Kann Inkasso das Geld fordern ohne einen Grund anzugeben?

4 Antworten

Das Inkassobüro verstößt hier bewusst und mit voller Absicht gegen §11a RDG. Daher solltest du das Inkassobüro

  1. wegen Nötigung und versuchten Betruges anzeigen
  2. beim zuständigen Aufsichtsgericht (OLG Frankfurt) melden und einen Entzug der Lizenz beantragen

Wenn du die Erklärung des Inkassobüros sogar schriftlich hättest, wäre das super!

Darüber hinaus solltest du natürlich weder zahlen noch sonstigen Kontakt halten und einfach abwarten. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte - Widerspruch!

Bei weiterem Generve seitens des Inkassobüros kann man auch über eine negative Feststellungsklage nachdenken, das würde diesen Laden dann auch noch einiges an Geld kosten


§ 11a Abs. 1, Nr. 1 RDG sagt ganz klar, dass der Forderungsgegenstand benannt werden muss.

Strafanzeige und Beschwerde ans Aufsichtsgericht.

Ich hatte sowas auch mal. Ich sollte rund 300 Euro zahlen, weil ich angeblich(!) bei nem Versandhandel bestellt habe. Da stand im Brief von der Inkasso Firma, ich hätte von dem Versandhaus bereits mehrere Mahnungen erhalten. Unsinn! Bei mir ist nie was angekommen!!! Habe daraufhin, nachdem ich den Brief gelesen habe, bei der Inkasso angerufen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es einen Systemfehler gab. Also entweder direkt beim Inkasso Unternehmen anrufen und versuchen, es sachlich zu klären ODER wenn sie dann noch immer auf ihr Recht pochen, dann geh mit sämtlichen Unterlagen zu nem guten Anwalt. Der wird dich bestens beraten und, wenn nötig - weitere Schritte einleiten.

Melde den Vorfall unbedingt der Polizei und der Verbraucherzentrale. Du kannst auch "EOS"mitteilen, dass du das tun wirst und sie höflich bitten, dich mit weiterer Post zu verschonen...