darf man fahrräder die irgendwo herrenlos rumstehen mitnehmen und verkaufen?
9 Antworten
Wenn das Fahrrad tatsächlich herrenlos sein sollte, kannst du das machen.
Achtung: Eine bewegliche Sache ist nicht einfach dann herrenlos, wenn kein "Herr" in der Nähe ist. Eine bewegliche Sache ist dann herrenlos, wenn sie niemals jemandem gehört hat oder der frühere Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet und den Besitz aufgegeben hat.
Ich bezweifle aber sehr stark, dass irgendein Fahrrad tatsächlich einfach so herrenlos rumstehen wird. Wie willst du das denn bitte feststellen? Nur weil kein Besitzer/Eigentümer in der Nähe ist oder auch längere Zeit nicht mehr nach dem Fahrrad gesehen hat, ist dies noch lange nicht herrenlos!
Wenn das Fahrrad nicht herrenlos sein sollte, machst du dich wegen Diebstahl oder Unterschlagung strafbar.
Du solltest also sicher sein, dass der Besitzer sein Eigentum aufgegeben hat (am besten unter Zeugen oder schriftlich). Sonst gilt: Hände weg vom Fahrrad!
Ja nee is klar, das glaubt dir jeder Richter.....
Das wird dir niemand glauben. In der Regel hat ein Fahrrad einen Eigentümer. Davon auszugehen, das ein Fahrrad das irgendwo rumsteht keinen hat, ist ziemlich abwegig.
Da musst du schon einen sehr sehr guten Grund nennen können, wie du auf die Idee gekommen bist, dass das Fahrrad herrenlos sein sollte.
Du könntest genauso gut in den nächstbesten Laden gehen und ein paar Sachen mitnehmen ohne zu bezahlen. Glaubst du, man würde dich da nicht anzeigen, wenn du sagst:
"Ach, Entschuldigung. Ich hätte nicht gedacht, dass das jemandem gehört. Das stand da so einsam in den Regalen. Ich dachte das wäre herrenlos."
... wohl kaum.
Auf gar keinen Fall! Wenn es dort schon lange steht, ist es vielleicht bei der Polizei gemeldet. Dort kannst Du es ja mal erfragen bzw. melden. Kannst es ja mal fotografieren.
Auch auf dem Fundbüro könntest Du mal fragen, ob sich jemand danach erkundigt hat.
Viele Eigentümer rechnen gar nicht erst damit, dass ihr Eigentum abgegeben oder gefunden wird!
Natürlich NICHT!
Jedes Fahrrad mit dem gerade nicht gefahren wird, steht doch irgendwo herrenlos herum, oder?
Na klar,und Autos die einfach herrenlos rumstehen und von niemanden festgehalten werden auch,wenn Du noch Platz hast kannst Du herrenlose Häuser auch gleich noch mitnehmen.
nein, das wäre Unterschlagung einer Fundsache.
dann behaupte ich dass es ein irrtum war und ich meinte das fahrrad wäre herrenlos gewesen...