Wenn ich in der Probezeit geblitzt worden bin, aber das Urteil erst nach der Probezeit geltend gemacht wurde, muss ich jetzt noch ein aufbauseminar machen?
Muss ich jetzt noch ein Aufbauseminar machen, nachdem der Fall vor 10 Monaten schon abgeschlossen war und ich meine Strafe bezahlt habe ?
3 Antworten
Wie kann das rechtens sein ?
Siehe dazu §2a Fahrerlaubnis auf Probe StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen
einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder
Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach §28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das
Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit
zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2
widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar
anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende
oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder
Ordnungswidrigkeit gebunden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html
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Es zählt das Tattagprinzip.Lag der Verstoß innerhalb der Probezeit folgen zwingend auch Probezeitmaßnahmen - selbst wenn man schon aus der Probezeit raus sein sollte. Dagegen kannst Du nichts tun.
In der Frage geht es darum ob die Anordnung eines Aufbauseminars auch noch rechtmäßig ist wenn das nach dem eigentlichen Ende der Probezeit passiert.
Da also ein ASF angeordnet wurde [siehe Kommentar zur Antwort von @ZuumZuum] muss es folgerichtig auch vorher einen A-Verstoß inklusive mind. einem Punkt gegeben haben.
Hallo Sarah,
JA, das musst du und das ist auch vollkommen rechtens.
Du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit unterscheiden.
Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldbehörde und alles wegen der Probezeit von der Fahrerlaubnisbehörde.
Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, fangen die Mühlen der Probezeit an zu mahlen - das kann einige Zeit dauern und dafür gibt es keine Verjährungsfristen.
Zusätzlich bist du dadurch auch nicht aus der Probezeit raus, denn die wurde ebenfalls um zwei auf vier Jahre verlängert. Das steht auch in der Post mit dem Aufbauseminar.
Viele Grüße
Michael
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Zeitpunkt der Ahndung. Wenn die Höhe des Verstoßes eine Ahndung mit einem Aufbauseminar vorsieht, ja. Das sollte dir aber mitgeilt worden sein. Vielleicht hast Du Glück gehabt.
Mir wurde gar nichts mitgeteilt. Ich habe eine Geldstrafe bekommen, diese auch bezahlt und damit war der Fall abgeschlossen. Jetzt, knapp ein Jahr später, bekomme ich die Mitteilung, dass ich dieses Aufbauseminar machen soll. Wie kann das rechtens sein ?
Eine Geldstrafe hast Du nicht bekommen lediglich eine Geldbuße. Da wir den Inhalt des Anschreibens nicht genau kennen, noch die Art des Verstoßes. Solte ein A-Verstoß vorgelegen haben so ist auch nach so langer Zeit noch möglich ein Seminar anzuordnen. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten von 3 Monaten ist nämlich bereits durch Zusendung des Bescheides unterbrochen worden. Die deutschen Behördenmühlen mahlen unter Umständen schon mal recht langsam.
...aber das alles nur wenn du in die Punkte gefahren bist....nicht schon bei z.B. 18 km/h über i.g.O. ( was auch immer in der Frage "Urteil" bedeutet)