Strafbefehl gegen einen soldaten?
Hallo, ich bin seit Anfang des Jahres saz 8 und habe vor ein paar Tagen einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung bekommen... Meine Frage ist: was erwartet mich als Soldat und welche Schritte soll ich einleiten? Danke für eure Hilfe!
6 Antworten
Im schlimmsten Fall ist deine Dienstzeit somit vorzeitig beendet. Eine Vorstrafe ist generell ein Grund, daß du den Beruf als Soldat nicht weiter ausüben darfst. Es hängt aber auch vom Strafmaß ab. In deinem Fall solltest du dringend einen Anwalt konsultieren! Unabhängig davon, bist du verfplichtet, den Strafbefehl (auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist) bzw. sogar schon, die Tatsache, daß ein Strafverfahren gegen dich lief, deinem Disziplinarvorgesetzten zu melden. Näherers erfährst du dann auch von ihm.
Das ist in der ZDV 20/15 geregelt. Da kannst du evtl. selber nachlesen.
Nach meinem Wissen ist es in deinem Fall so, dass wenn die Tat vor der BW lag und du nur einen Strafbefehl erhalten hast, es keine Meldepflicht gibt. Der Strafbefehl beinhaltet ja gerade kein Urteil und keine Vorstrafe.
Soweit ich weiß, muss erst bei einer Klageerhebung eine Meldung gemacht werden. Eine automatische Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die BW erfolgt bei einem Strafbefehl auch nicht.
Gemeldet werden müssen auch Taten, die direkten Einfluss auf den Dientsbetrieb haben, z.B. Alkohol im Verkehr bei einem Kraftfahrer. Bei Offizieren gelten auch nochmal verschärfte Vorschriften von wegen "Vorbild".
Also: bezahlen und gut ist.
danke für die hilfreiche Informationen!
In dem Bereich gibt es viele Unsicherheiten, daher auch die Empfehlung, evtl. selber in der ZDV 20/15 nachzulesen.
Zunächst einmal solltest Du den Strafbefehl bezahlen, wenn von der Staatsanwaltschaft die Rechnung kommt.
Dann kannst Du warten bis eventuell Dein Dienstvorgesetzter von der Staatsanwaltschaft informiert wird, was er tun wird wenn er weiß das Du Soldat bist. Du kannst aber auch die Flucht nach vorn antreten und die Sache selbst melden, was immer einen besseren Eindruck macht. Es wird aber vermutlich nichts weiter passieren.
Hast du die Sachbeschädigung wärend deines Dienstes beganngen?
Oder war es Privat in deiner Freizeit?
Mit dem Soldaten Gesetz kenne ich mich persönlich nicht aus.
Aber dafür umso mehr mit dem Zivilrecht.
Ob privat oder dienstlich ist egal - Meldepflicht besteht bei beidem.
privat, in meiner Freizeit. im Juni letzten Jahres...
Wo sollst du denn die Sachbeschädigung begangen haben? Bei dir in der Kaserne oder draußen?
danke
draußen vor meiner Zeit in der Bundeswehr.
Naja, nimm dir halt einen Anwalt. Wenn du nicht vorbestraft bist, wird es wahrscheinlich auf eine Geldstrafe hinaus laufen.
Fakt ist aber, dass er eine Straftat begangen hat - beziehungsweise dessen beschuldigt wird. Jeder Straftatbestand stellt ein Dienstvergehen dar. Uns ist mal gesagt worden, dass wir sofort melden müssen, wenn gegen uns ermittelt wird. Also jede Anschuldigung ist umgehend dem Disziplinarvorgesetzten mitzuteilen ... - meine Meinung.