Geschwindigkeitsüberschreitung (Ca. 100km/h in einer 50er Zone, innerorts, Probezeit) Welche Strafen habe ich zu befürchten?

8 Antworten

das ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß:

Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.

Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw

Bei Auffälligkeit während der Probezeit – jeweils ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B – sind insgesamt drei Maßnahmestufen vorgesehen.

Nach der ersten Auffälligkeit (1x A oder 2x B) wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Außerdem wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Erfolgt nach der Teilnahme am Aufbauseminar eine weitere Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Verstöße, die noch vor dem Ende des Aufbauseminars begangen werden, führen noch nicht zu dieser Maßnahme. Denn zunächst soll abgewartet werden, ob sich durch die Teilnahme am Aufbauseminar das Verkehrsverhalten verbessert.
Kommt es nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

kannst Du nachlesen auf:

http://www.junges-fahren.de/asf/2.htm

"wurde heute in einer 50-er Zone in der Stadt mit ca. 100-110 km/h geblitzt."

Nur zur Klarstellung: In der Stadt sind "50er-Zonen" häufiger anzutreffen, als man glaubt...

Obwohl du ja über die bußgeldrechtlichen Folgen schon ziemlich gut Bescheid weißt, erlaube ich mir noch diesen Hinweis: Es wird nicht bei 200 bzw. 280 Euro Geldbuße bleiben, sondern der Betrag wird wegen Vorsatzes verdoppelt werden. Von Vorsatz geht die Behörde in der Regel ab einer Geschwindigkeit von 50 Prozent über dem Erlaubten aus, bei 100 Prozent darüber natürlich erst recht. Punkte und Fahrverbot bleiben aber gleich.

Da Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h als A-Verstoß gelten, kannst du dich auf die Anordnung eines Aufbauseminars mit Verlängerung der Probezeit einstellen. Der Bescheid darüber wird etwa zwei bis vier Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheids eintreffen. Es kann auch einmal länger dauern, aber es gibt keine gesetzliche Verjährungsfrist für diese Anordnungen.

Rechne mit ein, dass so ein Aufbauseminar auch wohl kostet

Autsch: bei 110 in geschlossener Ortschaft


2 PunkteBußgeld280 €Fahrverbot2 Monate

Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Vorsatz, da kann evtl. auch eine MPU angeordnet werden.


adk710  17.06.2015, 21:47

Eine MPU ist beim ersten Mal eher unwahrscheinlich, eine Verdopplung des Regelsatzes aufgrund von Vorsatz ist dagegen fast sicher (§ 3 Abs. 4a BKatV).

Mit 200 - 300 Euro kommst Du wohl auch nicht hin.

Aber mal ganz ehrlich: über hundert in ner geschlossenen Ortschaft..... das ist schon weit jenseits von "ups, etwas zügig". Wenn man dann mal den Bart abkriegt, darf man sich auch nicht beschweren.

Gibt einen sehr übersichtlichen Bußgeldkatalog Netz - mit allem was das so kostet und Lappen weg für wie lange. Nur mal vorab: mit Führerschein ohne Probezeit bei + 50 drüber ist schon 2 Monate....

Grüße, ---->