Werden einem Dienstjahre bei der Bundeswehr angerechnet bei der Verbeamtung im Polizeidienst
Hallo, Ich war 8 Jahre bei der Bundeswehr, und beginne ab nächstes Jahr eine Ausbildung als Justizvollzugsbeamter, mit Aussicht auf Verbeamtung.. Jetzt meine Frage werden mir die Dienstjahre bei der Besoldung angerechnet von der Bundeswehr? Und kann ich meine Besoldungsstufe von der Bundeswehr mitnehmen? Danke für Euer Hilfe
3 Antworten
Ich könnte schwören, das hat dir schonmal einer vom BfD erklärt - aber da wirst du hier vielleicht nicht so richtig die Information bekommen. Gehe noch einmal zu deinem Sachbearebiter vom Berufsförderungsdienst, der erklärt dir das - oder noch besser, wenn du weißt, dass du nächstes Jahr anfängst, dann schau in deine Unterlagen, die du ausgehändigt bekommen hast. Da steht Eintrittsbesoldungsstufe drin, die nächste STeigerung usw.
Danke für Deine Hilfe, ich bekomme erst noch meine Unterlagen, habe bisher nur den Bescheid bekommen das ich an der Ausbildung von 20 Monaten zugelassen bin. Hatte Besoldungsgruppe A7z und ich denke auch mit A7 fängt man nach der Ausbildung an..aber das sehe ich ja dann. Evtl hat ja jemand schon Erfahrung und einen ähnlichen Werdegang wie ich und kann mir vorab schon mal ein paar Infos geben, wie zB werden Unterkünfte gestellt oder kommt es da auf die JVA s an.. Danke
Also zunächstmal sind Justitzvollzugsbeamte keine Polizisten. Sogennante Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst werden bei der Ermittlung der Dienstaltersstufe zukünftig Erfahrungsstufe berücksichtigt, hierzu zählen auch Bundeswehrzeiten, die nicht unter die früher allgemeine Wehrpflichtzeit fallen. Sollte die Besoldungsgruppe niedriger sein, als die welche man in der vorherigen Verwendung hatte, so wird in der Regel eine Ausgleichszulage gewährt, welche sich anteilig mit evlt. Besoldungserhöhungen abbaut oder durch erreichen der selben Besoldungstufe wie zuvor wegfällt.
Nein, bei Polizei und Justitzvollzug bringt Dir die Bundeswehr nichts. Du fängst an, wie jeder andere auch. Der einzige Vorteil wäre eine Stelle durch den Eingliederungsschein und das erhöhte Maximalalter beim Eintritt. Die Besoldungsstufe behält man leider nicht.