Bundeswehr Bewerbung - Strafverfahren wegen Fahrerflucht was tun?
Hallo.
Ich habe mich Ende März bei der Bundeswehr für einen FWD beworben.
Leider hatte ich UNBEMERKT im Februar ein Auto beim ausparken gestriffen bzw angetippt und bin weg gefahren, weil ich es wie gesagt nicht bemerkt hatte. (Kaum schaden außer Kratzer)
Nun ja das ist jetzt 3 Monate her und der Anwalt von mir hat vor 1 1/2 Monaten einen Antrag auf Einstellungen des Verfahrens gestellt. Jetzt schreibt mir die Bundeswehr, dass ich bis zum 07.06.2017 einen Beschluss haben soll bzw nachweisen muss was mit dem Verfahren ist (Einstellung oder Verurteilung) und meine Bewerbung bis dahin ruht.
Nun ich denke nicht, dass sich irgendwas bis zum 07.06 tun wird dies bezüglich.. wie lange dauert so ein Verfahren überhaupt? Was passiert wenn ich bis zum 07.06 nichts nachweisen kann werde ich dann automatisch abgelehnt?
Bin weder vorbestraft noch sonst irgendwann mal aufgefallen.. mir ist halt auch wenn unbemerkt ein dummer Fehler passiert der mir jz meine Zukunft ruinieren könnte.
Würde mich echt über antworten freuen
2 Antworten
Ruf den Besitzer des autos an erkläre es ihm und er soll die anzrige zurück ziehen
Das geht nicht mehr. Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt.
Du könntest einfach das Karrierecenter kontaktieren.
Ich kann Dir nur sagen, wenn das Verfahren zum Abschluss gebracht wird kommt es je nach Ergebnis, - zu einer Einladung ins Karrierecenter der Bundeswehr oder zu einer Absage.