Bundeswehr Trennungsgeld
Mein Freund ( 21 jahre ) ist einer der ersten freiwilligen wehrdienstleistenden im diesen jahr . nach seiner arga wurde er versetzt nach rostock (wir kommen aus berlin )das sind ca 200 kilometer entfernung wir haben auch eine tochter.aber nicht verheiratet! habe hier auch ein festes arbeitsverhältnis das ein umzug auf keinenfall in frag kommt!!! er ist bei der luftwaffe und lernt flarak die frage ist steht ihn nach dem neuen gesetzten bei der bundeswehr trennungsgeld zu?
5 Antworten
Wenn er eine Wohnung vor dem Eintritt hatte, dann ja. Ist egal ob ihr verheiratet seit. Seine Tochter zählt. Er kann Trennungsgeld nach §6 beantragen. Er sollte sich mal mit seinem ReFü in Verbindung setzen. Er bekommt auch Familienheimfahrt. Dazu brauch er nur den Mietvertrag und muss sich die Wohnung anerkennen lassen. Er sollte das möglichst schnell machen. Er hat eventuell noch eine Chance auf Nachvergütung.
ja also ihn steht es zu er bekommt es auch und auch nachgezahlt vielen dank nochmal
Meines Wissens nur wenn ihr verheiratet seid.
meines Wissens gibts es das nur für verheiratete Paare, bin mir aber nicht ganz sicher
Ich kann das nicht genau sagen aber villeicht hilft dir das weiter: Google ist dein Freund XD Ps:Guck doch mal auf der Homepage von der Luftwaffe: http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe
Glaube ich nicht, denn ihr seid ja nicht verheiratet..
(Das heißt übrigensd "AGA" ;) )
ja hahhaa mein ich ja hahah