Brief über Eintragungsbekanntmachung bekommen. Was bedeutet das?
Hallo, habe heute einen Brief über eine Eintragungsbekanntmachung nach der Grundbuchordnung bekommen. Dabei sind wohl Grundstücke an andere Leute übergegangen. Ich stehe oben als aktueller Eigentümer. Was hat das zu bedeuten bzw was genau ist mit den Grundstücken passiert, da ich von einem Verkauf rein gar nichts mitbekommen habe, obwohl ich ja Eigentümer bin, und auch nicht wirklich weiß um welche Grundstücke es genau gehen soll. Weiter Info's liegen mir nicht vor. Nur der Brief mit der Info an wen sie Übergegangen sind. Weiß jmd genau, was genau das zu bedeuten hat ? Danke im Voraus !
Das ist der Bescheid
4 Antworten
Es kann nicht um Grundstücke gehen, denn jedes hat ja sein eigenes Grundbuch.
Hier gibt es eine Änderung, also geht es um ein Grundbuch, somit um ein Grundstück.
Nachdem ja die ET in Abteilung 1 stehen, Abt. 2 aber geändert wurde (Lasten und Beschränkungen), muss es ja dafür den Auftrag gegeben haben vom ET aus 1.
Es steht doch da, das etwas übergegangen ist, was denn, ist leider alles geschwärzt.
Aber aus welchem Grund ist dies Übergegangen ? Verstehe nicht wie es dazu kam? Übergegangen ist es an eine Bank laut Brief
Das spielt keine Rolle, so lange es in der Sache keine Änderungen gibt.
Um was für eine Sache geht es denn? Wegerecht, oder Stromleitungen, oder was?
Das weiß ich leider ja nicht, mir liegen keinerlei Informationen vor. Ich bekam nur diesen Brief über diese Änderungen
Dann schaue einfach in die vorherigen Unterlagen, wem denn dort etwas überlassen wurde von Dir.
OK, also muss ich dafür für diesen Übergang mein OK gegeben haben?
Es kommt auf die Sache an, und was das ist, wird uns hier verweigert.
Alles was ich weiß, ist, dass es sich um ein Grundstück handelt. Alles andere ist mir nicht bekannt.
Es ist ganz einfach: In Abteilung II sind Rechte auf neue Berechtigte übergegangen. Was für Rechte das sind, steht auf der Vorderseite, die nicht abgedruckt wird, weil nur der Übergang in die Veränderungsspalte eingetragen wurde. Schau in einen alten Grundbuchauszug oder in deinen Kaufvertrag von damals, da sind die Belastungen wiedergegeben. Vermutlich sind es Dienstbarkeiten. Für dich ändert sich nur der Gläubiger. Als Eigentümer bekommst du eine Nachricht, das ist alles richtig.
Entweder wurde eine Eintragung ohne deine Veranlassung vorgenommen, die dich nur mittelbar betrifft, oder, was hier wahrscheinlicher ist, wenn nur das Eigentum eines Miteigentümers übertragen wurde, handelt es sich um einen Fehler, der nicht passieren darf. Am besten mal beim Grundbuchamt nachfragen.
Seit wann stehen die ET in Abt. 2?
schon gemerkt, dass das Foto zu der Zeit noch gar nicht online war?
Danke. Ja, hier sind mit ziemlicher Sicherheit Dienstbarkeiten übergegangen.
Eigentlich bedeutet es, dass Du als Eigentümer eingetragen wurdest. Hast du auf diese Eintragung gewartet?
ET in Abt. 2, seit wann?
was genau meinst du damit ?
Seit wann stehen denn die Eigentümer in Abt. 2?
Du hast recht, ds hab ich übersehen. Dann wurde vielleicht eine Last eingetragen.
In Abteilung 2 werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt, mit Ausnahme des Grundpfandrechts, die in Abteilung 3 eingetragen werden. Unter Lasten fallen Umstände wie Reallasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder das Erbbaurecht.
Trotzdem muss er sofort zum Grundbuchamt.
Bei uns in Spanien wurde mal ein Wegerecht eingetragen. Ohne dass wir das wollten.
Wir wissen ja nicht einmal, was genau übergegangen ist, und an wen. Der ET wird ja wohl seine Vertragspartner kennen, und könnte etwas dicker hier auftragen.
Aber so wie ich es verstanden habe sind eher Grundstücke an andere übergegangen, denn da steht ,, übergegangen an...''
Kannst Du es mal einscannen? Namen schwärzen, Grundstücknummer auch.
ja das kann ich machen, dauert nur einen kleinen Moment
Ist nun hinzugefügt
Standst Du oben auf dem Formular als Eigentümer ?
Dann ist da etwas schief gelaufen. Niemand kann einfach Dein Eigentum an andere übertragen.
Geh am Montag mit Personalausweis und Deiner Urkunde zum Grundbuchamt. Unbedingt
Wenn Du arbeiten musst, kannst Du auch einen Anwalt beauftragen.
Seit wann stehen denn ET in Abt. 2?
Dies bedeutet nur, dass sich der Berechtigte in Abteilung II geändert hat. In der Regel Leitungsträger: ein Unternehmen hat eine Netzstrecke des anderen übernommen.
Vertragsgrundlage ist dann der Vertrag zwischen den beiden Netzbetreibern, hast du keinen Einfluss drauf.
Um die Mitteilung insgesamt zu verstehen: musst du die Mitteilung mit welcher du als Eigentümer eingetragen wurdest hinzunehmen.(oder einen Grundbuchauszug):
Dann erkennst du, wer vorher Berechtigter II/1 und II/2 war.
Danke für deine gute Antwort. Leider versteh ich aber immer noch nicht ganz genau was denn jetzt eigentlich dort vorgegangen ist. Ist denen ein Fehler unterlaufen? Oder von wem kam da dieser Befehl ? Was wurde überhaupt jetzt übertragen oder geändert?