Bundeswehr lückenloser Tätigkeitsnachweis

3 Antworten

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Diese zehn Tage gelten nicht als Lücke. Du solltest aber relevante Zeiträume angeben. Sprich: Eine Lücke von 3 Monaten, wo Du beispielsweise als Backpacker um die Welt gereist bist, kannst Du angeben.

darkzom 
Beitragsersteller
 27.07.2013, 23:49

Danke so eine Antwort hab ich gesucht :D

Hi, du musst ganz genau angeben, was du bisher gemacht hast: Beispiel: vom 1.9.2006 bis 30.08. 2010 Besuch der Antonius-Grundschule in (Ort, Anschrift) vom 1.9.2010 bis 15. Juli 2013 heute Besuch der Paul-Gerhardt- Realschule, Straße, Ort vom . . . . . bis . . . . Praktikum bei der Firma Müller, Ort, Straße Es darf keine Lücke zwischen den Daten sein, das heißt lückenlos. Wenn du zwischendurch umgezogen bist, musst du das auch genau angeben. Es darf kein Tag fehlen. Es wird kontrolliert. Sowie wird das ja bei dir nicht sein. Ich empfehle dir, diesen Tätigkeitsnachweis immer fortzuschreiben und auf deinem Compi abzuspeichern.Dann hast du ihn immer parat, falls er mal wieder verlangt wird.

Viel Glück!

darkzom 
Beitragsersteller
 27.07.2013, 16:19

also lückenlos ist er sowieso nur nochmal meine Frage was soll ich zu diesen 10 Tagen schreiben ?

darkzom 
Beitragsersteller
 27.07.2013, 16:13

Ok danke.

Wenn du sagen wir mal am Montag deine Bewerbung abschickst, sind die zehn Tage nicht von Bedeutung, Im Falle, dass du eine Ausbildung machen würdest, hättest du ja auch erstmal bis September Ferien. Lückenlos heißt in diesem Fall halt, dass auch Grundschule und so angegeben sein soll. Wegen den paar Tagen hängt sich niemand auf.

BarbaraAndree  27.07.2013, 15:51

Hi, das stimmt leider nicht. Ich weiß aus Erfahrung, dass der lückenlose Tätigkeitsnachweis sehr pingeling gehandhabt und kontrolliert wird.

Cholo1234  28.07.2013, 00:43
@BarbaraAndree

Wurde bei mir damal nicht so gehandhabt, aber ok. Meine Bewerbung ist auch lange her. Allerdings sollte sich wirklich keiner wegen paar Tagen aufregen.