in voller Höhe zu. Um die vereinbarte Arbeitszeit sinnvoll zu nutzen, muss der Chef dir entsprechende Aufgaben geben - das ist aber seine Aufgabe. Solange du immer pünktlich da bist und arbeitsbereit bist, steht dir der Lohn zu, egal ob du Aufgaben hast, rumstehst oder der Chef dich ausdrücklich nach Hause schickt.

Aufhebungsvertrag kannste vergessen - vor allem unter solchen Umständen. Wenn er dich loswerden will, soll er dir ordentlich fristgerecht kündigen und dich bis zum Ende bezahlen.

Um deine Ansprüche durchzusetzen gehst du mit dem Arbeitsvertrag, der schriftlichen Kündigung und eine Liste mit deinen Arbeitszeiten zum Arbeitsgericht. Die setzen dann für dich die Klage auch - dafür brauchst du keinen Anwalt.

Wenn der Chef die Zahlung nicht pünktlich leistet oder gar ausdrücklich verweigert, kannst du ihm auch eine Mahnung mit Zahlungsfrist von 5 Tagen schicken, mit der Ankündigung, der Klage. Der weiß genau, dass er nicht Recht bekommt, wenn du das ernst meinst und wird zahlen falls er nicht ganz dämlich ist.

TinaTara 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 09:21

Das klingt gut, vor allem, weil ich bisher nur die Stunden aufgeschreiben hatte, die er so wollte und eigentlich war ich ja da, nur er eben teilweise nicht. Ich werde einfach mal die Stundenzahl so aufschreiben, wie ich es denke und schauen. Wäre nur dumm, wenn er dann doch wieder will, dass ich arbeite. Ich will das nämlich auch nicht mehr.

Jorgfried  30.12.2011, 13:17
@TinaTara

Der Chef kann dich vor die Wahl stellen - entweder Aufhebungsvertrag mit Lohnverzicht und sofortigem Vertragsende oder weiterarbeiten bis zum Ende der Kündigungsfrist. Auf ersteres musst du dich nicht einlassen.

Du gehst dort arbeiten, ohne einen Arbeitsvertrag? Wenn der nicht vorhanden ist, kann er wirklich abstreiten das Du je da warst.

TinaTara 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 01:26

Doch, der Arbeitsvertrag ist ja da vom 16.11., das habe ich doch geschrieben.