Keine Versicherung und Stück vom Zahn abgebrochen was tun?
Bin momentan arbeitslos und habe noch keine Versicherung weil die meine Unterlagen noch nicht bearbeitet haben und vorher war ich bei der Bundeswehr, also somit ja über die Heilfürsorge versichert. Nun ist mir heute ein Stück vom Schneidezahn abgebrochen. Was kann ich tun? Trotzdem zum Zahnarzt gehen oder bei Arbeitsamt fragen. Helft mir bitte. Danke schon mal.
7 Antworten
Keine Panik, da gibt es sowas wie eine Härtefallregelung. Auf jeden Fall erstmal zum Zahnarzt und provisorisch behandeln lassen bevor´s schlimmer wird!
Ja, die Reglung heißt, wenn er nicht versichert ist, bleibt er auf den Kosten. Mit rückwirkend ist da nix.
Telefonier lieber zuvor mit der Krankenkasse. Lass Dir hier keinen Kram erzählen. Es kann sein dass Du NICHT versichert bist. Wer hier was anderes schreibt, hat sein Wissen aus der Zeitung von gestern.
Danke. Ich werd es trotzdem provisorisch zumindest flicken lassen, hab keinen Bock auf Schmerzen ;)
DH und königsblaue Grüße :-)
meine auch, wenn du arbeitslos gemeldet bist, dass du eine allgemeine krankenversicherung hast. frage zur sicherheit deine arge. schneidezahn weg / abgebrochen ist ja wirklich nicht angenehm: wünsche dir schnelle und schmerzfreie besserung.
Danke werd auf jeden Fall erstmal bei Arbeitsamt anrufen und fragen und dann zum Zahnarzt aber wohl trotzdem auch gehen, hab Angst vor sonst kommenden Schmerzen. ;)
Die Arge ist nicht zuständig bei ALG1
das bekommst dz bezahlt das hat mir der zahnarzt erklährt: im gesetz steht das jeder bürger in deutschland das recht auf gesunde zähne hat
Du legst einfach deine Versicherungskarte vor und gut ist
Erst lesen. Also ich war bei der Bundeswehr, da gibt es keine Versichertenkarte und nun bin ich arbeitslos und habe denen im Antrag geschrieben welche Versicherung es sein soll. So die sagten die erledigen dass mit der Versicherung. Woher soll ich jetzt ne Versichertenkarte haben?!
wenn du es bezahlen kannst, ja
In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht bei der Krankenkasse. Du wirst sicher rückwirkend versichert dann. Zum Arzt gehen kannst du trotzdem schon.
es gab und gibt keine Versicherungspflicht bei der KK
Ich kann dort nichts von einer allgemeinen Versicherungspflicht lesen. Im Gegenteil werden die "Nicht-Versicherten" immer mehr, wie in deinem Link steht
Dann lies mal weiter unten, da steht es ganz groß. Ab 1. April 2007 gibt es eine neue Versicherungspflicht für "bisher nicht Versicherte". Sie gilt für jeden, der zuletzt gesetzlich krankenversichert war und derzeit keine Absicherung im Krankheitsfall hat.
oki...sorry, aber ich kenne einige die leider keine Versicherung haben
Macht ja nichts. :)
Ja, aber genau so gibt es reichlich Gesetzeslücken ! tatsächlich kann es sein das man hier nicht versichert ist, hat man dann noch Kinder, sind die ebenfalls nicht versichert.
Das heißt ich geh zum Zahnarzt sage bin arbeitslos und Versicherung hab ich dann wenn die das bearbeitet haben?! Sry für Dumme nochmal ;)