Brief über Eintragungsbekanntmachung bekommen. Was bedeutet das?


24.07.2020, 20:52

Das ist der Bescheid

4 Antworten

Es kann nicht um Grundstücke gehen, denn jedes hat ja sein eigenes Grundbuch.

Hier gibt es eine Änderung, also geht es um ein Grundbuch, somit um ein Grundstück.

Nachdem ja die ET in Abteilung 1 stehen, Abt. 2 aber geändert wurde (Lasten und Beschränkungen), muss es ja dafür den Auftrag gegeben haben vom ET aus 1.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 21:13

Danke für deine gute Antwort. Leider versteh ich aber immer noch nicht ganz genau was denn jetzt eigentlich dort vorgegangen ist. Ist denen ein Fehler unterlaufen? Oder von wem kam da dieser Befehl ? Was wurde überhaupt jetzt übertragen oder geändert?

schleudermaxe  24.07.2020, 21:15
@Mereee

Es steht doch da, das etwas übergegangen ist, was denn, ist leider alles geschwärzt.

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 21:18
@schleudermaxe

Aber aus welchem Grund ist dies Übergegangen ? Verstehe nicht wie es dazu kam? Übergegangen ist es an eine Bank laut Brief

schleudermaxe  24.07.2020, 21:21
@Mereee

Das spielt keine Rolle, so lange es in der Sache keine Änderungen gibt.

Um was für eine Sache geht es denn? Wegerecht, oder Stromleitungen, oder was?

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 21:26
@schleudermaxe

Das weiß ich leider ja nicht, mir liegen keinerlei Informationen vor. Ich bekam nur diesen Brief über diese Änderungen

schleudermaxe  24.07.2020, 21:31
@Mereee

Dann schaue einfach in die vorherigen Unterlagen, wem denn dort etwas überlassen wurde von Dir.

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 21:38
@schleudermaxe

OK, also muss ich dafür für diesen Übergang mein OK gegeben haben?

schleudermaxe  24.07.2020, 21:39
@Mereee

Es kommt auf die Sache an, und was das ist, wird uns hier verweigert.

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 21:41
@schleudermaxe

Alles was ich weiß, ist, dass es sich um ein Grundstück handelt. Alles andere ist mir nicht bekannt.

Ronox  24.07.2020, 22:08
@Mereee

Es ist ganz einfach: In Abteilung II sind Rechte auf neue Berechtigte übergegangen. Was für Rechte das sind, steht auf der Vorderseite, die nicht abgedruckt wird, weil nur der Übergang in die Veränderungsspalte eingetragen wurde. Schau in einen alten Grundbuchauszug oder in deinen Kaufvertrag von damals, da sind die Belastungen wiedergegeben. Vermutlich sind es Dienstbarkeiten. Für dich ändert sich nur der Gläubiger. Als Eigentümer bekommst du eine Nachricht, das ist alles richtig.

Entweder wurde eine Eintragung ohne deine Veranlassung vorgenommen, die dich nur mittelbar betrifft, oder, was hier wahrscheinlicher ist, wenn nur das Eigentum eines Miteigentümers übertragen wurde, handelt es sich um einen Fehler, der nicht passieren darf. Am besten mal beim Grundbuchamt nachfragen.

schleudermaxe  24.07.2020, 21:06

Seit wann stehen die ET in Abt. 2?

kabbes69  24.07.2020, 22:00
@schleudermaxe

schon gemerkt, dass das Foto zu der Zeit noch gar nicht online war?

Ronox  24.07.2020, 22:04
@kabbes69

Danke. Ja, hier sind mit ziemlicher Sicherheit Dienstbarkeiten übergegangen.

Eigentlich bedeutet es, dass Du als Eigentümer eingetragen wurdest. Hast du auf diese Eintragung gewartet?

schleudermaxe  24.07.2020, 21:07

ET in Abt. 2, seit wann?

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 21:09
@schleudermaxe

was genau meinst du damit ?

schleudermaxe  24.07.2020, 21:11
@Mereee

Seit wann stehen denn die Eigentümer in Abt. 2?

Judith171  24.07.2020, 21:12
@schleudermaxe

Du hast recht, ds hab ich übersehen. Dann wurde vielleicht eine Last eingetragen.

In Abteilung 2 werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt, mit Ausnahme des Grundpfandrechts, die in Abteilung 3 eingetragen werden. Unter Lasten fallen Umstände wie Reallasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder das Erbbaurecht.

Trotzdem muss er sofort zum Grundbuchamt.

Bei uns in Spanien wurde mal ein Wegerecht eingetragen. Ohne dass wir das wollten.

schleudermaxe  24.07.2020, 21:17
@Judith171

Wir wissen ja nicht einmal, was genau übergegangen ist, und an wen. Der ET wird ja wohl seine Vertragspartner kennen, und könnte etwas dicker hier auftragen.

Judith171  24.07.2020, 21:27
@schleudermaxe

E.T. wissen das nicht. Sie wohnen ja ganz weit weg. :-)

Aber Du hast recht.

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 20:33

Aber so wie ich es verstanden habe sind eher Grundstücke an andere übergegangen, denn da steht ,, übergegangen an...''

Judith171  24.07.2020, 20:35
@Mereee

Kannst Du es mal einscannen? Namen schwärzen, Grundstücknummer auch.

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 20:38
@Judith171

ja das kann ich machen, dauert nur einen kleinen Moment

Mereee 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 20:52
@Mereee

Ist nun hinzugefügt

Judith171  24.07.2020, 21:00
@Mereee

Standst Du oben auf dem Formular als Eigentümer ?

Dann ist da etwas schief gelaufen. Niemand kann einfach Dein Eigentum an andere übertragen.

Geh am Montag mit Personalausweis und Deiner Urkunde zum Grundbuchamt. Unbedingt

Wenn Du arbeiten musst, kannst Du auch einen Anwalt beauftragen.

schleudermaxe  24.07.2020, 21:07
@Judith171

Seit wann stehen denn ET in Abt. 2?

Dies bedeutet nur, dass sich der Berechtigte in Abteilung II geändert hat. In der Regel Leitungsträger: ein Unternehmen hat eine Netzstrecke des anderen übernommen.

Vertragsgrundlage ist dann der Vertrag zwischen den beiden Netzbetreibern, hast du keinen Einfluss drauf.

Um die Mitteilung insgesamt zu verstehen: musst du die Mitteilung mit welcher du als Eigentümer eingetragen wurdest hinzunehmen.(oder einen Grundbuchauszug):

Dann erkennst du, wer vorher Berechtigter II/1 und II/2 war.