Habe gerade ein Gewerbe angemeldet, aber habe auf dem Gewerbeschein keine Unterschrift, sondern: "Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt..."?
"...und trägt deshalb keine Untschrift.". Es ist mir erst zuhause aufgefallen, dass die darauf fehlt. Hätte ich nachdem ich gezahlt habe nochmal zur sachbearbeiterin hin müssen oder gilt der Gewerbeschein auch so?.
Und was ist mit Gewerbescheinnummer? Wo steht die? Weil wenn ich im Internet nur mit EK bezahlen will dann brauche ich dafür eine Nummer.
Manche geben auf ihren Websiten ihr Gewerbescheinnummer an. Muss man das machen oder ist das freiwillig?
5 Antworten
oder gilt der Gewerbeschein auch so?
Gilt. Siehe auch § 37 (5) VwVfG: Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Das ist ein maschinell erstellter Bescheid. Der bedarf keiner Unterschrift.
Eine Gewerbescheinnummer gibt es nicht.
Das was so manche auf ihrer Webseite angeben ist nicht die Gewerbescheinnummer ( gibt es nicht) sondern das ist die Steuer ID. Nr.
und oder die Bankdaten
Zum bezahlen benötigst du eine Bankverbindung mit Kontonummer ( IBAN)
und die Bankleitzahl ( BIC)
Deine SteuerID benötigst du um deine Steuern bezahlen zu können.
Und die ist eine Pflichtangabe auf rechnungen und den Webseiten.
Mir scheint, dass du von allem NULL Ahung hast.
Deshalb: besuche ersteinmal einen Kurs für Existenzgründer, damit du vom Steuerwesen, BWL, Rechten, Pflichten, Auflagen und Gesetzen im bezug zur Selbstständigkeit zumindest die wichtigsten grundbegriffe kennen lernst.
So ist die Pleite und das Große erwachen durch Schreiben vom FA und anderen Ämtern mit nachzahlungen vorprogrammiert.
Das ist ein maschinell erstellter Bescheid
Das ist überhaupt kein Bescheid, sondern eine Empfangsbescheinigung (§ 15 (1) Gewerbeordnung). Und diese Bescheinigung kann formfrei erfolgen.
Es ist mir erst zuhause aufgefallen, dass die darauf fehlt
Da fehlt nichts. Die Bescheinigung des Eingangs einer Gewerbeanzeige hat keinerlei Regelungscharakter.
Und was ist mit Gewerbescheinnummer?
Die gibt es nicht.
Weil wenn ich im Internet nur mit EK bezahlen will dann brauche ich dafür eine Nummer.
Wer behauptet denn das?
Manche geben auf ihren Websiten ihr Gewerbescheinnummer an
Hast Du da ein Beispiel?
Du hast von mehreren Personen den Hinweis bekommen, dass Du Dich vor der Gewerbeanmeldung mit einigen Dingen hättest beschäftigen sollen. Das ist nicht der Hinweis, den Du daraus machst.
Das ist der Hinweis: Auweia, der Fragesteller kann in den nächsten Monaten ganz schön auf die Nase fliegen. Und die Krankenkasse wird da nicht helfen können.
Allein die Unklarheiten, die sich aus der Frage lassen - auch wenn Du sie durch einen Anruf meinst klären zu können - haben das Potential Dir richtig teure Abmahnung ins Haus flattern zu lassen.
Die angeblich von anderen verwendete Gewerbescheinnummer ist so ein ganz starkes Stück. Du meinst vermutlich die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, abgekürzt als USt-ID.
Da sind Dir augenscheinlich die Regelungen des TMG als Unternehmer unbekannt. Weil sonst hättest Du erkannt, dass die Anbietenden dort ihrer Impressumspflicht nachkommen. Welche Angaben dort freiwillig sind, welche durch andere ersetzt werden können, dass sollte man einfach ungefähr wissen.
Solltest Du womöglich selber Anzeigen im Internet schalten wollen um Deine Waren zu verkaufen, was ist mit dem Fernabsatzgesetz? Was ist mit der Verpackungsverordnung? Sind Dir die wenigstens bekannt?
Das sind nur die Vorschriften, die eigentlich noch vor dem Warenangebot bzw. den Dienstleistungen klar sein sollten.
Folgend ergeben sich einige Vorschriften zum Thema Rechnungen und Dokumentation. Wie eben Grundaufzeichnungen oder Buchführung. Aus aus der Richtung einige Kenntnisse hätte eigentlich die Frage nach einer Gewerbescheinnummer erübrigt.
Für mich wäre es eigentlich nicht verwunderlich, wenn Du als telefonische Auskunft Deine Gewerbesteuer-Hebenummer erfährst. Wer die dann veröffentlicht macht sich einfach lächerlich. Eine Störung im Verkaufsprozess, die sich ganz direkt auf die Umsätze auswirkt, nur ohne das man es als Unternehmer erfahren könnte.
Ableitungen zur Zielgruppe lassen sich nicht treffen. Allerdings wer wie ich mit ExistenzgründerInnen viel arbeitet, der hat auch da bereits viele Dinge im Kopf, die die Werbebranche freuen wird. Denn wenn Du da meine Erwartungen erfüllst, wird nicht nur 50 - 80% des Werbebudgets verpuffen. Das werden mehr sein.
Das Gute ist: Du kannst die Versäumnisse nachholen. Lasse das nur nicht die Praxis übernehmen. Denn für jeden einzelnen Fall eine Abmahnung kassieren wird teuer.
Im Schnitt scheitern 90% der Existenzgründungen. Die Masse mangelt an ganz wesentlichen Wissensdefiziten. Jetzt solltest Du nicht auf Deine Eigenverantwortung pochen, sondern Leuten mit mehr Erfahrung einfach vertrauen. Denn eine gescheiterte Gründung kostet im unteren Bereich eigentlich immer zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Wobei diese Höhe sich nicht auf Abmahngebühren bezieht, sondern Totalverlust aus den Betriebsausgaben.
Natürlich geht es auch mir so, dass scheinbar unsinnige Ausgaben tatsächlich Umsatz generieren. Doch deren Höhe zu vernachlässigen.
Daher unser Appell an Deine Einsichtsfähigkeit und viel Glück.
Hallo Minimann,
also den Ausführungen meiner Vorrednern ist gar nichts mehr hinzuzufügen. Außer, dass du dir unterstützung bei der Vorbereitung deiner Selbstständigkeit holen solltest. Idealerweise suchst du Dir jemanden der dich bei den ersten Schritten in dieGründung begleitet. so hast du dieMöglichkeit Fehler zu vermeiden und direkt jemanden deineFRagen zu stellen.
Hierfür gibt es spezielle Förderprogramme. Solltest Du das nicht wollen besuch einen Existenzgründerkurs.