Handy ausgeliehen und unabsichtlich kaputt gegangen?

7 Antworten

Natürlich musst du den entstandenen schaden erstatten.

Du kannst deinerseits Schadensersatz von demjenigen verlangen, der dich geschupst hat.

Deine Frage ist im allgemeinen schon sehr befremdlich. Wenn ich etwas kaputt machen, dann erstatte ich den Schaden. Alles andere ist peinlich und unverschämt.

Und. Die wenigsten Schäden entstehen durch mutwilligkeit

Fittnessss 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 12:19

Ich möchte den Schaden bezahlen, aber ich kann es nicht über Nacht tun, aber ich werde dazu gedrängt, ohne eine gemeinsame Lösung zu finden.

kugel  03.08.2021, 12:27
@Fittnessss

Das ist auch ihr gutes Recht dass du den schaden zeitnah erstattest. Sie ist ja auch zur Begleichung der Rechnung verpflichtet.

Nur weil du grad keine Kohle hast, darf ihr kein Nachteil entstehen. Sie ist nämlich nicht verpflichtet, in Vorkasse zu gehen, bis du dein Geld beieinander hast.

Tipp: leih dir den Rechnungsbetrag und zahle ihr den Schaden.

Wie gesagt. Deine Ansicht ist befremdlich und entbehrt jedem Anstand

Templerschaf89  03.08.2021, 12:29
@Fittnessss

Ich würde an deiner Stelle versuchen es in Raten zu zahlen....wenn du das Geld erst nächsten Monat hast mach einfach 2 Raten draus...dann bekommt die Person immerhin schonmal eine Anzahlung. Sag dieser Person auch direkt das der Rest nächsten Monat kommt :)

Du musst ihr den Schaden selbstverständlich ersetzen. Evtl kann derjenige, der Dich gestoßen hat, auch mit zur Verantwortung gezogen werden.

(Für solche Fälle gibt es die Haftpflichtversicherung.)

Ein rechtlicher Anspruch ist da wohl nicht gegeben da sie dir
das Gerät ohne jegliche Vereinbarung überlassen hat.
Ob du ihr den Schaden ersetzen willst hängt eher davon ab ob du
weiterhin mit ihr befreundet sein willst.

spinngewebe  15.11.2021, 18:41

ex freundin?????????? und leit ein händi aus

Templerschaf89  03.08.2021, 12:47

@FWGAK das ist aber glaube falsch. Das Handy wurde dem Fragesteller ja nur geliehen. Damit wird er Besitzer, aber nicht Eigentümer. Somit ist ein rechtlicher Anspruch gegeben.

FWGAK  03.08.2021, 12:50
@Templerschaf89

Durch das freiwillige Ausleihen ohne jegliche nachweisbare
Vereinbarung für einen Schadensfall trägt der Besitzer das
alleinige Risiko.
Wieder der Hinweis von mir:
Das weiß ich aus eigener schlechter Erfahrung.

Templerschaf89  03.08.2021, 13:03
@FWGAK

Was du sagst ist absolut korrekt. Der Besitzer trägt das Risiko. Nur der Besitz wurde ja durch das Verleihen an dem Fragesteller übertragen. Lediglich Eigentümer war der Fragesteller nicht...das bleibt die ex Freundin. :)

FWGAK  03.08.2021, 13:07
@Templerschaf89

Dann setz dich mit dem Mädchen in Verbindung und rate ihr
zu einem Anwalt zu gehen und eine Zivilklage anzustrengen
(sofern sie alt genug dazu ist).
Ich wette dass, wenn sie auf dich hört, sie dir in ein paar Monaten
jeden Knochen im Leib verfluchen wird für den Ratschlag.

Templerschaf89  03.08.2021, 13:08
@FWGAK

Welcher Ratschlag genau? xD Wir haben doch gerade nur den Sachverhalt geklärt wer haftet.

Fittnessss 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 12:16

Was ist jetzt wirklich richtig? Natürlich möchte ich ihr den Schaden entschädigen, aber ich kann es im Moment einfach nicht, aber ich werde dazu gedrängt. Wir sind sowieso keine Freunde mehr.

FWGAK  03.08.2021, 12:19
@Fittnessss

Versuch dich gütlich mit ihr zu einigen.
Es wäre dumm von ihr sich nicht darauf einzulassen.

Fittnessss 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 12:28
@FWGAK

Okay, ich möchte den Schaden nächsten Monat bezahlen, aber sie lässt nicht mit ihr reden.

FWGAK  03.08.2021, 12:29
@Fittnessss

Na dann soll sie es lassen.
Sie wird jetzt gelernt haben solche Dinge wie ein teures Handy
niemanden zu überlassen.

Ob das durch deine private Haftpflichtversicherung gedeckt ist wäre erst einmal zu prüfen. Dafür müsste der Passus "Beschädigung von geliehenen Sachen" extra aufgeführt und zusätzlich bezahlt werden.

Meine Frage ist, ob ich rechtlich geschützt bin

In deinem Verantwortungsbereich hast Du das Handy beschädigt, musst natürlich dafür aufkommen 🤷‍♂️