Strafe für nicht eingetragene Teile?
Moin, habe eine Frage zu Motorrad Teilen.
Also:
wenn ich teile (mit TÜV-Teilgutachten) an meinem Motorrad (KTM RC 125) angebaut habe, aber diese nicht eingetragen in den Fahrzeugpapieren sind, und dann von der Polizei aufgehalten werde.
welche Strafe / Folge hat das? Bekommt man dafür auch Punkte oder nur eine Geld-Strafe?
LG und danke für die Antwort
4 Antworten
Kommt drauf an. Könnte bei nem Unfall aber schlecht für dich aussehen. Aber auch bei ner normalen Kontrolle bringt dir das Gutachten nichts, solange es nicht von einem Tüvler bestätigt ist. Und bis dahin fährst du auf keinem zugelassenen Bike.
Wenn du eh ein Gutachten hast, warum trägst du es nicht ein?
Wenns ABE ist, brauchst du es nicht eintragen. Aber die ABE musst immer mit dir rumschleppen.
du kannst einfach wieder zum TÜV fahren....
? Wie meinst du?
Bevor du es verkaufst. Einfach nochmal zum TÜV und teile austragen lassen.
Dir kann die Betriebserlaubnis entzogen werden, . h. du darfst mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren. Die Polizei kann das Fahrzeug sogar konfiszieren oder das Nummernschild abnehmen. Die Betriebserlaubnis bekommst du erst wieder zurück bis alles wieder so zurückgebaut ist, wie es im Fahrzeugschein steht oder bis du für die zusätzlichen Teile eine Betriebserlaubnis und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bekommen hast.
Je nachdem kann das Fahrzeug stillgelegt werden, dazu Punkte und Geldstrafe
Worauf kommt es an?
sind brems, kupplungs und ganghebel, die ich hinabgebeugt will
Bremse dürfte am schlimmsten sei, aber auch der Rest bedeutet, dass es nicht mehr verkehrtüchtig ist
Aber die Teile sind ja sogar getestet/haben ein Teil-Gutachten, dann dürfte ich doch noch weiter fahren und müsste das dann bei der Polizei vorzeigen, oder?
Entweder es ist vom tüv eingetragen oder das Fahrzeug wird direkt stillgelegt
oh man, immer diese Gesetze...
Die haben schon ihren Sinn :)
Dann geh mit dem Gutachten und der Maschine oder den Teilen zum TÜV. Was fragst du hier?
Die Maschine wird vor Ort stillgelegt. Neben dem wirklich lächerlichen Bußgeld kommen noch Abschlepp- und Aufbewahrungskosten sowie eine erneute Überprüfung nach dem Zurückbau auf dich zu. Kostenpunkt = ein vierstelliger Betrag.
Möchte es nicht eintragen lassen, weil es dann im Schein steht und wenn ich es wieder verkaufe, baue ich die Teile zum Original zurück und das kommt dann etwas blöd, wenn dann die Teile noch drin stehen.