Innerhalb der Probezeit geblitzt, Bußgeldbescheid kam nach der Probezeit.
Ich wurde bereit innerhalb meiner Probezeit zwei mal auffällig (rote Ampel) und besuchte auch ein Aufbauseminar. In den letzten zwei Wochen meiner Probezeit wurde ich mit 21 km/h zu viel geblitzt, der Bußgeldbescheid kam nach Ablauf meiner Probezeit. Gilt der Tag an dem ich geblitzt wurde oder das Datum der Zustellung des Bußgeldbescheides?
5 Antworten
Hallo Blitzer
das war noch in deiner Probezeit.
ist aber egal, du bekommst nur eine kostenpflichtige Verwarnung und den Vorschlag an einem Kurs teilzunehmen, der aber freiwillig ist.
sonst gibt es keine Probezeitmaßnahmen
.
UUPS
da habe ich nicht aufgepasst, Ich Lümmel!
danke an euch beiden für eure Aufmerksamkeit
Das passiert aber nach der zweiten Auffälligkeit, nach der dritten ist der Führerschein weg. Zumindest steht das so im Internet
Ich wurde bereit innerhalb meiner Probezeit zwei mal auffällig (rote Ampel) und besuchte auch ein Aufbauseminar
War der zweite Rotlichtverstoß nach Abschluss des Aufbauseminares des ersten Verstoßes ?
Gilt der Tag an dem ich geblitzt wurde oder das Datum der Zustellung des Bußgeldbescheides?
Es gilt immer der Tattag.
Ja, der zweite ampelverstoß war nach dem Seminar!
Dann wird dir neben dem Bußgeldbescheid als Probezeitmaßnahme noch die FE entzogen.
stimmt
Aber wie lange ist dann mein Führerschein weg? Oder muss ich den dann neu machen???
Aber wie lange ist dann mein Führerschein weg?
StVG §2a Abs.5:
Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html
Oder muss ich den dann neu machen?
Nein, aber neu beantragen.
Hinzuweisen wäre noch auf die während des Entzuges der FE ruhende Probezeit sowie darauf das vor Neuerteilung ein ein Fahreignungsgutachten gefordert werden kann.
Der Tag, an dem Du geblitzt wurdest. Dass die Bearbeitungszeit immer länger dauert, ist normal. Es kann auch manchmal bis zu 3 Monaten dauern.
Alles gilt immer für den Moment, wo es passiert ist.
natürlich der Tag, an dem du die Ordnungswidrigkeit begangen hast ...
Natürlich der Tag des Verstosses
So egal ist dies nicht da lt. Fragenbeschreibung schon zwei Rotlichtverstöße vorliegen.