Bin Fahrzeughalter,nicht Führer,kann ich Das Auto abmelden?
Hallo zusammen...
Also ich habe das Problem ,das mein noch Mann das Auto ,was er in der Ehe mitgebracht hat immer noch auf meinen Namen fährt (Bin Fahrzeughalterin).Kaufvertrag besteht nicht,er hat es von einer Frau vor unsere Zeit angeblich geschenkt bekommen.Ich möchte das Auto nun abmelden,bin im Besitzt des Briefes schon länger und da ich auch den Zweitschlüssel habe,habe ich mir nun aus dem Wagen den Fahrzeugschein raus genommen .Er ist nur der Versicherungsnehmer. Meine Rechtsanwältin hat ihnen nun zweimal eine Frist gegeben,das ich die Nummerschilder benötige um das Fahrzeug abzumelden,ohne Erfolg.Meine Frage nun,kann ich die Nummerschilder entfernen und sofort abmelden,oder mach ich mich strafbar.Meine Anwältin will ihn wieder eine Frist geben,nur sehe ich es nicht ein im Januar wieder die Steuern zu zahlen,die ich dann wieder einklagen muss und bei ihm ist nichts zu holen.Bitte helft mir !!
8 Antworten
JEDER, der der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Brief bzw die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (jenach dem welche Variante Du hast, wurde 2007 geämdert) und die Kennzeichen auf den Tisch legt, kann ein Auto abmelden.
DU bist der Halter, also fahr nacht hin, schraub die Kennzeichen ab und geh das am anderen Morgen abmelden, fertig.
Wenn ihm die Karre gehört, dann gibt ihm die Papiere und die entwerteten Kennzeichen zurück.
Wenn Du "lieb" bist, dann reservierst Du das Kennzeichen bei Abmeldung zu diesem Auto, das kostet dich nichts, dann kann er mit den ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren und braucht keine Kurzzeitkennzeichen zu holen.
Das würde ich als Mensch mit guten Charakter machen um ihm mit meiner Fairness ein auszuwischen.
Sollte Dich die Polizei bei demontieren der Kennzeichen erwischen, ist das kein Problem, DU bist ja der Halter.
(siehe § 10(4) der FZV)
Solltest Du keine Möglichkeit haben, an die Kennzeichen zu kommen, kannst Du das auch ohne Kennzeichen abmelden, Du mußt Dich dann der Halterpflicht entbinden lassen, dann wird das Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben, das ist aber mit viel aufwand verbunden
Liebe Mandy,
schade, dass du so einen Ärger mit deiner Scheidung hast. Ich habe nochmal nachgeschaut, ob es Ausnahmeregelungen gibt, was die Schilder betrifft, habe aber nur Aussagen gefunden, die bestätigen, dass du die Schilder brauchst: http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-ummeldung-abmeldung/auto-abmelden-gleicher-kreis
Die Schilder gehören dir als Fahrzeughalterin, deshalb darfst du sie dir holen- allerdings darfst du auch nicht einfach in seine Garage einbrechen oder auf sein Grundstück. Wenn du die Schilder auf einer öffentlichen Straße abmachen kannst, ist das okay. Den Vorschlag mit der Reservierung fand ich sehr nett, vielleicht solltest du das versuchen!
Aber: da ihr euch scheinbar nicht im Guten trennt, mach so wenig wie möglich, um die Situation noch zu verschlimmern. Wäge ab, ob die 270 Euro den Ärger wert sind- aber das kommt natürlich auf deinen Partner an.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg,
lkramann
Du hast Teil 1 & 2 der Zulassung Schüssel wen Du weist wo das Fahrzeug steht hole dir die Kennzeichen es ist dein Eigentum .
Keine Frage Dann bitte auf der Fahrertür eine Nachricht das sie entfernt worden sind , damit er nicht damit fährt oder auch nicht ganz wie Du es meinst aber sicher ist sicher . Dann Abmelden .
Oder einfach die Einzugsermächtigungen Steuer Versicherung aufheben dann wird es nach einiger Zeit Zwangs abgemeldet , weil es zur Fahndung ausgeschrieben wird was dann aber Kosten die dann auf dich zukommen für .
Das kann aber auch etwas dauern .
Viel Glück und las dich nicht von deinen Man erwischen wen Du die Kennzeichen abmachst .
Da kann dir die Polizei auch nichts wen Du die Papier vorweisen kamst beim entfernen .
Ich habe mal gerade alles Gelesen. Wie schon alle sagen.
Zum Abmelden reicht: Zulassung 1 und 2, Nummernschilder und dein Personalausweis.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest Du noch einen auffälligen Aufkleber ins Sichtfeld der Windschutzscheibe kleben, das das Auto nicht mehr zugelassen ist, wenn Du es ihm nicht persönlich mitteilen möchtest. Zudem sollte das Auto auf Privatgelände stehen.
Zudem solltest Du noch Beachten, das bei der Unklaren Eigentumslage, eventuell Du, als letzter Halter, als Eigentümer gewertet wirst und für die Entsorgung zuständig bist.
Derjenige, der im Brief (Schein) steht kann das Auto jederzeit abmelden. Dafür brauchst du aber das Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).