Brille kaputt gemacht worden und provisorisch geklebt: Haftet der Schadensverursacher trotzdem?
Liebe Gute-Frage Community,
mir wurde die Brille versehentlich kaputt gemacht worden. Der Schadensverursacher streitet jegliches Verschulden ab und meint sie ist durch den Aufprass auf der Wiese gebrochen.
Vorab: Der Schadensverursacher hat mich abgeschlagen und mich dabei am Kopf getroffen sodass die Brille (Plastikgestell) am Rahmen gebrochen ist und auf eine Wiese gefallen ist.
Ich habe folglich die Brille zunächst provisorisch mit Klebeband angeklebt, da ich die Brille zwingend brauche (starke Sehschwäche).
Nächste Woche habe ich diesbezüglich einen Anwaltstermin.
Meine Schwiegermutter hatte eine Idee nämlich die Brille mit Nagelkleber zu kleben.
Nun meine Frage: Ist die Brille immer noch kaputt wenn sie mit Hilfe von Nagelkleber wieder fest zusammen klebt?
Besteht nach wie vor ein Schaden, welcher vom Schadensverursacher ersetzt werden muss? Sollte ich vor dem kleben die Brille fotografieren?
Liebe Grüße.
6 Antworten
Mach es vorsichtshalber nicht vor dem Gerichtstermin
Kenne ich. Aber wenn du es wirklich machen musst, dann fotografier es und mach glaubwürdig, dass die Brille kaputt war.
Es nervt den Klebestreifen jeden Tag mindestens 2 mal neu zu machen damit ich etwas sehen kann.
Was soll ich sagen? Deine Neue kommt dann ja bald.
Der Schadensverursacher haftet hier überhaupt nicht. Das war ganz einfach ein Unfall.
Was soll da ein Anwalt machen?
Warum haftet er nicht? Er ist über 18 und hätte damit rechnen müssen das die Brille dabei kaputt geht.
Nein, er hätte nicht damit rechnen müssen, dass die Brille kaputtgeht.
Er hat auf Gesichtshöhe geschlagen.
Das war ein Versehen und keine Absicht.
Deshalb ist es eine fahrlässige Sachbeschädigung. Dann müsste man ja auch nichts zahlen müssen bei einem Ausparkunfall. Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel den Schaden, jedoch ist der Verursacher des Schadens grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Du solltest deine Informationen überprüfen bevor du hier Unwahrheiten erzählst. Du musst auch ins Gefängnis für Totschlag, also ein fahrlässige Tötungsdelikt (z.B. Tot durch ein Unfall).
Das war ein Versehen. Der junge Mann wollte das nicht.
Aber schalte ruhig einen Anwalt ein. Dann wird die Brühe teurer als das Fleist.
Die Person hätte ja auch einfach seine Haftpflichtversicherung einbeziehen können, hat es jedoch nicht und weigert sich.
Wie gesagt: Beim Autounfall gilt dann das gleiche Prinzip? Ich glaube da würdest du auch wollen das der Schaden bezahlt wird.
Ich würde den Schaden selbst bezahlen. Mache ich übrigens immer.
Der Schadensverursacher hat mich abgeschlagen
Was soll das bedeuten?
Sollte ich vor dem kleben die Brille fotografieren?
Auf jeden Fall.
In einem Spiel hat mich der Schadensverursacher abgeschlagen (pädagogisches Spiel im Unterricht in der Berufsausbildung).
Was ist "abschlagen"? Bei Sportausübung sind sich in der Regel alle Beteiligten einig, dass es zu Schäden kommen kann und vereinbaren einen stillschweigenden Haftungsausschluss. Wenn seine Aktion also im Rahmen des Spiels okay war, haftet er überhaupt nicht.
Diesen Haftungsausschluss kenne ich nicht und wurde auch nicht vorher ausgehandelt. Wenn doch hätte ich dort nicht teilgenommen.
Tja...
Es gibt auch keine gesetzliche Regelung dazu. Also wurde hier nichts ausgeschlossen.
Wegen 50€ einen Anwalt ?
Warum wegen 50€? Es geht hier um weitaus mehr.
Um was geht es denn ? Du musst doch nur den Gestell bezahlen, wenn die Gläser nicht kaputt gegangen sind.
Das Gestell gibt es nicht mehr und daher benötige ich eine komplett neue Brille. Die Gläser allein bringen mir nichts. Die Gläser kosteten je Stück 12,50€, das Gestell 205,00€. Zeitwert gilt in meinem Fall nicht, da ich die Brille benötige um am Leben teilhaben zu können durch sehr starke Sehschwäche. Das Landgericht Münster hat in einem ähnlichen Fall so entschieden.
Gläser 12,50€ bei uns Kosten die Gläser 150€ und das Gestell ab 15€ bis 120€ oder so
Die Gläser waren aufgrund einer Aktion günstig und weil die Krankenkassen einen Löwenanteil bezahlt haben. Da ich nicht auf ein Augenarzttermin warten kann muss ich das jetzt ohne Rezept machen.
Zeitwert gilt in meinem Fall nicht, da ich die Brille benötige um am Leben teilhaben zu können
Das interessiert nicht, natürlich gilt auch da, dass nur Zeitwert erstattet wird.
Photografieren vor dem Kleben ist eine gute Idee. Ich würde aber wenn eher Plastikkleber nehmen als Nagelkleber.
Grundsätzlich muss der Verursacher für den verursachten Schaden haften aber das Recht zu bekommen wird sicher schwer.
Da du sagst das ist ein Plastikgestell ist ist das Gestell vermutlich nicht so teuer gewesen sein. Da zahlt ihr für den Anwalt leicht ein vielfaches der kosten eines neuen Gestells.
230€ kostete die Brille. Ein Landgericht urteilte mal, das unter bestimmten Voraussetzungen der Neupreis der Brille erstattet werden muss.
Die Brille das heißt Brille+Gestell. Das Gestell selber ist in deinem Fall wohl deutlich günstiger. Wenn sich die Gläser weiter verwenden lassen geht es also nur ums Gestell. Und du hast ja selber gesagt unter bestimmten Voraussetzungen.
Das heißt also selbst wenn du beweisen kannst das du recht hast und wenn du das Recht auch vor Gericht bekommst so ist es nicht gesagt das du die 230 Euro bekommst sondern es kann auch weniger sein.
Anders gesagt ein Gerichtsstreit lohnt deswegen nicht.
Genau
Das Gestell ohne Gläser kostet 205€. Mein Sachverhalt ist fast identisch wie bei diesem Urteil. Ich bin sogar verpflichtet, die Brille zu tragen wenn ich das Haus verlasse. Wenn ein Schaden entsteht ohne das ich die Brille trage dann zahlt meine Haftpflichtversicherung auch nicht bzw. muss ich das am Ende an die Haftpflichtversicherung zahlen.
Ich benötige die Brille aber und habe eine neue bestellt. Ohne kann ich nicht mal Gegenstände die 20 cm vor meinem Sehbereich sind sehen