Bundeswehr Trennungsgeld

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Wenn er eine Wohnung vor dem Eintritt hatte, dann ja. Ist egal ob ihr verheiratet seit. Seine Tochter zählt. Er kann Trennungsgeld nach §6 beantragen. Er sollte sich mal mit seinem ReFü in Verbindung setzen. Er bekommt auch Familienheimfahrt. Dazu brauch er nur den Mietvertrag und muss sich die Wohnung anerkennen lassen. Er sollte das möglichst schnell machen. Er hat eventuell noch eine Chance auf Nachvergütung.

samsmom 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 12:34

ja also ihn steht es zu er bekommt es auch und auch nachgezahlt vielen dank nochmal

Meines Wissens nur wenn ihr verheiratet seid.

meines Wissens gibts es das nur für verheiratete Paare, bin mir aber nicht ganz sicher

Ich kann das nicht genau sagen aber villeicht hilft dir das weiter: Google ist dein Freund XD Ps:Guck doch mal auf der Homepage von der Luftwaffe: http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe

Glaube ich nicht, denn ihr seid ja nicht verheiratet..

(Das heißt übrigensd "AGA" ;) )

samsmom 
Beitragsersteller
 26.10.2011, 15:41

ja hahhaa mein ich ja hahah