Zentralschlüssel verloren. Was nun?
Problem:
Mein Freund hat unsren Hausschlüssel (Eingangstür) unserer Wohnung verloren - und mit dem konnte man auch meine Wohnungstür öffnen, denke das wird sauteuer, wenn sämtliche Zylinderschlösser ausgetauscht werden müssen... oder? Weil so einen Zentralschlüssel kann man ja nicht einfach nachmachen lassen. Dazu braucht man einen Berechtigungsschein vom Vermieter, sonst weigert sich der Schlüsselmacher den Schlüssel zu kopieren. Also -> Schlüssel weg. Durch die komischen Nummern und Buchstaben darauf kann man laut Internet angeblich erkennen zu welchem Gebäude dieser Schlüssel gehört, also ein Wilkommensgruß für Einbrecher?!
Man müsste demnach die Haustür (auch Fahrradkellertür, und Kellertüren) und meine Wohnungstür mit neuen Schlössern versehen.
Meinen Recherchen nach kostet so ein spezielles Zylinderschloss um die 100 - 200 Euro?
Und das jetzt So viel Geld.. (im Netz lese ich ab 1000 Euro aufwärts)?
Versichert sind wir in der Richtung leider nicht... Das nervt mich alles tierisch.. So ein Schlüssel kann ja auch überall sein?! .....
Hat jemand Erfahrung mit verlorenem Schlüssel - Schließanlage - unsre (noch)Wohnung befindet sich in einem Hochhaus mit ca. 64 Mietparteien... Die müssten ja dann auch alle neue Schlüssel bekommen oder? Ich bin fix und fertig Was da finanziell auf uns zukommen mag ((
Ich bin dankbar für jeden Tipp, jeden Ratschlag
liebe Grüße
7 Antworten
Weißt Du jetzt, warum man zumindest eine Haftpflichtversicherung haben sollte? Kostet rund 100 € im Jahr und hält Dich und geschädigte von solchen Problemen frei.
Jeder, der den Schlüssel findet, kann nun in Euer Haus, wenn er weiß zu welchem Haus er gehört. Also beispielsweise, wenn der Schlüssel im Treppenhaus verloren wurde oder auf dem Grundstück davor.
Hat er ihn aber mitten in der Stadt verloren, ist die Chance, dass das passende Haus gefunden wird, eher gegen 0. Selbst wenn einer dann heraus findet, dass er zu Eurem Hochhaus gehört, kommt er zwar ins Treppenhaus, aber dann muss er noch 64 Türen ausprobieren und dabei wird er doch mit ziemlicher Sicherheit erwischt.
Abgesehen davon ist es in einem solchen Haus immer recht einfach, zumindest ins Treppenhaus zu kommen und dann unbemerkt die Etage aufzusuchen, in der man einbrechen will. Es genügt, wenn man 10 verschiedene Klingelknöpfe drückt. Einer drückt schon auf den Türöffner oder man wartet, bis ein Berechtigter mit Schlüssel aufmacht und geht einfach mit rein.
Dann kann er den Schlüssel auch so verloren haben, dass praktisch keiner mehr dran kommt. (In Gully gefallen, Im Wald bei Joggen, Beim Schwimmen im See(?) o. ä.)
Der Geschädigte, in dem Fall der Hauseigentümer bzw. die Gesellschaft, ist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Und in den genannten Fällen, wenn also nur sehr geringe Gefahr besteht, dass jemand unberechtigt Zutritt erlangt, würde dann der Austausch Deines Wohnungstür-Zylinders und das Nachmachen des Schlüssels ausreichen.
Also: Meldung aus Hausverwaltung, dass ein Schlüssel verloren ging und zwar wann genau und wo genau. Dein Freund sollte zumindest soviel Klarheit über den Ort des Verlierens haben, dass es nicht im Umfeld des Hauses war und das dann auch möglichst genau beschreiben. Ist das nicht klar, sollte man zum Ort möglichst nicht viel schreiben (Weiß nicht wo verloren.). Dann die Reaktion abwarten.
Übrigens: Im Fundbüro schon nachgefragt?
Ins Fundbüro geh ich heute nachmittag! Jawohl und danke für die Antwort
@ Schmingi,
du solltst zuerst einmal mit deinem Vermieter reden und das klären. Das kann mal vorkommen, dass man einen Schlüssel verliert.
Wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört, wo man nur einen Schlüssel hat, der für die Haustüre passt und nur für deine Wohnung, dann nützt dir ein neues Schloß nichts.
Die Schlüssel sind registriert und theoretisch müsste dein Vermieter evtl. einen nachmachen lassen. Der wird sicher auch nicht ganz billig sein.
Also schnellstens mit dem Vermieter reden und du darfst hier nicht einfach ein neues Schloss einbauen, weil der dann auch nicht zur Haustüre passt..
Habt ihr denn zwei Schlüssel oder wie kommt ihr jetzt ins Haus und in eure Wohnung rein?
Schließanlage und Austauschkosten bei Schlüsselverlust
Wo ist nur wieder mein Schlüssel?
Ein Schlüsselverlust ist immer ärgerlich, er kann aber wirklich teuer werden, wenn der Vermieter oder die WEG vom Verlierer verlangt, die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu erstatten. Doch dieser Anspruch besteht nicht ohne weiteres. Es kommt, man ahnt es, auf den Einzelfall an.
Nur wenn im Mietvertrag oder der Satzung der WEG wirksam vereinbart wurde, hat der Vermieter bzw. die WEG Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage bei einem Verlust des Schlüssels durch den Mieter oder einen der Eigentümer.
Rücksicht auf die im Einzelfall drohende Gefahr
Eine Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter immer berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser einen Schlüssel verloren hat, ist unwirksam, weil sie den Vermieter zum Ersatz der Schließanlage auch berechtigt, wenn ein Missbrauch mit den abhanden gekommenen Schlüsseln ausgeschlossen ist (Beispiel: Schlüssel fällt in Fluss). Dadurch benachteiligt sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Nicht treuwidrig werden
Der Vermieter kann grundsätzlich keine neue Schließanlage auf Kosten des Mieters einbauen, wenn der Mieter die Schlüssel unter Umständen verloren hat, die die Annahme rechtfertigen, dass die Schlüssel keinen Schaden mehr anrichten können, indem sie in falsche Hände geraten. Auch wenn der Schlüssel keinen Hinweis auf den Eigentümer trägt und ein Finder deshalb nichts mit den Schlüsseln anfangen kann, entfällt zumindest nach einem Urteil des LG Berlin (Urteil v. 10.11.1987, 64 S 196/87) der Ersatzanspruch.
Anders sieht es jedenfalls aus, wenn eine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel befürchtet werden muss, etwa weil er zusammen mit aussagekräftigen Geschäftspapieren verschwindet oder über die Zulassungsnummer eines zugleich verschwundenen Dienstfahrzeugs eine Adresse ermittelt werden kann (KG Berlin, Urteil v. 11.02.2008, 8 U 151/07).
Mieter muss Schließanlage nur bei tatsächlichem Austausch ersetzen
Hat ein Mieter einen Schlüssel einer Schließanlage verloren, kann der Vermieter auch nur dann Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage verlangen, wenn er diese tatsächlich ausgetauscht hat. "Schmerzensgeld" für gefühlte Unsicherheit gibt es vom Mieter nicht. Verursacht der Mieter einen Schaden an der Mietsache, muss er dem Vermieter hierfür zwar Schadensersatz leisten.
Dabei kann der Vermieter den Schaden grundsätzlich anhand eines Kostenvoranschlags beziffern. Ob er den Ersatzbetrag dann tatsächlich dazu verwendet, um den Schaden zu beheben, ist dem Vermieter überlassen. Anders ist dies, wenn der Vermieter die Schließanlage austauschen muss, weil der Mieter einen Schlüssel verloren hat: Bei einem verlorenen Schlüssel und der damit einhergehenden Befürchtung, dass mit dem verloren gegangenen Schlüssel Missbrauch betrieben werden könne, erleidet die Mietsache keine Wertminderung.
Schadensberechnung
Eine Schadensberechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist deshalb in diesem Fall nicht möglich. Der Mieter muss nur zahlen, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde (AG Ludwigsburg, Urteil v. 13.4.2010, 8 C 3212/09).
Es geht auch anders
Das Problem wäre zwar durch moderne Technik leicht aus der Welt zu schaffen, aber obwohl es moderne elektronische Schließanlagen gibt, die bei Schlüsselverlust einfach umprogrammiert können (und nicht komplett ausgetauscht werden müssen), darf der Vermieter auch weiterhin eine mechanische Schließanlage einbauen lassen – und im Ernstfall Ersatz verlangen.
Zunächst kann der Vermieter nur die Kosten für den Ersatz des Schlüssels verlangen. Das können, je nach Hersteller, ca. 40 - 60 € sein.
Nur wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast und z. B. die Adresse am Schlüsselbund hängt könnte der Vermieter den Ersatz der kompletten Schließanlage verlangen. Da würden 1000 € mal gerade für die Wohngsschlösser und -schlüssel reichen. Wenn überhaupt.
Aber eine grobe Fahrlässigkeit muß Dir erst mal nachgewiesen werden.
Nun mal ganz locker. Zunächst mal musst Du nur den Ersatzschlüssel bezahlen, mehr nicht...
Den Rest musst Du nur unter ganz engen Bedingungen bezahlen, nämlich wenn dem Vermieter ein Schaden aus einem vertragswidrigen Verhalten Eurerseits entstanden ist. Das ist aber erstmal zu belegen, dazu gehört, dass Ihr Euch fahrlässig verhalten habt (bei einem Diebstahl müsstet Ihr also z.B. nicht zahlen) und dass man anhand des Schlüssels wirklich auf das Gebäude rückschließen kann. All das mag der Vermieter aber doch bitte erstmal beweisen, wenn er etwas fordern will...