Ausgaben absetzen für die es keine Rechnung gibt?
Kann man Ausgaben abrechnen für die es keine Rechnung gibt und die womöglich noch bar ausgezahlt wurden. Beispiel: Ein Händler kauft auf dem Flohmarkt von einem privaten Verkäufer ein Stück für einen Kunden ein. Wie kann er den Einkaufspreis absetzen, wenn es keine Rechnung gibt?
6 Antworten
Ausgaben müssen belegt, oder glaubhaft gemacht werden.
Man schreibt in so einem Fall einen Eigenbelegt:
25,- Euro auf dem Flohmarkt an der Straße des 17. Juni für einen Leuchter silberfarben bezahlt.
Datum Unterschrift.
Davon abgesehen ist ein Flohmarktverkäufer verpflichtet Dir eine Quittung zu geben, wenn Du sie erbittest.
In einem solchen Fall, wenn kein Kaufbaren vorhanden ist (oder abhanden kam), kann der Käufer einen so genannten
Eigenbelegausstellen. Das Ganze muss allerdings transparent und plausibel (!) sein, man sollte also nicht ständig für jede erdenkliche Ausgabe einen Eigenbeleg erstellen, dann könnte das FiAmt irgendwann hellhörig werden^^ - das heißt, ein Eigenbeleg sollte die Ausnahme bleiben.
Selbiger kann formlos sein, sollte aber folgende Angaben enthalten:
- Formulierung "Eigenbeleg"
- Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters
- die Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung
- das Lieferungs- oder Leistungsdatum
- den Rechnungsbetrag
- die eigenhändige Unterschrift
- Ausstellungsdatum.
Dann geht das problemlos durch, denn letztlich gilt immer das Prinzip der Glaubhaftmachung.
Korrektur meiner Autokorrektur:
In einem solchen Fall, wenn kein Kaufbeleg vorhanden ist ...
muss es natürlich heißen.
Gar nicht, ohne Beleg kann man nichts von der Steuer absetzen.
Leider falsch. Das denkt der Laie, ist aber falsch.
Keine Buchung ohne Beleg, somit auch kein Absetzen ohne Beleg.
Kann man Ausgaben abrechnen für die es keine Rechnung gibt und die womöglich noch bar ausgezahlt wurden.
Kannst du versuchen, wenn du diese aber im Falle einer Prüfung nicht nachweisen kannst, werden sie ersatzlos gestrichen.
Eigenbelege kann man schreiben, sollte man aber nicht zu oft machen und geht auch nicht für jede Summe.
Wer bar zahlt, sollte immer quittieren lassen.