Bußgeld bei Reifendurchdrehen? probezeit
Hallo, Ich bin noch in der Probezeit und wurde vor kurzem mit über 21 kmh innerorts geblitzt und rechne mit einer Aufforderung zum Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung. Heute habe ich beim Anfahren ( innerorts) kurz (beabsichtigt) die Vorderreifen durchdrehen/quietschen lassen. Habe die Vermutung dass ein Mann mein Nummernschild aufgeschrieben hat und dieser dies zur Anzeige/Polizei bringt. Was kann auf mich zukommen: Bußgeld, auswirkung auf die probezeit, und vorallem weil ich schonmal geblitzt wurde?
Ich freu mich auf eine Antwort LG
4 Antworten
Wenn der Mann kein Polizist war, dann passiert gar nichts. Die Polizei erlässt doch keinen Bußgeldbescheid, wenn es nur eine Aussage gibt, denn dann müsste das Verfahren beim Abstreiten deinerseits Aussage gegen Aussage stehen... Und deshalb wird die Bußgeldstelle solchen Anzeigen nicht nachgehen.
Die Bußgeldstelle kann daraufhin eine Verwarnung erteilen
KANN, wird sie in der Praxis aber nicht... Es gibt schließlich jexe Menge Möchte-Gerne-Hilfs-Sherriffs, die sogar regelmäßig CD´s mit Falschparkern schicken. Wenn man das alle diese zweifelhaften Fälle verfolgen würde, hätten wir bald einen Aufstand und keine Zeit mehr für "richtige" Verfahren.
Ein Anfahren mit durchdrehenden oder quietschenden Reifen z.B. an einer Ampelanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Nach § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat wird ein Kavalierstart mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro geahndet.
Das Durchdrehenlassen der Räder ist eine vermeidbare Lärmbelästigung und damit eine Ordnungswidrigkeit, allerdings nur eine geringfügige. Es kann eine Verwarnung erteilt und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden.
Dazu aus dem Bußgeldkatalog:
117 Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht
10 Euro
Weitere Folgen hat die Sache nicht, insbesondere werden keine Probezeitmaßnahmen ergriffen.
Das nennt sich "kavalliersstart" und ich hab mal gehört das gibt ca 10€ bussgeld... Bin mir aber nicht sicher
Irrtum! Jeder kann jeden anderen wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen. Die Bußgeldstelle kann daraufhin eine Verwarnung erteilen und ein Verwarnungsgeld erheben. Sollte der Betroffene die Tat abstreiten und sollte es daraufhin gar zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann wird die Bußgeldstelle den anzeigenden als Zeugen vernehmen lassen und dann steht nicht Aussage gegen Aussage sondern Zeugenaussage gegen Betroffeneneinlassung. Und wenn der Richter die Aussage des Zeugen für hinreichend glaubwürdig hält, dann kann er den Betroffenen sehr wohl verurteilen.