Wenn man v. einem Rechtsanwalt einen Brief bekommt, in welchem Zeitraum muß Stellung dazu genommen?
Damit man keine rechtlichen Schwierigkeiten bekommt. Gibt es eine gesetzliche Frist?
6 Antworten
"unverzüglich" - dh. innerhalb von 2 Wochen ohne schuldhaftes Verzögern.
Wenn es allerdings ein Staatsanwalt ist, dann würde ich mich an den vorgegebenen Termin halten...
Du mußt ihm überhaupt nicht anworten, ebenso der Polizei nicht. Die einzigen die Dich überhaupt vorladen dürfen sind StA und Gerichte. Natürlich kann es im Einzelfall sein sich auch ggü einem gegnerischen Anwalt kooperativ zu zeigen
Beide Antworten sind inhaltlich nicht richtig. Gegenüber einem Anwalt, so es der ist welcher Dich vertritt gibt es keine Fristen. Es sei denn, der Anwalt ist an Fristen gebunden. Dann wird er Dich darauf hinweisen, gehst Du nich darauf ein hast ggf. Pech gehabt und verloren. Bei Fristsetzung seitens eines sg. gegenerischen Anwaltes hälst Du diese möglichst ein, es sein denn es sind Zahlungsaufforderungen -meistens-, und wenn diese "unberechtigt" sind oder bestritten werden, lässt Du es auf einen Mahnbescheid ankommen und legst da Widerspruch ein. Dann muss der sich nämlich erklären. Allerdings setzt ein solches Verhalten einiges an Jurakenntnissen voraus, oder Du brauchst einen eigenen Anwalt. Ich kenne viele Leute, welche aus Angst und Unwissen heraus lieber zahlen. Das wird leider von einem nicht unerheblichen Teil der Anwaltschaft ausgenützt, denn fast jeder Anwalt handelt grundsätzlich erst mal zu Gunsten seines Mandanten, das ohne zu prüfen ob Forderungen zu recht bestehen. Da, zugunsten der Anwaltschaft muss allerdings gesagt werden, das dieser oft zu einer Prüfung erforderliche Info´s vorenthalten werden. Also sind meistens nicht die REA´s die Buhmänner und sg. schwarze Schaafe gibt es überall.
Wenn Du einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommst, schreibt der darin normalerweise auch eine Frist für die Antwort.
Gesetzlich gibt es keine Fristen. Wenn die Antwort jedoch in Deinem eigenen Interesse ist, solltest Du den Brief nicht erst lange in eine Ecke legen.
Wenn keine Frist genannt ist, und wenn Du außerdem das Gefühl hast, ein Verschleppen der Angelegenheit könnte gut für Dich sein - dann laß Dir ruhig Zeit. Der Anwalt wird dann eine Antwort irgendwann mit Fristsetzung einfordern.
Je schneller umso besser. Meistens sind die Fristen beriets im Schreiben selbst festgesetzt.