habe ich Anspruch auf wohngeld im FSJ
Ich mache bald ein FSJ in einer anderen stadt und kann somit nicht zuhause wohnen (400km). Beim fsj bekomme ich ein taschengeld von 330 euro aber sie können mir keine unterkunft stellen und bezahlen mir auch keine wohnung bzw. ein zimmer. hätte ich anspruch auf wohngeld, sodass ich mir ein kleines wg zimmer mithilfe von wohngeld und kindergeld mieten könnte ?
3 Antworten
Ich hab das damals auch so gemacht. Wenn du eine Wohnung gefunden hast, musst du dich zuerst in der neuen Stadt ummelden. Dann musst du dir einen Wohngeldantrag besorgen, den bekommst du entweder im zuständigen Ordnungsamt der Stadt, oder du kannst ihn dir im Internet herunterladen. Außerdem solltest du deinen FSJ-Träger gleich um eine Bescheinigung deines monatlichen Einkommens bitten, die du dann mit dem Antrag beim Ordnungsamt abgibst. Ich weiß nicht mehr genau, was man sonst noch braucht, du solltest aber auf jeden Fall damit rechnen, dass der es eine ganze Weile dauert, bis du das Geld tatsächlich bekommst (bei mir waren es 2 oder 3 Monate). Aber dann bekommst du auf einen Schlag ab dem Monat der Beantragung eine Wohngeldnachzahlung. Hier kannst du schon einmal ein wenig kalkulieren, wieviel dir zustehen würde: http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php Viele Grüße und viel Glück!
Um Wohngeld zu bekommen, musst du Mieter von Wohnraum sein und nachweisen können wovon du lebst. Das so genannte Mindesteinkommen beträgt mindestens 80 % des Regelbedarfs (also etwa 300 EUR) zzgl. deiner Gesamtmiete.
gehst du zum amt, stellst den antrag und hoffst auf bewilligung. ganz easy.