Bußgeld Unterbodenbeleuchtung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ordnungsrechtliche Vergehen im Umfeld der Beleuchtungsanlage ( Zusatzleuchten ) werden im einfachsten Fall mit etwa 15 - 25 Euro Verwarngeld geahndet.

Verwarngeld bewehrte Vergehen unter 60 Euro wirken sich nicht auf die Probezeit aus.

Die Polizei könnte Dir hier aber die Weiterfahrt bis zur Beseitigung dieser Leuchten mit anschliessender Vorführung auf der Wache untersagen.

Nachtrag :

ich würde solche Leuchten ( wenn man sie unbedingt haben will ) dann wenigstens so verschalten über ein Öffnerrelais, dass sie nur bei abgeschaltetem Motor funktionieren.

zervopoulo 
Beitragsersteller
 29.12.2016, 13:17

Dankeschön für deine Hilfe

Parhalia2  29.12.2016, 13:19
@zervopoulo

Gerne geschehen.

Und bringe nur solche Leuchten an, die in sich keine sonderlichen ( gefährlichen ) Kanten am Fahrzeug bilden, dass hierdurch im Falle eines Unfalls erhöhte Verletzungsgefahr bestehen könnte.

Ich hab ein Paragrafen gefunden der besagt, dass zwar das erlöschen der be 50€ plus 3 Punkte kostet, bei lichtechnischen änderungen nur eine mängelkarte erstellt wird und 5€ verwarngeld genommen wird (+Vorstellung mit entfernter ubb)

Mit 25€ ist es hier sicher nicht getan.

In aller Regel erlischt bei derartigen Umbauten die Betriebserlaubnis des KFZ - das gilt auch wenn die Unterbodenbeleuchtung nicht blendet oder nicht in Betrieb ist.

Dann ist man mit mindestens 50€ dabei, möglicherweise der Sicherstellung des Fahrzeugs mit anschließender Gutachter-Prüfung - diese Kosten sind natürlich auch zu tragen.

Es gibt aber keinen Punkt.